Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Informatikkaufmann/zur Informatikkauffrau
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Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Informatikkaufmann/zur
Informatikkauffrau

Sachliche Gliederung
Abschnitt III: Fachbereichsspezifische Ausbildungsinhalte
4. Versicherungen

Inhalt
6 Branchenspezifische Leistungen
Lfd.
Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
6 nach oben Branchenspezifische Leistungen
(§ 22 Abs. 1 Nr. 6)
 
6.1 Geschäftsprozesse
(§ 22 Abs. 1 Nr. 6.1)
a) Versicherungsprodukte aus den Sparten Lebens- und Unfall-, Kranken- und Schadensversicherung gegeneinander abgrenzen

b) bei der Ermittlung und Fortschreibung der Marktsegmente mitwirken

c) Kontakte zu Kunden und Interessenten systematisch vorbereiten

d) Kunden unter Berücksichtigung von Produktqualität, Kundennutzen und -zufriedenheit beraten

e) Aufgaben in der Antragsbearbeitung übernehmen, insbesondere in den Bereichen Beratung und Risikoanalyse; Problemlösungen vorschlagen

f) Versicherungsverträge unter Berücksichtigung von Risikoänderungen sowie der Maßgabe der Erhaltung der Wertbeständigkeit des Versicherungsschutzes und der Bestandserhaltung überwachen

6.2 Planung, Steuerung und Kontrolle
(§ 22 Abs. 1 Nr. 6.2)
a) versicherungsspezifische Rechtsgrundlagen sowie betriebliche Regelungen anwenden

b) Daten, insbesondere aus den Funktionsbereichen Antrag, Vertrag und Leistung sowie zu den betrieblichen Zielen der ertragsorientierten Steuerung, aufbereiten und auswerten

c) den Einsatz von informations- und telekommunikationstechnischen Systemen prüfen und Verbesserungen vorschlagen

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