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Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur
Kauffrau im Einzelhandel |
Grundlegende
Besonderheiten der Fachbereiche
15. Spielwaren
| Inhalt |
| 1 |
Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit,
Umweltschutz und rationelle Energieverwendung |
| 2 |
Beratung und Verkauf |
| 3 |
Warensortimente |
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Lfd.
Nr. |
Teil des
Ausbildungsberufsbildes |
Zu
vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
|
| 1 |
Arbeitsschutz,
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe f) |
Batterien
umweltschutzgerecht beseitigen |
|
| 2 |
Beratung und
Verkauf
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b) |
a)
Bedarfsbereiche und Zielgruppen:
aa) Bedarfsbereiche, insbesondere Freizeitbeschäftigung und
-einrichtung, Wohnbereich und Reise, beschreiben
bb) pädagogische Bereiche, insbesondere Kinderkrippen und -gärten, Schulen und Heime,
sowie medizinisch-psychologische Bereiche, insbesondere Praxen der Psychologen,
Logopäden, Kindergymnastinnen, Kinderärzte und Kinderkrankenhäuser, nennenb)
Aspekte des Spiels:
aa) Spielmittel des Ausbildungssortiments den
Spielfunktionen zuordnen, insbesondere den manuellen, sozialen, intellektuellen,
kreativen, emotionellen, körperlich-sportlichen
bb) zwischen Lebensalter und Entwicklungsalter auf dem Interessengebiet unterscheiden
cc) passende Spielmittel je nach Entwicklungsalter auf dem Interessengebiet empfehlen
dd) unterschiedliche Formgebung von Spielmitteln begründen
ee) Handlichkeit der Spielmittel im Hinblick auf Einfachheit und Eindeutigkeit der
Zweckform erläutern
ff) zwischen sachlich-funktionaler und aufwendiger Ausgestaltung von Spielmitteln
unterscheiden
gg) Wirkungen von Form, Farbe und Oberflächengestaltung beschreiben
c) Warendemonstration:
aa) Spielmittel erklären und vorführen
bb) an Spielmitteln Ergänzungen oder Änderungen vornehmen und kleinere Reparaturen
durchführen
d) spezielle Rechtsvorschriften und Regelungen:
für den Fachbereich relevante Sicherheitsvorschriften im
Hinblick auf mögliche Gefahren des Spielzeugs erläutern; entsprechende Normen
heranziehen |
|
| 3 |
Warensortimente
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe e) |
a)
unterschiedliche und gemeinsame Eigenschaften der Ausgangsmaterialien im Hinblick auf ihre
Verwendung bei Spielmitteln beschreiben, insbesondere bei textilen Natur- und Chemiefasern
sowie Fasermischungen, Hart- und Weichhölzern, harten und weichen Kunststoffen, Blech,
Spritzguß, Metallegierungen, Leder, Gummi, Glas, Porzellan, Papier und Pappe b)
Unterschiede zwischen handwerklicher und industrieller Fertigung beschreiben und ihre
Bedeutung für den Handel erläutern
c) Saisonsortimente zusammenstellen |
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