Verordnung über die Berufsausbildung zum pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten/zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten
§ 10 Inkrafttreten 
Diese Verordnung tritt am 1. August 1993 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Apothekenhelfer vom 28. November 1972 (BGBl. I S. 2217) außer Kraft; § 9 bleibt unberührt.
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