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Hochschulrektorenkonferenz
Bonn
16.02.2005
HRK-Senat: Mehr Mobilität durch Doppeldiplome

Eine Handreichung für die Hochschulen zur Entwicklung von Doppeldiplomen und gemeinsamen Abschlüssen, die von einer deutschen und einer ausländischen Hochschule gemeinsam angeboten werden, hat der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) am Dienstag (15. Februar) in Bonn verabschiedet. „Joint Degrees“ sind ein wichtiges Element des Bologna Prozesses. Die europäischen Bildungsminister haben sich wiederholt dafür ausgesprochen, mehr Programme dieser Art zu schaffen. Die Europäische Kommission verleiht der Idee derzeit zusätzlichen Schub durch ihr erstmals im vergangenen Jahr ausgeschriebenes Programm ERASMUS Mundus, an dem deutsche Hochschulen sich mit sehr gutem Erfolg beteiligen.
Bei den Mitgliedshochschulen der HRK besteht großes Interesse an der Entwicklung von Doppeldiplomen und Gemeinsamen Abschlüssen, aber teilweise Unklarheit über die Herangehensweise und die Realisierung von solchen Projekten. An dieser Stelle sollen die verabschiedeten Empfehlungen Unterstützung liefern.

Studienprogramme, die zu einem Doppeldiplom oder einem gemeinsamen Abschluss führen, weisen eine Reihe von besonderen Merkmalen auf. So sollten sie gemeinsam von den beteiligten Hochschulen entwickelt werden. Studierende aus der einen Hochschule sollten obligatorisch Teile des Studienprogramms an der anderen Hochschule absolvieren, wobei die automatische wechselseitige Anerkennung der Studienabschnitte und Prüfungen garantiert sein muss. Abschlussprüfungen werden von gemeinsamen Kommissionen beider Hochschulen durchgeführt. Der spezifische Charakter des absolvierten Studiengangs wird im Zeugnis und beigefügten Diploma Supplement dokumentiert.

„Doppeldiplome sind ein hervorragendes Instrument, um auch in den vergleichsweise kurzen Bachelor- und Masterprogrammen Mobilität und reibungslose Anerkennung sicherzustellen“, erklärte dazu HRK-Präsident Gaehtgens am Mittwoch vor der Presse in Bonn. „Außerdem belegen Studien das wachsende Interesse der Arbeitgeber an den besonderen Qualifikationen, die Inhaber von Doppeldiplomen mitbringen.“