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Ausbildungsrahmenplan für die
Berufsausbildung zum Informatikkaufmann/zur
Informatikkauffrau |
Sachliche
Gliederung
Abschnitt III: Fachbereichsspezifische Ausbildungsinhalte
4. Versicherungen
| Inhalt |
| 6 |
Branchenspezifische Leistungen |
|
Lfd.
Nr. |
Teil des
Ausbildungsberufsbildes |
Zu
vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
|
| 6 |
Branchenspezifische
Leistungen
(§ 22 Abs. 1 Nr. 6) |
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| 6.1 |
Geschäftsprozesse
(§ 22 Abs. 1 Nr. 6.1) |
a)
Versicherungsprodukte aus den Sparten Lebens- und Unfall-, Kranken- und
Schadensversicherung gegeneinander abgrenzen b) bei der Ermittlung und Fortschreibung
der Marktsegmente mitwirken
c) Kontakte zu Kunden und Interessenten systematisch vorbereiten
d) Kunden unter Berücksichtigung von Produktqualität, Kundennutzen und -zufriedenheit
beraten
e) Aufgaben in der Antragsbearbeitung übernehmen, insbesondere in den Bereichen
Beratung und Risikoanalyse; Problemlösungen vorschlagen
f) Versicherungsverträge unter Berücksichtigung von Risikoänderungen sowie der
Maßgabe der Erhaltung der Wertbeständigkeit des Versicherungsschutzes und der
Bestandserhaltung überwachen |
| 6.2 |
Planung,
Steuerung und Kontrolle
(§ 22 Abs. 1 Nr. 6.2) |
a)
versicherungsspezifische Rechtsgrundlagen sowie betriebliche Regelungen anwenden b)
Daten, insbesondere aus den Funktionsbereichen Antrag, Vertrag und Leistung sowie zu den
betrieblichen Zielen der ertragsorientierten Steuerung, aufbereiten und auswerten
c) den Einsatz von informations- und telekommunikationstechnischen Systemen prüfen und
Verbesserungen vorschlagen |
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