kaufmännische Ausbildungsberufe
Hotelkaufmann/-kauffrau
Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe vom 13. Februar 1998 (BGBl. I S. 351) (nur Paragraphen, die für den Ausbildungsberuf Hotelkaufmann/-kauffrau von Bedeutung sind)
Erster Teil
: Allgemeine Vorschriften
§ 1
Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
§ 2
Ausbildungsdauer
§ 3
Fortsetzung der Berufsausbildung
Zweiter Teil
: Ausbildungsberufsbilder, Ausbildungsrahmenplan
§ 4
Ausbildungsberufsbild für die Fachkraft im Gastgewerbe und gemeinsamer Teil der Ausbildungsberufsbilder für den Restaurantfachmann/die Restaurantfachfrau, den Hotelfachmann/die Hotelfachfrau, den Hotelkaufmann/die Hotelkauffrau und den Fachmann für Systemgastronomie/die Fachfrau für Systemgastronomie
§ 7
Besonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes für den Hotelkaufmann/die Hotelkauffrau
§ 9
Ausbildungsrahmenplan
Dritter Teil
: Ausbildungsplan und Berichtsheft
§ 10
Ausbildungsplan
§ 11
Berichtsheft
Vierter Teil
: Prüfungen
§ 12
Zwischenprüfung
§ 16
Abschlußprüfung für den Ausbildungsberuf Hotelkaufmann/Hotelkauffrau
Fünfter Teil
: Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 18
Aufhebung von Vorschriften
§ 19
Übergangsregelung
§ 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung im Gastgewerbe
Rahmenplan
Teil I:
Berufliche Grundbildung
Teil II:
Gemeinsame berufliche Fachbildung
Teil V:
Besondere berufliche Fachbildung
Verdienstmöglichkeiten
(Quelle: gehalts-check.de)
Statistik zum Ausbildungsberuf (pdf)
(Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung)
weiterführende Links
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