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Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice/zur Kauffrau für Verkehrsservice
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| § 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes |
| Der Ausbildungsberuf Kaufmann für Verkehrsservice/ Kauffrau für Verkehrsservice wird staatlich anerkannt. |
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