Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel
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Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur
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Grundlegende Besonderheiten der Fachbereiche
15. Spielwaren

Inhalt
1 Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
2 Beratung und Verkauf
3 Warensortimente
Lfd.
Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
1 Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe f)
Batterien umweltschutzgerecht beseitigen
2 Beratung und Verkauf
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b)
a) Bedarfsbereiche und Zielgruppen:
aa) Bedarfsbereiche, insbesondere Freizeitbeschäftigung und -einrichtung, Wohnbereich und Reise, beschreiben
bb) pädagogische Bereiche, insbesondere Kinderkrippen und -gärten, Schulen und Heime, sowie medizinisch-psychologische Bereiche, insbesondere Praxen der Psychologen, Logopäden, Kindergymnastinnen, Kinderärzte und Kinderkrankenhäuser, nennen

b) Aspekte des Spiels:
aa) Spielmittel des Ausbildungssortiments den Spielfunktionen zuordnen, insbesondere den manuellen, sozialen, intellektuellen, kreativen, emotionellen, körperlich-sportlichen
bb) zwischen Lebensalter und Entwicklungsalter auf dem Interessengebiet unterscheiden
cc) passende Spielmittel je nach Entwicklungsalter auf dem Interessengebiet empfehlen
dd) unterschiedliche Formgebung von Spielmitteln begründen
ee) Handlichkeit der Spielmittel im Hinblick auf Einfachheit und Eindeutigkeit der Zweckform erläutern
ff) zwischen sachlich-funktionaler und aufwendiger Ausgestaltung von Spielmitteln unterscheiden
gg) Wirkungen von Form, Farbe und Oberflächengestaltung beschreiben

c) Warendemonstration:
aa) Spielmittel erklären und vorführen
bb) an Spielmitteln Ergänzungen oder Änderungen vornehmen und kleinere Reparaturen durchführen

d) spezielle Rechtsvorschriften und Regelungen:
für den Fachbereich relevante Sicherheitsvorschriften im Hinblick auf mögliche Gefahren des Spielzeugs erläutern; entsprechende Normen heranziehen

3 Warensortimente
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe e)
a) unterschiedliche und gemeinsame Eigenschaften der Ausgangsmaterialien im Hinblick auf ihre Verwendung bei Spielmitteln beschreiben, insbesondere bei textilen Natur- und Chemiefasern sowie Fasermischungen, Hart- und Weichhölzern, harten und weichen Kunststoffen, Blech, Spritzguß, Metallegierungen, Leder, Gummi, Glas, Porzellan, Papier und Pappe

b) Unterschiede zwischen handwerklicher und industrieller Fertigung beschreiben und ihre Bedeutung für den Handel erläutern

c) Saisonsortimente zusammenstellen

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