Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik

Vierter Teil: Vorschriften für den Ausbildungsberuf Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann/ Informations- und Telekommunikationssystem-Kauffrau

§ 18 Ausbildungsplan 
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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