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Ausbildungsrahmenplan für die
Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur
Automobilkauffrau |
Sachliche
Gliederung
|
Lfd.
Nr. |
Teil des
Ausbildungsberufsbildes |
Zu
vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
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| 1 |
Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1) |
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| 1.1 |
Stellung,
Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1) |
a) Art und
Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen b) Zielsetzung, Geschäftsfelder und
Aktivitäten des Ausbildungsbetriebes herausstellen
c) die Zusammenarbeit des Ausbildungsunternehmens mit Wirtschaftsorganisationen,
Berufsvertretungen, Gewerkschaften und Behörden darstellen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe
beschreiben
e) wirtschaftliche Grunddaten bezogen auf die Automobilbranche bewerten
f) aktuelle Branchentrends feststellen
g) die gesellschaftliche, kulturelle und umweltpolitische Bedeutung des Automobils
bewerten und den Bezug zur geschichtlichen Entwicklung herstellen |
| 1.2 |
Berufsbildung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2) |
a) den
betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner
Umsetzung beitragen b) die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis
erläutern und den Beitrag der Beteiligten im dualen System beschreiben
c) Fortbildung als Voraussetzung für die berufliche und persönliche Entwicklung
begründen; branchenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln |
| 1.3 |
Betriebsorganisation
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3) |
a)
Organisation und Entscheidungsstrukturen des Unternehmens darstellen b) typische
Geschäftsprozesse des Unternehmens unterscheiden
c) zur Zusammenarbeit der Geschäftsfelder im Hinblick auf optimale Kundenorientierung
beitragen
d) Auswirkungen von Organisationsentwicklung auf den eigenen Arbeitsbereich
einschätzen
e) wirtschaftliche Verflechtungen in der Automobilwirtschaft darstellen
f) Kooperationsformen in der Automobilwirtschaft und deren Vor- und Nachteile aufzeigen |
| 1.4 |
Personalwirtschaft
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.4) |
a)
Handlungskompetenz der Mitarbeiter als wesentliche Voraussetzung für den Kundennutzen,
den Unternehmenserfolg und für die persönliche Entwicklung an Beispielen darstellen b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende tarifliche Regelungen sowie arbeits- und
sozialrechtliche Bestimmungen erläutern
c) Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten im Ausbildungsbetrieb erklären
d) betriebliche Ziele und Grundsätze für die Personalplanung beschreiben
e) betriebliche Vorgaben für Personaleinsatz und Arbeitszeitregelung anwenden
f) Aufgaben der Personalverwaltung bearbeiten
g) Entgelte, Prämien und Provisionen nach vorgegebenen Schemata ermitteln und
abrechnen |
| 1.5 |
Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.5) |
a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu
ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden
beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
| 1.6 |
Umweltschutz
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.6) |
Zur
Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich
beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und
seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und
Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung
zuführen |
|
| 2 |
Arbeitsorganisation,
Information und Kommunikation
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2) |
|
| 2.1 |
Arbeitsorganisation
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.1) |
a)
betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel aufgabenorientiert einsetzen b)
Arbeitsaufgaben inhaltlich und zeitlich strukturieren
c) Lern- und Arbeitstechniken aufgabenorientiert einsetzen
d) Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz- und
Arbeitsraumgestaltung nutzen
e) Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsplatzgestaltung
vorschlagen
f) qualitätsbewußtes Handeln am Beispiel des Ausbildungsbetriebes darstellen und zur
Qualitätssicherung beitragen |
| 2.2 |
Bürowirtschaftliche
Abläufe
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.2) |
a)
Posteingang und Postverteilung durchführen b) Postausgang unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten organisieren
c) Ablagesysteme einrichten, Registratur- und Archivierungsarbeiten unter Beachtung von
Aufbewahrungsfristen durchführen
d) Textverarbeitungssystem anwenden
e) Wartung und Instandsetzung von Büromaschinen und -geräten veranlassen
f) betrieblichen Schriftverkehr unter Berücksichtigung ergonomischen Tastschreibens
durchfuhren
g) Termine planen, abstimmen und überwachen, bei Terminabweichungen betriebsübliche
Maßnahmen einleiten
h) Besprechungen und Veranstaltungen vorbereiten, Vorlagen, Berichte und Protokolle
erstellen |
| 2.3 |
Information
und Kommunikation
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.3) |
a)
betriebswirtschaftliche Zusammenhänge von Informations- und Datenflüssen beurteilen b)
Bedeutung von Information und Kommunikation für Betriebsklima, Arbeitsleistung und
Geschäftserfolg beachten
c) Kommunikationsformen situationsbezogen anwenden
d) Informations- und Kommunikationsstörungen feststellen und zu ihrer Vermeidung
beitragen |
| 2.4 |
Anwenden von
Fremdsprachen bei Fachaufgaben
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.4) |
a)
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden b) im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige
Informationen auswerten
c) Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer fremden Sprache |
| 2.5 |
Informations-
und Kommunikationssysteme der Automobilwirtschaft
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.5) |
a)
Informations- und Kommunikationssysteme effizient einsetzen b) betriebsübliche
Nummernsysteme anwenden
c) Eingabe- und Übertragungsfehler vermeiden, Fehlerrisiken und Fehlerfolgen
einschätzen
d) branchenspezifische Informations- und Kommunikationssysteme zur Bearbeitung
unterschiedlicher Geschäftsvorgänge, insbesondere in den Bereichen Neu- und
Gebrauchtwagen, Kundendienst und Ersatzteile, Finanzierung und Versicherungen, anwenden
e) Möglichkeiten der Datenübertragung und Informationsbeschaffung nutzen sowie
Angebote von Informations- und Kommunikationsdiensten vergleichen
f) System- und Programmaktualisierungen beachten
g) Fachliteratur, Dokumentationen, Handbücher und andere Hilfsmittel nutzen |
| 2.6 |
Datenschutz
und Datensicherheit
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.6) |
a)
Vorschriften zum Datenschutz anwenden b) Daten pflegen und sichern |
|
| 3 |
Kaufmännische Steuerung
und Kontrolle
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3) |
|
| 3.1 |
Betriebs- und
Branchenkennzahlen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1) |
a)
betriebswirtschaftliche Kennzahlen des Ausbildungsbetriebes, insbesondere Rentabilität,
Liquidität, Umsatz, Bruttoertrag, Handelsspanne, Marge, Lagerumschlagsgeschwindigkeit bei
Planung und Kalkulation, anwenden sowie mit Branchendurchschnittswerten vergleichen b)
Kostenstellen auf Basis vereinbarter Ziele und branchentypischer Kennzahlen vergleichen;
Ergebnisse für Entscheidungen aufbereiten
c) betriebswirtschaftliche Kennzahlen im Periodenvergleich auswerten und Trends
ableiten; Ergebnisse für Entscheidungen aufbereiten |
| 3.2 |
Buchführung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2) |
a)
branchenspezifische Kontenpläne unterscheiden b) nach dem betrieblichen Kontenplan
Geschäftsvorgänge kontieren
c) Zahlungseingänge überwachen
d) das betriebliche Mahnsystem anwenden |
| 3.3 |
Kostenrechnung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.3) |
a) Aufbau und
Struktur der Kosten- und Leistungsrechnung des Ausbildungsbetriebes erklären b) den
Einsatz von Voll- und Teilkostenrechnung in der betrieblichen Praxis begründen
c) Kosten für Geschäftsfelder auf Basis der im Ausbildungsbetrieb angewandten
Systematik ermitteln
d) an der Planungsrechnung für unterschiedliche Geschäftsfelder mitwirken
e) Möglichkeiten der betrieblichen Risikoabsicherung einschätzen;
Versicherungsangebote vergleichen und bewerten
f) Funktion des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument an Beispielen
des Ausbildungsbetriebes erläutern
g) an der Erstellung von Erfolgsrechnungen für einzelne Geschäftsfelder und den
Gesamtbetrieb mitwirken |
| 3.4 |
Kalkulation
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.4) |
a) Elemente
der leistungsbezogenen Margensysteme in betriebliche Kalkulationsschemata einbeziehen b)
Kalkulationen zur Auslastung der Werkstatt durchführen
c) bei der Ermittlung der Stundenverrechnungssätze mitwirken
d) Kalkulationsschemata für den Zubehörbereich anwenden
e) Kalkulationsschemata für den Neu- und Gebrauchtwagenbereich anwenden
f) Preisunter- und -obergrenzen ermitteln sowie Folgen und Risiken für den
Unternehmenserfolg einschätzen |
| 3.5 |
Statistik
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.5) |
a)
Verkaufsdaten erfassen; bei Kontrolle und Auswertung mitwirken b) Bestandsstatistiken
von Neu-, Vorführ- und Gebrauchtfahrzeugen, insbesondere nach Marken und Typen, führen
c) Soll-Ist-Vergleiche durchführen und Zielerreichungsgrade feststellen
d) Statistiken als Planungs- und Prognosehilfe nutzen
e) statistische Daten für Präsentationen aufbereiten |
|
| 4 |
Markt und Vertrieb
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4) |
|
| 4.1 |
Vertriebsbeziehungen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1) |
a)
Vertriebssysteme und Vertriebsstufen in der Automobilwirtschaft unterscheiden b)
Auswirkungen unterschiedlicher Vertriebsverträge, insbesondere von Händler- und
Agenturverträge auf den Ausbildungsbetrieb, beurteilen
c) das rechtliche und wirtschaftliche Verhältnis von Händlern zu Herstellern und
Importeuren beurteilen
d) den Einfluß von Vertriebsrichtlinien auf die Geschäftsfelder des
Ausbildungsbetriebes darstellen
e) die rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Ausbildungsbetrieb und
seinen Vertragspartnern beschreiben
f) Auswirkungen des EU-Binnenmarktes an Beispielen des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
| 4.2 |
Fahrzeuge
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2) |
a)
Fahrzeugarten und -typen nach Vorschriften und Typologien unterscheiden b) aktuelle
Fahrzeugpalette beschreiben und mit der von Wettbewerbern vergleichen
c) mit betriebsinternen und kundenbezogenen Medien und Fachpublikationen arbeiten
d) technische Neuerungen nach ihrem Nutzen für Kunden, Verkehr und Umwelt beurteilen
e) Leistungs- und Produktmerkmale, insbesondere Material, Verarbeitung, Ausstattung,
Qualität, Lebensdauer und Design, im Hinblick auf Kundenansprüche bewerten
f) das Preis-Leistungsverhältnis von Fahrzeugen vergleichen |
| 4.3 |
Einkauf und
Beschaffung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.3) |
a)
Einkaufsmöglichkeiten für Zubehör, Reifen, Betriebs- und Hilfsstoffe nutzen b) für
den Ausbildungsbetrieb bedeutsame Absatz- und Beschaffungsmärkte einschätzen
c) an der Sortimentsbildung mitwirken und Sortimentsveränderungen vorschlagen
d) Bestellsysteme für Fahrzeuge und Teile anwenden, insbesondere Statusabfragen und
Änderungsmöglichkeiten kundenorientiert nutzen
e) Dispositionen für Fahrzeugeinkauf aufgrund von Kundenaufträgen durchführen
f) saisonale Einflüsse auf den Verkauf von Fahrzeugen, Teilen und Zubehör beachten
g) unterschiedliche Beschaffungsmöglichkeiten von Gebrauchtfahrzeugen nutzen
h) Finanzierungsspielräume für den Einkauf ermitteln und beachten
i) an der Aufstellung der Jahresplanung für den Neuwagenverkauf mitwirken
k) den Zusammenhang zwischen Bestellsystemen und Fertigungssystemen sowie
Bestelländerungen und Produktionssteuerung darstellen |
| 4.4 |
Lagerwirtschaft
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.4) |
a) die
Möglichkeiten der Lagerbewirtschaftung im Hinblick auf die unterschiedlichen
Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes aufzeigen; unterschiedliche Lagerorganisationen
begründen b) Lieferungen annehmen, nach Art und Menge sowie auf offene Mängel prüfen;
bei Beanstandungen betriebsübliche Maßnahmen einleiten
c) Rechnungen und Lieferscheine mit den Bestell- und Wareneingangsunterlagen
vergleichen; Differenzen klären
d) Rechnungen auf Richtigkeit prüfen; Unstimmigkeiten klären
e) Lagersteuerungssysteme anwenden; Möglichkeiten zur Korrektur von
Bestellvorschlägen nutzen,
f) Ware lagern, Warenbewegungen erfassen
g) Stellenwert des Ersatzteillagers für den Kundennutzen darstellen
h) Inventur durchführen |
| 4.5 |
Marketing
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.5) |
a) regionale
Wettbewerber beobachten und Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt ableiten b)
Zulassungsdaten und Betriebsvergleiche, insbesondere Marktdaten und
Kundenzufriedenheitsstudien, entscheidungsorientiert auswerten
c) Zielgruppen des Ausbildungsbetriebes unterscheiden; Adressen beschaffen, auswerten
und verwalten
d) Quellen zur Marktbeobachtung nutzen
e) Kundenkontaktprogramme einsetzen
f) Werbemittel gestalten; Werbemittel und -träger einsetzen
g) wettbewerbsrechtliche Vorschriften anwenden
h) betriebs- und markentypische Sortimentspolitik und den Stellenwert von
Sortimentsteilen oder -gruppen im Gesamtsortiment begründen
i) bei der Entwicklung und Umsetzung betrieblicher Marketingkonzepte mitwirken
k) die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den Geschäftsfeldern Neuwagen,
Gebrauchtwagen, Ersatzteile, Kundendienst als Voraussetzung für erfolgreiches Marketing
begründen
l) das Verhältnis von Preis zu Wert als Argument nutzen
m) an Verkaufsförderungsmaßnahmen mitwirken, insbesondere Sonderaktionen planen,
durchführen sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken |
| 4.6 |
Vertrieb
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.6) |
a)
Verkaufsgespräche und -beratungen für Teile und Zubehör durchführen b)
Verkaufsgespräche für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge vor- und nachbereiten
c) Bedienungsanleitungen für die Kundenberatung einsetzen
d) Kundendaten des Betriebes zur gezielten Akquisition auswerten und aufbereiten
e) allgemeine Geschäftsbedingungen für die unterschiedlichen Geschäftsfelder
beachten
f) Kundenbestellungen dokumentieren
g) Fahrzeugzulassung und -abmeldung vorbereiten und durchführen
h) Fahrzeugübergabe vorbereiten
i) Informationen und Daten zur Fahrzeugauslieferungsqualität bei Kunden erfragen und
dokumentieren |
|
| 5 |
Finanzdienstleistungen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5) |
|
| 5.1 |
Finanzierung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.1) |
a)
Finanzierungsprogramme von Hersteller-Banken sowie anderen Finanzierungsinstituten
erläutern und in bezug auf wesentliche Merkmale, insbesondere Anzahlung, effektiven
Jahreszins, Laufzeit und Tilgung, vergleichen b) Finanzierungsverträge vorbereiten
c) Leasingprogramme unterschiedlicher Anbieter in bezug auf wesentliche Merkmale,
insbesondere Anzahlung, Ratenhöhe, Laufzeit, Restwert und Kaufoption, vergleichen
d) Leasingverträge vorbereiten
e) wirtschaftliche Auswirkungen von Finanzierung und Leasing aus betrieblicher Sicht
einschätzen
f) Kunden Unterschiede von Finanzierung und Leasing erläutern
g) Informationssysteme für Finanzierung und Leasing einsetzen
h) die Inzahlungnahme von Gebrauchtfahrzeugen als Teil der Fahrzeugfinanzierung
erläutern
i) Laufzeiten von Verträgen kontrollieren und Anschlußmaßnahmen einleiten |
| 5.2 |
Versicherungen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.2) |
a) Kunden
über die Möglichkeit der Risikoabdeckung durch Versicherungen informieren b) Kunden zu
Konditionen von Fahrzeugversicherungen beraten
c) Kunden über das Versicherungsangebot des Ausbildungsbetriebes informieren,
Versicherungen anbieten
d) Versicherungsanträge vorbereiten und Versicherungen vermitteln |
| 5.3 |
zusätzlich
erwerbbare Garantieleistungen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.3) |
a) Kunden
über wesentliche Merkmale von Neuwagenanschlußgarantien und Gebrauchtfahrzeuggarantien
informieren b) Garantieanträge vorbereiten und vermitteln
c) Laufzeiten der Verträge kontrollieren und Anschlußmaßnahmen einleiten
d) Mobilitätsversicherung als Kundenbindungsinstrument nutzen |
|
| 6 |
Serviceleistungen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6) |
|
| 6.1 |
Kundendienst
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6.1) |
a) Beitrag
des Kundendienstes zum Kundennutzen und zum wirtschaftlichen Erfolg begründen b)
Aufträge im Zusammenwirken mit dem Kunden formulieren und werkstattgerecht codieren
c) Kostenvoranschläge erstellen
d) Werkstattaufträge einplanen und überwachen
e) bei der Planung zur Auslastung der Werkstatt mitwirken
f) Reparatur- und Verkaufsabrechnungen erstellen und dem Kunden erläutern
g) zusätzliche Serviceleistungen anbieten
h) zeitwertgerechte Reparaturpreise anbieten, Bezugsmöglichkeiten für gebrauchte
Teile ermitteln |
| 6.2 |
Gewährleistungen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6.2) |
a) über
Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung informieren b) Gewährleistungen des
Ausbildungsbetriebes durch Garantiezusagen von Lieferanten absichern
c) Garantieaufträge bearbeiten
d) Kulanzanträge nach Vorgaben bearbeiten |
| 6.3 |
Amtliche
Fahrzeugüberwachung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6.3) |
a) die
periodisch technische Fahrzeugüberwachung durch den Ausbildungsbetrieb als besondere
Dienstleistung anbieten b) Fristen für Fahrzeugüberwachungen beachten; Prüftermine
koordinieren
c) Bedingungen der Allgemeinen Betriebserlaubnis, insbesondere für Sonderzubehör,
Sonderein- und -umbauten, beachten
d) Prüfvorgänge dokumentieren |
| 6.4 |
Technischer
Kundendienst, Werkstatt
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6.4) |
a)
Werkstattaufträge unter Berücksichtigung von Daten aus technischen Unterlagen und
Fahrzeugpapieren formulieren b) Verkehrs- und Betriebssicherheit von Fahrzeugen durch
Sichtprüfung feststellen
c) mechanische, hydraulische, pneumatische sowie elektrische und elektronische Systeme
in Fahrzeugen identifizieren und ihre Funktion unterscheiden
d) an Diagnose-, Wartungs- und Reparaturarbeiten mitwirken
e) Temperaturen und Füllmengen in Systemen prüfen, Füllstände korrigieren
f) bei der Schadensaufnahme an Fahrzeugen mitwirken
g) bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen für Karosserie- und Lackarbeiten
mitwirken |
| 6.5 |
Teile und
Zubehör
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6.5) |
a)
typenspezifische Teile und Zubehör erfassen, zuordnen und verwalten b) Bestellungen
für Ersatzteile unter Beachtung von Konditionen, Bestellkosten und -fristen durchführen
c) Leistungs- und Produktmerkmale beschreiben und im Hinblick auf Hersteller und
Kundenansprüche bewerten; Preis-Leistungsverhältnis vergleichen
d) unterschiedliche Kriterien für die Sortimentspolitik bei Teilen und Zubehör
abgrenzen |
| 6.6 |
Betriebsbezogene
Aufgaben des Umweltschutzes
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6.6) |
a) Kunden die
Umweltkompetenz des Ausbildungsbetriebes und den daraus resultierenden Nutzen darstellen b)
Vorschriften und Richtlinien für das Recycling von Fahrzeugen und deren Teilen anwenden
c) Rücknahmerichtlinien der Hersteller und Lieferanten anwenden |
|
| 7 |
Betriebsspezifische
Dienstleistungen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 7) |
a)
betriebsspezifische Leistungen vom Kernangebot abgrenzen und ihre Wechselwirkungen
bewerten b) betriebsspezifische Leistungspakete anbieten
c) Möglichkeiten der kundenspezifischen Vertragsgestaltung bei der Beratung
berücksichtigen
d) betriebsspezifische Leistungen kalkulieren und abrechnen |
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