Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik

Fünfter Teil: Vorschriften für den Ausbildungsberuf Informatikkaufmann/Informatikkauffrau

§ 24 Ausbildungsplan 
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
© 2012 www.adicor.de