| Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für die Lehrberufe Einzelhandelskaufmann/Einzelhandelskauffrau und Fachkaufmann im Radiohandel/Fachkauffrau im Radiohandel sind vorbehaltlich des § 10 nicht mehr anzuwenden. |