Verordnung über die Berufsausbildung zum Schiffahrtskaufmann/zur Schiffahrtskauffrau
§ 2 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen 
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Es kann zwischen den Fachrichtungen

Linienfahrt (Linienreederei, Linienagent) und
Trampfahrt (Trampreederei, Schiffsmakler)

gewählt werden. Die für beide Fachrichtungen gemeinsame Ausbildung dauert 27 Monate, die Ausbildung in der jeweiligen Fachrichtung im zweiten Jahr 3 Monate und im dritten Jahr 6 Monate.

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