Verordnung über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr/zur Servicekauffrau im Luftverkehr
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes 
Der Ausbildungsberuf Servicekaufmann im Luftverkehr/Servicekauffrau im Luftverkehr wird staatlich anerkannt.
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