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Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice/zur Kauffrau für Verkehrsservice
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| § 9 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
| Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft und am 31. Juli 2004 außer Kraft. Zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens bestehende Ausbildungsverhältnisse werden nach dieser Verordnung zu Ende geführt. |
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