Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe
Fünfter Teil: Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 
Diese Verordnung tritt am 1. August 1998 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe vom 25. April 1980 (BGBl. I S. 468, 587) außer Kraft.
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