Verordnung über die Berufsausbildung zum Verlagskaufmann/zur Verlagskauffrau
§ 3 Ausbildungsberufsbild 
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1. der Ausbildungsbetrieb:
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,
1.2 Berufsbildung,
1.3 Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.5 Umweltschutz;

2. Arbeitsorganisation, Kommunikation:
2.1 Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme,
2.2 Kommunikation und Kooperation;

3. Marketing;

4. Vertrieb;

5. Anzeigen;

6. Redaktion und Lektorat;

7. Rechte und Lizenzen;

8. Herstellung von Verlagsprodukten;

9. kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
9.1 Beschaffung und Lagerwirtschaft,
9.2 Rechnungswesen,
9.3 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling.

© 2012 www.adicor.de