Verordnung über die Berufsausbildung zum Schiffahrtskaufmann/zur Schiffahrtskauffrau
§
1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Schiffahrtskaufmann/ Schiffahrtskauffrau wird staatlich anerkannt.
©
2012
www.adicor.de