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Ausbildungsrahmenplan für die
Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau
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Sachliche
Gliederung
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Lfd.
Nr. |
Teil des
Ausbildungsberufsbildes |
Zu
vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
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| 1 |
Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Nr. 1) |
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| 1.1 |
Stellung des
Ausbildungsbetriebes in der Gesamtwirtschaft
(§ 3 Nr. 1.1) |
a) Aufgaben
und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben b)
Aufgaben der für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Behörden und Organisationen der
Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen
c) Art und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
d) Betriebs- oder Arbeitsordnung des Ausbildungsbetriebes anwenden |
| 1.2 |
Berufsbildung
(§ 3 Nr. 1.2) |
a) rechtliche
Vorschriften der Berufsbildung nennen b) die Ausbildungsordnung mit dem betrieblichen
Ausbildungsplan vergleichen
c) die Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, insbesondere die Rechte und Pflichten
des Ausbildenden und des Auszubildenden, beschreiben
d) die Notwendigkeit weiterer beruflicher Qualifizierung begründen
e) wichtige berufliche Fortbildungsmöglichkeiten nennen sowie berufliche
Aufstiegsmöglichkeiten beschreiben |
| 1.3 |
Arbeitssicherheit,
Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
(§ 3 Nr. 1.3) |
a) die
Bedeutung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationeller Energieverwendung an
Beispielen des Ausbildungsbetriebes erklären b) betriebliche Einrichtungen für den
Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und den Umweltschutz nennen
c) berufsspezifische Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einhalten,
geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen im eigenen Arbeitsbereich ergreifen und
sich bei Unfällen situationsgerecht verhalten
d) wichtige Vorschriften über Brandverhütung und Brandschutzeinrichtungen beachten
e) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich
beitragen sowie Abfallmaterialien im Büro nach ökologischen Gesichtspunkten entsorgen
f) zur rationellen Energieverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen |
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| 2 |
Organisation und Leistungen
(§ 3 Nr. 2) |
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| 2.1 |
Leistungserstellung
und Leistungsverwertung
(§ 3 Nr. 2.1) |
a)
Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes erläutern b) Leistungen des
Ausbildungsbetriebes beschreiben
c) Verfahren der Leistungserstellung im Ausbildungsbetrieb beschreiben und dafür
einschlägige Rechtsvorschriften nennen
d) Formen der Leistungsverwertung des Ausbildungsbetriebes beschreiben
e) Bedeutung von Beschaffungs- und Absatzmärkten für den Leistungsprozeß des
Ausbildungsbetriebes erläutern |
| 2.2 |
Betriebliche
Organisation und Funktionszusammenhänge
(§ 3 Nr. 2.2) |
a)
Organisation des Ausbildungsbetriebes erläutern b) Vollmachten, Weisungsbefugnisse und
Unterschriftenregelung des Ausbildungsbetriebes beachten
c) Zentralisierung und Dezentralisierung sowie Delegieren von Aufgaben und
Verantwortung an Beispielen des Ausbildungsbetriebes darstellen
d) den Arbeitsablauf typischer Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes erläutern
e) Informationswege im Ausbildungsbetrieb darstellen und die Zusammenarbeit zwischen
Funktionsbereichen beschreiben
f) die Erfassung, Verarbeitung und Verwendung von Informationen und Daten für das
Zusammenwirken betrieblicher Funktionen erläutern
g) Aufgaben und typische Anforderungen ausgewählter Büroarbeitsplätze darstellen
h) Formen der Arbeitsorganisation im Ausbildungsbetrieb darstellen und zur Verbesserung
von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen |
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| 3 |
Bürowirtschaft und
Statistik
(§ 3 Nr. 3) |
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| 3.1 |
Organisation
des Arbeitsplatzes
(§ 3 Nr. 3.1) |
a) wichtige
Vorschriften für Büroarbeitsplätze beachten b) Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und
Arbeitsraumgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze an Beispielen des
Ausbildungsbetriebes erläutern
c) den eigenen Arbeitsplatz sachgerecht gestalten |
| 3.2 |
Arbeits- und
Organisationsmittel
(§ 3 Nr. 3.2) |
a)
betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel, insbesondere Büromaschinen und -geräte,
Vordrucke und Vervielfältigungsgeräte, fachgerecht handhaben b) Arbeits- und
Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch einsetzen
c) Wartung und Instandsetzung von Büromaschinen und -geräten veranlassen |
| 3.3 |
Bürowirtschaftliche
Abläufe
(§ 3 Nr. 3.3) |
a)
Büromaterial verwalten b) Posteingang bearbeiten, Postverteilung durchführen und
Postausgang kostenbewußt bearbeiten
c) Registraturarbeiten unter Beachtung betrieblicher und gesetzlicher
Aufbewahrungsfristen durchführen
d) Dateien und Karteien führen und zur Erfüllung kaufmännischer Arbeitsaufgaben
einsetzen
e) Termine planen und überwachen; bei Terminabweichungen erforderliche Maßnahmen
einleiten |
| 3.4 |
Statistik
(§ 3 Nr. 3.4) |
a)
Anwendungsmöglichkeiten von Statistiken im Ausbildungsbetrieb erläutern b) Daten für
die Erstellung von Statistiken beschaffen, aufbereiten und in geeigneter Form darstellen
c) Statistiken auswerten und Ergebnisse entscheidungsorientiert bewerten |
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| 4 |
Informationsverarbeitung
(§ 3 Nr. 4) |
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| 4.1 |
Textverarbeitung
(§ 3 Nr. 4.1) |
a)
Textverarbeitungsgeräte systemgerecht handhaben b) Tastschreiben beherrschen
c) im Ausbildungsbetrieb eingesetzte Aufnahme- und Wiedergabegeräte bedienen
d) Texte nach vorgegebenen Sachverhalten unter Nutzung von Nachschlagewerken
formulieren sowie maschinell und formgerecht gestalten
e) Arten des betrieblichen Schriftverkehrs sachgerecht verwenden |
| 4.2 |
Bürokommunikationstechniken
(§ 3 Nr. 4.2) |
a)
unterschiedliche betriebliche Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Bürokommunikationstechniken
lösen b) Auswirkungen von Bürokommunikationstechniken auf Arbeitsorganisation,
Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes
abschätzen
c) Fachliteratur, Dokumentationen und andere Hilfsmittel nutzen
d) die Notwendigkeit der Pflege gespeicherter Informationen an Beispielen des
Ausbildungsbetriebes darstellen
e) Daten sichern, Datensicherung begründen, unterschiedliche Verfahren aufzeigen
f) Vorschriften und Richtlinien des Datenschutzes im Ausbildungsbetrieb einhalten
g) Schutzvorschriften und Betriebsvereinbarungen für Bildschirmarbeitsplätze beachten |
| 4.3 |
Datenverarbeitung
für kaufmännische Anwendungen
(§ 3 Nr. 4.3) |
a) Ziele und
Einsatzbereiche der Datenverarbeitung für kaufmännische Anwendungen im
Ausbildungsbetrieb beschreiben sowie Auswirkungen auf Arbeitsabläufe erläutern b)
Daten für die kaufmännischen DV-Anwendungen vorbereiten und verarbeiten sowie Fehler
korrigieren
c) mit speziellen Anwendungsmöglichkeiten von Software im Ausbildungsbetrieb arbeiten
d) Ergebnisse nach formalen und sachlogischen Gesichtspunkten prüfen |
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| 5 |
Betriebliches
Rechnungswesen
(§ 3 Nr. 5) |
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| 5.1 |
Kaufmännische
Steuerung und Kontrolle
(§ 3 Nr. 5.1) |
a)
Notwendigkeit einer laufenden Überwachung der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen
Leistungserstellung und Leistungsverwertung begründen b) an kaufmännischen Steuerungs-
und Überwachungsaufgaben mitwirken
c) das Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle an
Beispielen des Ausbildungsbetriebes begründen und die Gliederung des Rechnungswesens
erläutern
d) Kostenstruktur des Ausbildungsbetriebes darstellen
e) Kosten und Erträge betrieblicher Leistungen darstellen
f) an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens mitwirken
g) zur Vermeidung von Fehlern bei der Erfassung, Aufbereitung und Auswertung von
Informationen für das betriebliche Rechnungswesen beitragen |
| 5.2 |
Buchführung
(§ 3 Nr. 5.2) |
a)
Arbeitsabläufe der Buchführung des Ausbildungsbetriebes beschreiben b) Belege
sachgerecht erfassen
c) Aufbau des Kontenplans des Ausbildungsbetriebes erklären
d) Geschäftsfälle unter Berücksichtigung des Kontenplans bearbeiten
e) Kontokorrent, Bestands- und Erfolgskonten führen
f) vorbereitende Abschlußarbeiten durchführen
g) Bedeutung von Investitionen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erklären |
| 5.3 |
Kostenrechnung
(§ 3 Nr. 5.3) |
a) Aufbau der
Kostenrechnung im Ausbildungsbetrieb erläutern b) Kosten erfassen
c) mit der Kostenkontrolle verbundene Arbeiten durchführen
d) Kalkulationsverfahren im Ausbildungsbetrieb beschreiben
e) Kalkulationen nach Anleitung durchführen |
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| 6 |
Personalwesen
(§ 3 Nr. 6) |
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| 6.1 |
Grundlagen
des betrieblichen Personalwesens
(§ 3 Nr. 6.1) |
a) für das
Arbeitsverhältnis wichtige arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sowie tarifliche
und betriebliche Regelungen aufgabenorientiert anwenden b) die Verpflichtung zur
Zusammenarbeit mit den bestehenden betriebsverfassungsrechtlichen Organen des
Ausbildungsbetriebes beachten
c) für das Ausbildungsverhältnis und Arbeitsverhältnis geltende tarifliche und
freiwillige soziale Leistungen darstellen
d) Gesichtspunkte für Personalbedarf und Personalbeschaffungsmaßnahmen im
Ausbildungsbetrieb darstellen
e) Möglichkeiten der Personalplanung und der Förderung einzelner Arbeitnehmergruppen
an Beispielen des Ausbildungsbetriebes aufzeigen
f) Ziele und Verfahren von Personalbeurteilungen im Ausbildungsbetrieb darstellen
g) Bestandteile von Entgeltabrechnungen beschreiben und Nettoentgelt ermitteln
h) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Regelungen zum Datenschutz und zur
Datensicherung einhalten |
| 6.2 |
Personalverwaltung
(§ 3 Nr. 6.2) |
a) Vorgänge
in Verbindung mit Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen bearbeiten b)
arbeitsrechtliche Vorschriften für Einstellung und Ausscheiden von Arbeitnehmern beachten
c) Anlässe und Kriterien für Einstellung und Ausscheiden von Arbeitnehmern an
Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläutern
d) Anfragen und Bewerbungen unter Anleitung bearbeiten
e) Vorgänge der Personalverwaltung bearbeiten, insbesondere Personalunterlagen
bearbeiten, bei der Personalaktenführung mitwirken und Bescheinigungen erstellen
f) Statistische Arbeiten im Personalwesen unter Anleitung durchführen und auswerten
g) Auskünfte erteilen |
| 6.3 |
Entgeltabrechnung
(§ 3 Nr. 6.3) |
a)
Entgeltformen im Ausbildungsbetrieb erläutern b) die für die Entgeltabrechnung
erforderlichen Daten erfassen und bearbeiten
c) Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen bei der Entgeltabrechnung berücksichtigen
d) Bruttoentgelt ermitteln
e) Lohnfortzahlung bei der Entgeltabrechnung berücksichtigen
f) gesetzliche und sonstige Abzugsbeträge ermitteln und verrechnen
g) auszuzahlende Beträge ermitteln und anweisen sowie die Abführung einbehaltener
Abzüge einleiten
h) bei Abstimmungen mit den Sozialversicherungsträgern mitwirken |
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| 7 |
Büroorganisation
(§ 3 Nr. 7) |
a) Aufgaben
und Bedeutung der Büroorganisation im Ausbildungsbetrieb erläutern b)
Bürotätigkeiten planen, organisieren und durchführen
c) Unterlagen sammeln, aufbereiten und auswerten
d) Besprechungen vorbereiten; Vorlagen und Berichte erstellen
e) Termine planen und überwachen; bei Terminabweichungen erforderliche Maßnahmen
einleiten
f) die Steuerung von Büroorganisation, insbesondere mit Kennzahlen und Statistiken, an
Beispielen des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
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| 8 |
Auftrags- und
Rechnungsbearbeitung, Lagerhaltung
(§ 3 Nr. 8) |
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| 8.1 |
Auftrags- und
Rechnungsbearbeitung
(§ 3 Nr. 8.1) |
a)
Arbeitsablauf der Auftrags- und Rechnungsbearbeitung darstellen b) ein- und ausgehende
Aufträge abwickeln
c) Eingangsrechnungen sachlich und rechnerisch prüfen; Differenzen klären
d) Rechnungsunterlagen zusammenstellen und Rechnungen erstellen
e) Rechnungen kontieren
f) Reklamationen bearbeiten
g) Zahlungsein- und -ausgänge prüfen und bearbeiten
h) Zahlungsmittel unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange wirtschaftlich
einsetzen
i) Zahlungstermine überwachen und erforderliche Maßnahmen, insbesondere Mahnungen,
einleiten |
| 8.2 |
Lagerhaltung
(§ 3 Nr. 8.2) |
a) Aufgaben
und Bedeutung der Lagerhaltung erläutern b) den Arbeitsablauf bei der Lagerhaltung
beschreiben
c) Vorgänge im Zusammenhang mit dem Materialeingang und -ausgang bearbeiten
d) Materialbestand erfassen, führen und kontrollieren
e) Organisationsmittel bei der Lagerung einsetzen und Sicherheitsvorschriften beachten |
zur Übersicht Bürokaufmann |