|
Verordnung über die Berufsausbildung zum Werbekaufmann/zur Werbekauffrau
|
 |
| § 9 | Aufhebung von Vorschriften |
| Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Lehrberuf Werbekaufmann/Werbekauffrau sind vorbehaltlich des § 10 nicht mehr anzuwenden. |
| © 2012 www.adicor.de |