Verordnung über die Berufsausbildung zum Schiffahrtskaufmann/zur Schiffahrtskauffrau
§ 11
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1980 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schiffahrtskaufmann vom 6. Januar 1975 (BGBl. I S. 210) außer Kraft; § 9 bleibt unberührt.