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Ausbildungsrahmenplan für die
Berufsausbildung zum pharmazeutisch-kaufmännischen
Angestellten/zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten |
Sachliche
Gliederung
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Lfd.
Nr. |
Teil des
Ausbildungsberufsbildes |
Zu
vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
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| 1 |
Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Nr. 1) |
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| 1.1 |
Stellung der
Apotheke im System gesundheitlicher Versorgung und in der Wirtschaft
(§ 3 Nr. 1.1) |
a) Stellung
der Apotheke in Gesellschaft und Wirtschaft beschreiben b) Aufgaben der Apotheke im
System sozialer und gesundheitlicher Versorgung und Vorsorge erläutern
c) Aufgaben der für den Apothekenbetrieb, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtigen
Organisationen und Behörden beschreiben
d) für den Apothekenbetrieb geltende Rechtsvorschriften beachten
e) fachliche und rechtliche Zuständigkeiten des Personals in der Apotheke erläutern |
| 1.2 |
Arbeits- und
Sozialrecht
(§ 3 Nr. 1.2) |
a) für das
Arbeitsverhältnis wichtige arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sowie tarifliche
und betriebliche Regelungen und Leistungen erläutern b) Arten und Bestandteile von
Arbeitsverträgen unterscheiden
c) Arten und Bestandteile von Entgeltabrechnungen erklären und Nettogehalt ermitteln
d) Personalpapiere, die im Zusammenhang mit Beginn und Beendigung eines
Arbeitsverhältnisses notwendig sind, beschreiben |
| 1.3 |
Berufsbildung
(§ 3 Nr. 1.3) |
a) rechtliche
Vorschriften der Berufsbildung erläutern b) Zusammenhang zwischen der
Ausbildungsordnung und dem betrieblichen Ausbildungsplan darstellen
c) Zusammenhang zwischen der betrieblichen und der schulischen Ausbildung darstellen
d) Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, insbesondere die Rechte und Pflichten des
Ausbildenden und des Auszubildenden, erläutern
e) Notwendigkeit und Möglichkeit inner- und außerbetrieblicher berufsbezogener
Fortbildung darstellen |
| 1.4 |
Arbeitssicherheit,
Umweltschutz sowie rationelle Energie- und Materialverwendung
(§ 3 Nr. 1.4) |
a)
berufsspezifische Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einhalten, geeignete
Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen im eigenen Arbeitsbereich ergreifen und sich bei
Unfällen situationsgerecht verhalten b) Maßnahmen der allgemeinen und persönlichen
Hygiene ergreifen
c) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich
nach ökologischen Gesichtspunkten beitragen
d) Verhaltensregeln für den Brandfall nennen und Maßnahmen zur Brandverhütung und
-bekämpfung ergreifen
e) zur rationellen Energie- und Materialverwendung im beruflichen Beobachtungs- und
Einwirkungsbereich beitragen
f) Ge- und Verbrauchsmaterialien umweltschonend entsorgen |
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| 2 |
Bürowirtschaft und
Statistik
(§ 3 Nr. 2) |
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| 2.1 |
Büroorganisation
(§ 3 Nr. 2.1) |
a)
betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel fachgerecht handhaben sowie wirtschaftlich
und umweltgerecht einsetzen b) Posteingang bearbeiten, Postverteilung durchführen und
Postausgang kostenbewußt bearbeiten
c) Registratur- und Dokumentationsarbeiten unter Beachtung gesetzlicher
Aufbewahrungsfristen durchführen
d) Dateien und Karteien führen und zur Erfüllung kaufmännischer Arbeitsaufgaben
einsetzen
e) Wartung und Instandsetzung von Büromaschinen und -geräten veranlassen |
| 2.2 |
Informations-
und Kommunikationssysteme
(§ 3 Nr. 2.2) |
a) Aufbau und
Funktion eines Datenverarbeitungssystems im Apothekenbetrieb beschreiben b)
Informations- und Kommunikationstechniken ergebnisorientiert anwenden
c) Daten pflegen und sichern
d) die Vorschriften zum Datenschutz einhalten
e) Schutzvorschriften und Regelungen für Bildschirmarbeitsplätze beachten |
| 2.3 |
Textverarbeitung
(§ 3 Nr. 2.3) |
a)
Textverarbeitungsgeräte systemgerecht handhaben b) Tastschreiben beherrschen
c) Texte des Schriftverkehrs sachlich richtig und sprachlich einwandfrei formulieren
und gliedern
d) Schriftstücke für unterschiedliche Anlässe entwerfen und gestalten
e) Schriftstücke normgerecht maschinenschriftlich anfertigen |
| 2.4 |
Statistik
(§ 3 Nr. 2.4) |
a) Daten für
die Erstellung von Statistiken beschaffen, aufbereiten und in geeigneter Form darstellen b)
Statistiken auswerten und Ergebnisse entscheidungsorientiert bewerten |
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| 3 |
Rechnungswesen
(§ 3 Nr. 3) |
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| 3.1 |
Kaufmännische
Steuerung und Kontrolle
(§ 3 Nr. 3.1) |
a) das
Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Planung, Steuerung und Kontrolle an
Beispielen des Apothekenbetriebes erläutern b) Kosten und Erträge betrieblicher
Leistungen darstellen
c) vorbereitende Arbeiten für die Buchführung durchführen, Buchungen gemäß
Kontenplan vornehmen
d) Rechnungen prüfen, bei Abweichungen betriebsübliche Maßnahmen veranlassen
e) Rechnungen ausstellen und versenden
f) Übertragungsmöglichkeiten von Aufgaben des Rechnungswesens auf externe
Dienstleistungseinrichtungen erläutern
g) Zahlungs- und Kreditmöglichkeiten beschreiben, bei der Abwicklung des
Zahlungsverkehrs mit Kreditinstituten, Lieferanten und Kunden mitwirken
h) bei Inventuren mitwirken, Gründe für Inventurdifferenzen aufzeigen |
| 3.2 |
Preisbildung
(§ 3 Nr. 3.2) |
a) Preise
für apothekenpflichtige Fertigarzneimittel unter Anwendung rechtlicher Bestimmungen
bilden b) Preise für in Rezeptur und Defektur hergestellte Arzneimittel unter Anwendung
rechtlicher Bestimmungen bilden
c) Preise für freiverkäufliche Arzneimittel und apothekenübliche Waren unter
Berücksichtigung der Marktbedingungen kalkulieren
d) Preise für verschiedene Warengruppen unter Anwendung der vertraglichen
Vereinbarungen mit den Krankenkassen und anderen Kostenträgern bilden |
| 3.3 |
Rezeptabrechnung
(§ 3 Nr. 3.3) |
a)
Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Kostenträgern
erläutern b) die Rezepte zur Abrechnung über die zentrale Rezeptabrechnung vorbereiten
c) Sprechstundenbedarf sowie spezielle Warengruppen, insbesondere Verbandmittel und
Hilfsmittel, mit verschiedenen Kostenträgern abrechnen
d) Rezeptabrechnung überprüfen |
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| 4 |
Warenbewirtschaftung
(§ 3 Nr. 4) |
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| 4.1 |
Beschaffung
(§ 3 Nr. 4.1) |
a)
Bedarfsermittlung durchführen b) betriebsinterne und betriebsexterne Informationen für
die Warenbeschaffung nutzen
c) Bezugsquellen und Bestellverfahren auswählen
d) Bestellungen vorbereiten und durchführen
e) apothekenspezifische Transport- und Verpackungsformen erläutern
f) Einkaufs- und Lieferkonditionen überwachen
g) rechtliche Grundlagen und apothekenspezifische Regelungen für Bestellungen und
Lieferungen beachten |
| 4.2 |
Lagerung
(§ 3 Nr. 4.2) |
a) Waren
annehmen sowie nach Beschaffenheit, Art, Menge und Preis überprüfen b) Wareneingänge
erfassen
c) Waren unter Beachtung apotheken- und arzneimittelrechtlicher Vorschriften sowie
warenspezifischer Erfordernisse lagern
d) Bestände auf erkennbare Mängel überprüfen und Verfalldaten überwachen
e) Mängel reklamieren, Retouren und Rückrufe bearbeiten
f) laufende Bestandsoptimierung durchführen
g) Verpackungen, Arzneimittel und andere Waren unter Berücksichtigung der geltenden
Rechtsvorschriften entsorgen |
| 4.3 |
Warenwirtschaftssysteme
(§ 3 Nr. 4.3) |
a)
Möglichkeiten und Grenzen rationeller Warenbewirtschaftung durch den Einsatz der
Informations- und Kommunikationstechniken darstellen b) Zusammenhang zwischen Waren- und
Datenfluß im Apothekenbetrieb darstellen
c) Warenwirtschaftssystem selbständig handhaben, Unterstützungsmöglichkeiten durch
Informationstechniken nutzen
d) warenwirtschaftliche Informationen beschaffen, auswerten und Entscheidungen
vorbereiten |
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| 5 |
Marketing in der Apotheke
(§ 3 Nr. 5) |
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| 5.1 |
Verkaufsvorbereitung
(§ 3 Nr. 5.1) |
a)
Beobachtungen zur Kunden- und Marktanalyse entscheidungsorientiert aufbereiten b)
verschiedene Arten der Warenauszeichnung durchführen
c) Vollständigkeit des Warenangebotes im Verkaufsbereich prüfen, fehlende Artikel
unter Einhaltung von Plazierungsregeln nachfüllen
d) bei der Sortimentsgestaltung mitwirken, Entscheidungsgründe darstellen
e) Stellenwert des Randsortiments im ausbildenden Apothekenbetrieb erläutern |
| 5.2 |
Werbung und
Verkaufsförderung
(§ 3 Nr. 5.2) |
a) das
Erscheinungsbild der Apotheke als Marketinginstrument erläutern b) Aufgaben zur
Warenpräsentation und -dekoration ausführen
c) bei Werbemaßnahmen im ausbildenden Apothekenbetrieb unter Berücksichtigung des
rechtlichen Rahmens mitwirken, Erfolgskontrolle durchführen |
| 5.3 |
Dienstleistungen
(§ 3 Nr. 5.3) |
a) die in der
Apotheke angebotenen Dienstleistungen beschreiben und ihren Stellenwert als
Marketingelement erläutern b) bei apothekenüblichen Dienstleistungen mitwirken |
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| 6 |
Anwenden
apothekenspezifischer Fachsprache
(§ 3 Nr. 6) |
a)
pharmazeutische Nomenklatur anwenden b) Bezeichnungen für Stoffe, Drogen und
Zubereitungen sowie gebräuchliche volkstümliche Namen anwenden
c) Zusammenhänge zwischen der Namensgebung von Fertigarzneimitteln und ihren
Anwendungsgebieten herstellen
d) wichtige medizinische Fachbegriffe anwenden
e) in der Apotheke gebräuchliche Kurzbezeichnungen sowie Abkürzungen in Rezepten und
Vorschriften erklären |
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| 7 |
Arzneimittel
(§ 3 Nr. 7) |
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| 7.1 |
Arzneistoffe
und Darreichungsformen
(§ 3 Nr. 7.1) |
a)
gebräuchliche Stoffe, Drogen und Zubereitungen sowie ihre Anwendung beschreiben b)
Kennzeichnungs- und Lagerungsvorschriften von Stoffen, Drogen und Zubereitungen beachten
c) wichtige Stoffgruppen unterscheiden
d) Vorrats- und Abgabebehältnisse für Arzneimittel einsetzen
e) gebräuchliche Arzneiformen unterscheiden und ihre Anwendungsweise beschreiben
f) Herstellungsprinzipien von Arzneiformen beschreiben |
| 7.2 |
Arzneimittelgruppen
(§ 3 Nr. 7.2) |
a)
Vorschriften für den Umgang mit Arzneimitteln anwenden b) wichtige Indikationsgruppen
unterscheiden und gebräuchliche Arzneimittel zuordnen
c) die Unterschiede im Umgang mit verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen und
freiverkäuflichen Arzneimitteln sowie mit Betäubungsmitteln beachten
d) das Sortiment freiverkäuflicher Arzneimittel und die Anwendungskriterien
beschreiben
e) Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen nennen |
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| 8 |
Apothekenübliche Waren
(§ 3 Nr. 8) |
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| 8.1 |
Warengruppen
zur Anwendung am Menschen
(§ 3 Nr. 8.1) |
a)
Beschaffenheit und Anwendung gebräuchlicher Verbandmittel erläutern b) Beschaffenheit,
Funktion und Anwendung von Mitteln und Gegenständen zur Kranken- und Säuglingspflege
erläutern
c) Arten, Eigenschaften und Anwendung von Mitteln der Haut- und Körperpflege,
einschließlich kosmetischer Mittel, sowie von Mitteln und Gegenständen der Hygiene
erläutern
d) Art und Verwendung von Diätetika sowie von Stoffen und Zubereitungen zur
Nahrungsergänzung erläutern |
| 8.2 |
Pflanzenschutzmittel
(§ 3 Nr. 8.2) |
a)
Schadursachen bei Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen nennen b) Maßnahmen des
integrierten Pflanzenschutzes aufzeigen
c) Eigenschaften und Anwendungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln erläutern
d) Schutzmaßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren bei der Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln und Sofortmaßnahmen bei Unfällen beschreiben
e) Verhütung schädlicher Auswirkungen von Pflanzenschutzmaßnahmen auf Mensch, Tier
und Naturhaushalt beschreiben
f) Pflanzenschutzmittel sachgerecht lagern und beseitigen
g) Rechtsvorschriften zum Pflanzenschutz nennen |
| 8.3 |
Beratung und
Verkauf
(§ 3 Nr. 8.3) |
a)
Kundenwünsche feststellen, Kundenerwartung mit Warensortiment vergleichen und
Verkaufsangebot unterbreiten b) Kunden über wichtige Eigenschaften und Anwendung der
Waren auch unter ökologischen Aspekten informieren
c) Zahlungsvorgang abwickeln
d) Kundenreklamationen entgegennehmen und entsprechende Maßnahmen veranlassen |
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| 9 |
Tätigkeiten nach der
Apothekenbetriebsordnung
(§ 3 Nr. 9) |
a) bei der
Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln mitwirken b) Arzneimittel umfüllen,
abpacken, kennzeichnen und zur Abgabe vorbereiten
c) Dokumentation der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln vorbereiten
d) Maßnahmen zur Hygiene am Arbeitsplatz ergreifen
e) Arbeitsgeräte bedienen, pflegen und instandhalten |
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| 10 |
Gesundheitsschutz und Erste
Hilfe
(§ 3 Nr. 10) |
a) bei
Maßnahmen der Gesundheitserziehung und -vorsorge mitwirken b) Aufgaben eines
Ersthelfers nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ausüben |
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