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Verbraucherzentrale Bayern e.V.
München
11.08.2004 (Deutsches Verbände Forum)
Für den Start ins Berufsleben richtig versichern / Informationen für Auszubildende

Wer in den nächsten Wochen eine Lehre beginnt, sollte sich Gedanken über den notwendigen Versicherungsschutz machen. Die Verbraucherzentrale Bayern rät, kein Geld für unnötige Versicherungen auszugeben und Prämien kritisch zu vergleichen. Als Hilfe haben die Verbraucherschützer eine Übersicht zusammengestellt, in welchen Fällen Auszubildende einen eigenen Versicherungsschutz brauchen und welche Gesellschaften günstig sind. Die Information ist per Faxabruf unter 09001 146346 0117 erhältlich (3 Seiten / 0,62 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz).

Besonders wichtig ist die Frage der Absicherung bei Berufsunfähigkeit. "Wer in der Ausbildung wegen Krankheit oder Unfall erwerbsgemindert wird, hat noch keinen Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung", sagt Hedwig Telkamp, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte daher trotz relativ hoher Prämien bereits in der Lehre abgeschlossen werden.

Für die Krankenversicherung gilt, dass Auszubildende verpflichtet sind, selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden. Innerhalb
von 14 Tagen ab Arbeitsbeginn muss dem Arbeitgeber die gewünschte Krankenkasse mitgeteilt werden. Versäumt jemand diese Frist, dann entscheidet der Arbeitgeber. Die private Haftpflichtversicherung der Eltern dagegen schließt Auszubildende in der Regel weiter ein. Auch der Hausrat bleibt über den elterlichen Vertrag meist mitversichert.

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