| Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. der Ausbildungsbetrieb:
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,
1.2 Berufsbildung,
1.3 Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.5 Umweltschutz;
2. Arbeitsorganisation, Kommunikation:
2.1 Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme,
2.2 Kommunikation und Kooperation;
3. Marketing;
4. Vertrieb;
5. Anzeigen;
6. Redaktion und Lektorat;
7. Rechte und Lizenzen;
8. Herstellung von Verlagsprodukten;
9. kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
9.1 Beschaffung und Lagerwirtschaft,
9.2 Rechnungswesen,
9.3 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling. |