Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann
§ 11
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann vom 10. Mai 1973 (BGBl. I S. 421) außer Kraft; § 9 bleibt unberührt.