a)
Wareneingangskontrolle unter Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Vorschriften
durchführen, Abweichungen dokumentieren und Korrekturmaßnahmen einleitenb)
Wareneingänge erfassen und Ware einlagern
c) die betriebliche Lagerorganisation und deren Arbeitsabläufe im Hinblick auf die
Zielsetzung der Lagerhaltung begründen
d) gesetzliche sowie branchen- und betriebsübliche Lager- und Pflegevorschriften
anwenden
e) Lagerbestände überwachen, Bestandsveränderungen erfassen und erforderliche
Maßnahmen einleiten
f) Warenbestände zur Inventur aufnehmen und mit den Buchbeständen vergleichen
g) Waren kommissionieren und versandfertig machen