| Studiengebühren
Meist nur eine Trödel-Prämie
Das Hochschulrahmengesetz verbietet in seiner derzeitigen Form Studiengebühren bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Nur für das Zweitstudium greift man den Studiosi bereits vielerorts in die Taschen. Pläne, auch das Erststudium mit einer Gebühr zu belegen, liegen derweil schon in mancher Schublade.
Deutschlands Hochschulen sind verglichen mit ihren Pendants im Ausland nicht allzu üppig bestückt. Gemessen am Anteil des Bruttoinlandsprodukts (BIP), der für die Bildung im tertiären Bereich aufgewendet wird, liegt Deutschland mit nur 1,03 Prozent an drittletzter Stelle der 20 wichtigsten Industrieländer. Im Durchschnitt werden 1,39 BIP-Prozent für die akademische Ausbildung ausgegeben.
Gleichwohl bleibt den Hochschulen eine wichtige Finanzquelle verschlossen – die Erhebung von Studiengebühren. Laut Gesetz dürfen die Länder nur beim Zweitstudium zulangen sowie bei Verspätungsgebühren für Langzeitstudenten. Diese Schlupflöcher nutzen zehn Bundesländer, um ihre mageren Hochschuletats aufzustocken (Tableau):

– Vier Bundesländer erheben Studiengebühren bei Zweitstudiengängen und zum Teil beim Masterstudiengang, der im Anschluss an den Bachelor absolviert wird. So zahlen in Bayern Bildungshungrige für ein Zweitstudium 511 Euro pro Semester. In Hessen werden bei kostenintensiven Zweitstudiengängen in den Natur- oder Technikwissenschaften bis zu 1.500 Euro pro Semester in Rechnung gestellt.
– Gebühren für Langzeitstudierende verlangen neun Bundesländer: Das Überschreiten der Regelstudienzeit um vier Semester kostet zwischen 500 und 900 Euro. Da nicht die Fach-, sondern die Hochschulsemester zählen, kann ein später Studienfachwechsel teuer werden. Der Obolus fürs Trödeln wirkt:
In Baden-Württemberg ist die Zahl der Studierenden mit mehr als 14 Hochschulsemestern seit 1997 um 45 Prozent zurückgegangen.
Eine Variante der Langzeitgebühren sind Studienkonten, wie sie Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz praktizieren. Ist das kostenlose Kontingent an Semesterwochenstunden aufgebraucht, müssen die Inhaber der Studienkonten in NRW 650 Euro pro Semester abdrücken.
Drei der vier Bundesländer, die bisher allenfalls bescheidene Rückmeldegebühren für die Verwaltung erheben, wollen in Zukunft die Finanzbasis der Hochschulen durch Langzeit- oder Studienkontengebühren verbessern – namentlich sind das Berlin, Bremen und Sachsen-Anhalt. Einzig Mecklenburg-Vorpommern will ohne Gebühren auskommen und wirbt bereits jetzt bundesweit mit dem kostenfreien Studium.
Damit künftig auch das Erststudium gebührenpflichtig ist, haben Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und das Saarland beim Bundesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage angestrengt.
Dabei wissen sie einen Großteil der Studierenden und auch der Bundesbürger hinter sich. Bei einer aktuellen Forsa-Umfrage haben sich 67 Prozent der Bevölkerung für Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester ausgesprochen – und damit erheblich mehr als in früheren Umfragen. Die Befürworter wollen allerdings, dass die Einnahmen direkt den Hochschulen zugute kommen. Auch sollte gewährleistet sein, dass die Studierenden zur Finanzierung der Gebühren ein Darlehen aufnehmen können, das sie erst nach Ende des Studiums zurückzahlen müssen – vorausgesetzt, sie sind dazu wirtschaftlich in der Lage. |