Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice/zur Kauffrau für Verkehrsservice
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 
Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft und am 31. Juli 2004 außer Kraft. Zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens bestehende Ausbildungsverhältnisse werden nach dieser Verordnung zu Ende geführt.
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