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Ausbildungsrahmenplan für die
Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien/zur
Kauffrau für audiovisuelle Medien |
Zeitliche
Gliederung
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1. Ausbildungsjahr |
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(1) |
In einem
Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur des
Ausbildungsbetriebes,
1.2 Berufsbildung,
1.3 Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis e,
1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.5 Umweltschutz
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
2.1 Planung, Lernziel a,
5.1 Team- und Projektarbeit, Lernziel a,
zu vermitteln. |
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(2) |
In einem
Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildposition 4.1 Rechnungswesen
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildposition
5.4 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis c,
zu vermitteln. |
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(3) |
In einem
Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.2 Durchführung, Lernziele a und b,
5.3 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildposition
2.1 Planung, Lernziel a,
fortzuführen. |
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2. Ausbildungsjahr  |
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(1) |
In einem
Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1.3 Personalwirtschaft, arbeits- und
sozialrechtliche Vorschriften, Lernziele f bis h,
2.1 Planung, Lernziel b,
2.2 Durchführung, Lernziel c,
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
5.1 Team- und Projektarbeit, Lernziele b bis f,
5.2 Kommunikation, Lernziele a bis c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der
Berufsbildpositionen
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes, Lernziel c,
1.3 Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, Lernziel d,
5.4 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,
fortzuführen. |
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(2) |
In einem
Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.3 Repertoire- und Rechtebeschaffung,
4.4 Honorar- und Lizenzabrechnung, Lernziel a,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
5.3 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
5.4 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und c,
fortzuführen. |
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(3) |
In einem
Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 4.2 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling,
Lernziele a bis d,
5.4 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln. |
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3. Ausbildungsjahr  |
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(1) |
In einem
Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 3. Marketing und Vertrieb,
5.3 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziel c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
1.5 Umweltschutz,
5.3 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
5.4 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und d,
fortzuführen. |
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(2) |
In einem
Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.1 Planung, Lernziel c,
2.2 Durchführung, Lernziele d bis h,
4.4 Honorar- und Lizenzabrechnung, Lernziel b,
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
5.1 Team- und Projektarbeit, Lernziele g und h,
5.2 Kommunikation, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
2.3 Repertoire- und Rechtebeschaffung,
5.3 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben
fortzuführen. |
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(3) |
In einem
Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 4.2 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling,
Lernziele e und f,
4.3 Investitions- und Finanzierungsrechnung,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
2.1 Planung, Lernziel a,
2.2 Durchführung, Lernziele a und b,
5.4 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,
fortzuführen. |
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