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Ausbildungsrahmenplan für die
Berufsausbildung zum Informatikkaufmann/zur
Informatikkauffrau |
Sachliche
Gliederung
Abschnitt II: Berufsspezifische Ausbildungsinhalte
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Lfd.
Nr. |
Teil des
Ausbildungsberufsbildes |
Zu
vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
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| 6 |
Branchenspezifische
Leistungen
(§ 22 Abs. 1 Nr. 6) |
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| 6.1 |
Geschäftsprozesse
(§ 22 Abs. 1 Nr. 6.1) |
a) den Aufbau
der Organisationseinheiten des Ausbildungsbetriebes sowie deren Funktionen und
Kommunikationswege darstellen b) die wesentlichen betrieblichen Voraussetzungen für die
Erstellung der Leistungen und deren Abnahme erläutern
c) Abnehmer oder Kunden über die Leistungspalette informieren
d) ausgewählte Arbeitsaufgaben in unterschiedlichen Organisationseinheiten unter
Beachtung einschlägiger Rechtsvorschriften und Verfahrensregeln ausführen
e) mit internen und externen Stellen unter Beachtung von Geschäftsordnungen und
geschäftlichen Gepflogenheiten zusammenarbeiten
f) das Zusammenspiel von Leistungserstellung und Informationsfluß des
Ausbildungsbetriebes erklären, mit dem Leistungsprozeß anfallende Daten erfassen und
weiterleiten
g) Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik zur Erledigung von
Fachaufgaben einsetzen |
| 6.2 |
Planung,
Steuerung und Kontrolle
(§ 22 Abs. 1 Nr. 6.2) |
a) bei der
Planung der Leistungserstellung mitwirken b) Geschäftsprozesse und Austauschbeziehungen
analysieren, Daten zur Steuerung und Kontrolle der Leistungserstellung auswerten
c) Störungen im Prozeß der Leistungserstellung in wirtschaftlicher und
organisatorischer Hinsicht analysieren sowie Maßnahmen zu ihrer Behebung einleiten
d) Verfahren und Vorschriften zur Qualitätssicherung anwenden |
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| 7 |
Rahmenbedingungen für den
Einsatz von Informations- und Telekommunikationstechnik
(§ 22 Abs. 1 Nr. 7) |
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| 7.1 |
Arbeitsorganisation
und Organisationsentwicklung
(§ 22 Abs. 1 Nr. 7.1) |
a) Methoden
der Arbeitsorganisation und -planung des Ausbildungsbetriebes beschreiben b)
Zusammenhang zwischen Arbeitsorganisation, dem Einsatz von informations- und
telekommunikationstechnischen Systemen und Rationalisierung bewerten
c) Wirkungen des Einsatzes von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik
auf die Arbeitsorganisation und die Mitarbeiter an Beispielen des Ausbildungsbetriebes
beschreiben
d) Vorschläge zur Veränderung von Arbeitsabläufen im Zusammenhang mit der
Einführung von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik erarbeiten
e) Methoden und Aufgaben der Organisationsentwicklung im Unternehmen erläutern
f) Beteiligungsstrukturen und Mitwirkungsrechte bei der Einführung von informations-
und telekommunikationstechnischen Systemen berücksichtigen |
| 7.2 |
Informationsorganisation
(§ 22 Abs. 1 Nr. 7.2) |
a) Ursachen
für Störungen im betrieblichen Informationsfluß untersuchen und Gegenmaßnahmen
vorschlagen b) Schnittstellen, Übergabeparameter und Schlüsselsysteme im betrieblichen
Informationsfluß definieren und dokumentieren
c) an der Entwicklung von arbeitsorganisatorischen, arbeitsgestalterischen und
technischen Standards der betrieblichen Systeme der Informations- und
Telekommunikationstechnik mitarbeiten und ihre Umsetzung kontrollieren
d) Richtlinien und Handbücher für die Nutzung von Systemen der Informations- und
Telekommunikationstechnik erarbeiten und aktualisieren |
| 7.3 |
Personalwirtschaft
(§ 22 Abs. 1 Nr. 7.3) |
a) Verfahren
und Einflußfaktoren der Personalplanung, -beschaffung und -abrechnung unter
Gesichtspunkten ihrer organisatorischen Abwicklung erläutern b) betriebliche Maßnahmen
der Personalführung, -betreuung und -entwicklung als Instrumente zur
Mitarbeitermotivation und -qualifikation aufzeigen
c) Auswirkungen des Einsatzes von Systemen der Informations- und
Telekommunikationstechnik auf Qualifikationsanforderungen und -struktur feststellen;
Ergebnisse für Planung und Durchführung von Aus- und Weiterbildung im Unternehmen
aufbereiten |
| 7.4 |
Rechnungswesen
und Controlling
(§ 22 Abs. 1 Nr. 7.4) |
a) Aufgaben,
Rechtsgrundlagen des Rechnungswesens erläutern b) Aufgaben und Verfahren der Kosten-
und Leistungsrechnung darstellen sowie die Verbindung zur Buchführung am Beispiel des
Ausbildungsbetriebes erläutern
c) Voll- und Teilkostenrechnungen sowie Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen,
Ergebnisse für betriebliche Entscheidungen anwenden
d) Daten für die Betriebsabrechnung erheben und abgrenzen
e) Informations- und Steuerungsinstrumente des Controllings an Beispielen des Einsatzes
von informations- und telekommunikationstechnischen Systemen anwenden
f) Kennziffern für die Auslastung und den wirtschaftlichen Einsatz von informations-
und telekommunikationstechnischen Systemen ermitteln und als Planungsgrundlage bei der
Einführung oder Anpassung von Systemen verwenden |
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| 8 |
Projektplanung und
-durchführung
(§ 22 Abs. 1 Nr. 8) |
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| 8.1 |
Anforderungsanalyse
(§ 22 Abs. 1 Nr. 8.1) |
a)
Fachaufgaben und betriebliche Funktionsbereiche im Hinblick auf die Möglichkeiten des
Einsatzes von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik analysieren b)
Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation sowie die damit verbundenen Datenflüsse und
Schnittstellen analysieren
c) Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik des Ausbildungsbetriebes auf
ihre Eignung, Erweiterbarkeit und Wirtschaftlichkeit zur Lösung von Fachaufgaben
beurteilen
d) Anforderungsanalysen in Zusammenarbeit mit den beteiligten Organisationseinheiten
und unter Berücksichtigung von Mitwirkungsrechten durchführen |
| 8.2 |
Konzeption
(§ 22 Abs. 1 Nr. 8.2) |
a) Hard- und
Softwarekonfiguration festlegen; Vernetzungen planen b) Ein- und Ausgabeformate, Dateien
und Verarbeitungsalgorithmen festlegen
c) Datenmodelle entwickeln sowie Datenbankstrukturen festlegen
d) Benutzerkommunikation und Bedienoberflächen unter Beachtung ergonomischer
Gesichtspunkte konzipieren
e) Standard- und Individuallösungen unter Aspekten der Wirtschaftlichkeit,
Erweiterbarkeit und des Wartungsaufwandes konzipieren
f) Lösungsvarianten unter Berücksichtigung fachlicher, wirtschaftlicher,
arbeitsorganisatorischer und sozialer Aspekte entwickeln und bewerten
g) Pflichtenhefte für die Einführung oder Anpassung von Systemen der Informations-
und Telekommunikationstechnik erstellen |
| 8.3 |
Projektvorbereitung
(§ 22 Abs. 1 Nr. 8.3) |
a)
Projektplanung zur Einführung oder Anpassung von Systemen der Informations- und
Telekommunikationstechnik, insbesondere für Teilaufgaben Personal-, Sachmittel-, Termin-
und Kostenplanung, durchführen b) Kosten- und Nutzenrechnung für Investitionen zur
Einführung von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik erstellen sowie
Kapitalbedarfsrechnungen durchführen
c) die geplante Einführung oder Änderung von Systemen der Informations- und
Telekommunikationstechnik hinsichtlich der Auswirkungen auf die
Qualifikationsanforderungen an die Benutzer und die Arbeitsintensität beurteilen
d) Konzepte für Systemlösungen präsentieren |
| 8.4 |
Projektdurchführung
(§ 22 Abs. 1 Nr. 8.4) |
a)
Vorgehensmodell und betriebliche Standards zur Projektdurchführung bei unterschiedlichen
Aufgabenstellungen anwenden b) Projektdurchführung mit den beteiligten
Organisationseinheiten des Ausbildungsbetriebes unter Berücksichtigung der Auswirkungen
auf die Betriebsabläufe abstimmen
c) betriebliche Voraussetzungen für die Abwicklung von Auftragsleistungen herstellen
d) Zielerreichung kontrollieren, insbesondere Soll-Ist-Vergleiche aufgrund der
Planungsdaten durchführen
e) Projektabläufe analysieren und Verbesserungsvorschläge entwickeln
f) Projektablauf sowie Qualitätskontrollen und technische Prüfungen dokumentieren |
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| 9 |
Beschaffen und
Bereitstellen von Systemen
(§ 22 Abs. 1 Nr. 9) |
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| 9.1 |
Einkauf
(§ 22 Abs. 1 Nr. 9.1) |
a) Leistungen
ausschreiben b) Bezugsquellen ermitteln
c) Gespräche mit Anbietern und Lieferanten systematisch vorbereiten, führen und
nachbereiten
d) Vertragsverhandlungen führen und Verträge abschließen |
| 9.2 |
Auftragsabwicklung
(§ 22 Abs. 1 Nr. 9.2) |
a)
Vertragserfüllung überwachen b) erbrachte Leistungen prüfen, bewerten und abnehmen
c) Maßnahmen bei Leistungsstörungen einleiten |
| 9.3 |
Installation
und Optimierung
(§ 22 Abs. 1 Nr. 9.3) |
a)
Systemlösungen nach Maßgabe der betrieblichen Erfordernisse einrichten und anpassen b)
Vorschläge für Leistungsverbesserungen betrieblicher Systemlösungen erarbeiten und
umsetzen
c) ein Entwicklungssystem zur Erstellung von Anwendungslösungen anwenden
d) Systemlösungen in Zusammenarbeit mit den Benutzern einführen |
| 9.4 |
Systemverwaltung
(§ 22 Abs. 1 Nr. 9.4) |
a)
Benutzerzugänge für branchenspezifische Informationsdienste und Expertensysteme
einrichten und die Kostenentwicklung dokumentieren b) Datenbanken an veränderte
Anforderungen anpassen
c) Methoden zur fach- und benutzergerechten Pflege und Verwaltung von Datenbeständen
sowie zur Sicherung der Datenintegrität entwickeln
d) Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit und des Datenschutzes planen und
in Zusammenarbeit mit den Benutzern umsetzen
e) Systemressourcen verwalten und Benutzern zuteilen
f) informations- und telekommunikationstechnisches Inventar und Verbrauchsmaterial
verwalten |
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| 10 |
Benutzerberatung und
-unterstützung
(§ 22 Abs. 1 Nr. 10) |
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| 10.1 |
Ergonomie
(§ 22 Abs. 1 Nr. 10.1) |
a)
Bildschirmarbeitsplätze nach ergonomischen Gesichtspunkten prüfen und einrichten b)
Benutzer über die Möglichkeiten zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken im Umgang mit
Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik beraten |
| 10.2 |
Anwendungsprobleme
(§ 22 Abs. 1 Nr. 10.2) |
a) Hard- und
Softwarefehler, Bedienungsfehler und Probleme der Informations- und Arbeitsorganisation
voneinander abgrenzen b) Störungen nach Art, Umfang und Häufigkeit analysieren und
dokumentieren
c) Anwendungsprobleme unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, technischer
Realisierbarkeit und Schulungsaufwand lösen
d) Verbesserungen bei der Nutzung von Anwendungssystemen in Zusammenarbeit mit den
Benutzern erarbeiten |
| 10.3 |
Einweisen und
Schulen
(§ 22 Abs. 1 Nr. 10.3) |
a) Benutzer
in die Bedienung und Nutzung der Systeme einweisen und beraten b) Bedienungsunterlagen
und Hilfe-Programme zur Benutzerunterstützung auswählen und bereitstellen
c) Benutzerschulungen planen und durchführen |
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