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Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft/zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
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| § 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes |
| Der Ausbildungsberuf Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft/Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft wird staatlich anerkannt. |
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