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Verordnung über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr/zur Servicekauffrau im Luftverkehr
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| § 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes |
| Der Ausbildungsberuf Servicekaufmann im Luftverkehr/Servicekauffrau im Luftverkehr wird staatlich anerkannt. |
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