Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel
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Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und
Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel

Sachliche Gliederung
Abschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in den Fachrichtungen
2. Fachrichtung Außenhandel

Inhalt
2.1 Außenhandelsgeschäfte und Auslandsmärkte
2.2 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben
Lfd.
Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
2.1 Außenhandelsgeschäfte und Auslandsmärkte
(§ 3 Abs. 2 Nr. 2.1)
a) Angebots- und Nachfragesituation sowie Absatzchancen ermitteln. Veränderungen der Bedingungen auf nationalen und internationalen Märkten und deren Auswirkungen einschätzen

b) unterschiedliche Formen der Geschäftsanbahnung nutzen

c) mit in- und ausländischen Geschäftspartnern kommunizieren und Geschäftsabschlüsse tätigen

d) branchenbezogene Vorschriften des Außenwirtschafts- und Zollrechts, Vertragsusancen, Währungs- und Devisenvorschriften anwenden

e) Transportmittel und -wege im internationalen Warenverkehr unter Berücksichtigung von Transportfähigkeit, Lagerfähigkeit, Pflege, Behandlung und Verpackung der Waren erkunden sowie Frachtverträge abschließen

f) internationale Transportversicherungsbedingungen und gebräuchliche Klauseln anwenden sowie Versicherungsfälle bearbeiten

g) Möglichkeiten der Außenhandelsfinanzierung erläutern und Kreditabsicherung vorbereiten

h) außenhandelsspezifische Zahlungsbedingungen, insbesondere Akkreditiv anwenden

i) für den internationalen Handel übliche Warendokumente beschaffen, erstellen und prüfen

k) Zollpapiere prüfen, Zölle und Abgaben errechnen

l) international gebräuchliche Klauseln und Handelsusancen anwenden

m) internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit und branchenbezogene Arbitrage erläutern

2.2 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben
(§ 3 Abs. 2 Nr. 2.2)
a) in einer Fremdsprache korrespondieren und kommunizieren

b) fremdsprachige Offerten, Gebote und Abschlußbestätigungen erstellen

c) fremdsprachige Warendokumente erklären

d) fremdsprachiges Informationsmaterial auswerten

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