Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft/zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes 
Der Ausbildungsberuf Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft/Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft wird staatlich anerkannt.
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