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Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau
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| § 9 | Aufhebung von Vorschriften |
| Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Bürokaufmann/Bürokauffrau sind vorbehaltlich des § 10 nicht mehr anzuwenden. |
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