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Ausbildungsrahmenplan für die
Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau |
Zeitliche
Gliederung
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| A |
| Die
Fertigkeiten und Kenntnisse zu den Berufsbildpositionen 1.2, Lernziele k und l und 1.3
sind während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln. Ihre Vermittlung soll
insbesondere in Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen 3., 4. und 5.1 erfolgen. |
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| B |
1. Ausbildungsjahr |
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(1) |
In einem
Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 3.1 Kontoführung,
2. Markt- und Kundenorientierung,
6.1 Rechnungswesen
in Verbindung mit
1.1 Stellung, Rechtsform und Organisation,
1.2 Personalwesen und Berufsbildung, Lernziele a, c bis h,
1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.5 Umweltschutz
zu vermitteln. |
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(2) |
In einem
Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildposition 3.2 Nationaler Zahlungsverkehr
zu vermitteln und in Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
2. Markt- und Kundenorientierung,
6.1 Rechnungswesen
fortzuführen. |
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(3) |
In einem
Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildposition 4.1 Anlage auf Konten
zu vermitteln und in Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
2. Markt- und Kundenorientierung,
6.1 Rechnungswesen
fortzuführen. |
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2. Ausbildungsjahr  |
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(1) |
In einem
Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 4.2 Anlage in Wertpapieren,
6.2 Steuerung
zu vermitteln und in Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
2. Markt- und Kundenorientierung,
6.1 Rechnungswesen
fortzuführen. |
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(2) |
In einem
Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildposition 4.3 Anlage in anderen Finanzprodukten
zu vermitteln und in Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
2. Markt- und Kundenorientierung,
6.1 Rechnungswesen
fortzuführen. |
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(3) |
In einem
Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildposition 5.1 Standardisierte Privatkredite
zu vermitteln und in Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
2. Markt- und Kundenorientierung,
6.1 Rechnungswesen
fortzuführen. |
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3. Ausbildungsjahr  |
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(1) |
In einem
Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 5.2 Baufinanzierung,
5.3 Firmenkredite und
1.2 Personalwesen und Berufsbildung, Lernziele b und i,
zu vermitteln und in Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
2. Markt- und Kundenorientierung,
6. Rechnungswesen und Steuerung
fortzuführen. |
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(2) |
In einem
Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildposition 3.3 Internationaler Zahlungsverkehr
zu vermitteln und in Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
2. Markt- und Kundenorientierung,
6. Rechnungswesen und Steuerung
fortzuführen. |
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(3) |
In einem
Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse von mindestens zwei der Berufsbildpositionen 3.1 Kontoführung,
4. Geld- und Vermögensanlage,
5. Kreditgeschäft
zu vertiefen und in Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
2. Markt- und Kundenorientierung,
6. Rechnungswesen und Steuerung
fortzuführen. |
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