Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten/zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten
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Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum pharmazeutisch-kaufmännischen
Angestellten/zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten

Sachliche Gliederung

Inhalt
1 Der Ausbildungsbetrieb
2 Bürowirtschaft und Statistik
3 Rechnungswesen
4 Warenbewirtschaftung
5 Marketing in der Apotheke
6 Anwenden apothekenspezifischer Fachsprache
7 Arzneimittel
8 Apothekenübliche Waren
9 Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung
10 Gesundheitsschutz und Erste Hilfe
Lfd.
Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
1 nach oben Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Nr. 1)
 
1.1 Stellung der Apotheke im System gesundheitlicher Versorgung und in der Wirtschaft
(§ 3 Nr. 1.1)
a) Stellung der Apotheke in Gesellschaft und Wirtschaft beschreiben

b) Aufgaben der Apotheke im System sozialer und gesundheitlicher Versorgung und Vorsorge erläutern

c) Aufgaben der für den Apothekenbetrieb, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtigen Organisationen und Behörden beschreiben

d) für den Apothekenbetrieb geltende Rechtsvorschriften beachten

e) fachliche und rechtliche Zuständigkeiten des Personals in der Apotheke erläutern

1.2 Arbeits- und Sozialrecht
(§ 3 Nr. 1.2)
a) für das Arbeitsverhältnis wichtige arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sowie tarifliche und betriebliche Regelungen und Leistungen erläutern

b) Arten und Bestandteile von Arbeitsverträgen unterscheiden

c) Arten und Bestandteile von Entgeltabrechnungen erklären und Nettogehalt ermitteln

d) Personalpapiere, die im Zusammenhang mit Beginn und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses notwendig sind, beschreiben

1.3 Berufsbildung
(§ 3 Nr. 1.3)
a) rechtliche Vorschriften der Berufsbildung erläutern

b) Zusammenhang zwischen der Ausbildungsordnung und dem betrieblichen Ausbildungsplan darstellen

c) Zusammenhang zwischen der betrieblichen und der schulischen Ausbildung darstellen

d) Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, insbesondere die Rechte und Pflichten des Ausbildenden und des Auszubildenden, erläutern

e) Notwendigkeit und Möglichkeit inner- und außerbetrieblicher berufsbezogener Fortbildung darstellen

1.4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz sowie rationelle Energie- und Materialverwendung
(§ 3 Nr. 1.4)
a) berufsspezifische Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einhalten, geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen im eigenen Arbeitsbereich ergreifen und sich bei Unfällen situationsgerecht verhalten

b) Maßnahmen der allgemeinen und persönlichen Hygiene ergreifen

c) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich nach ökologischen Gesichtspunkten beitragen

d) Verhaltensregeln für den Brandfall nennen und Maßnahmen zur Brandverhütung und -bekämpfung ergreifen

e) zur rationellen Energie- und Materialverwendung im beruflichen Beobachtungs- und Einwirkungsbereich beitragen

f) Ge- und Verbrauchsmaterialien umweltschonend entsorgen

2 nach oben Bürowirtschaft und Statistik
(§ 3 Nr. 2)
 
2.1 Büroorganisation
(§ 3 Nr. 2.1)
a) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel fachgerecht handhaben sowie wirtschaftlich und umweltgerecht einsetzen

b) Posteingang bearbeiten, Postverteilung durchführen und Postausgang kostenbewußt bearbeiten

c) Registratur- und Dokumentationsarbeiten unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen durchführen

d) Dateien und Karteien führen und zur Erfüllung kaufmännischer Arbeitsaufgaben einsetzen

e) Wartung und Instandsetzung von Büromaschinen und -geräten veranlassen

2.2 Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 3 Nr. 2.2)
a) Aufbau und Funktion eines Datenverarbeitungssystems im Apothekenbetrieb beschreiben

b) Informations- und Kommunikationstechniken ergebnisorientiert anwenden

c) Daten pflegen und sichern

d) die Vorschriften zum Datenschutz einhalten

e) Schutzvorschriften und Regelungen für Bildschirmarbeitsplätze beachten

2.3 Textverarbeitung
(§ 3 Nr. 2.3)
a) Textverarbeitungsgeräte systemgerecht handhaben

b) Tastschreiben beherrschen

c) Texte des Schriftverkehrs sachlich richtig und sprachlich einwandfrei formulieren und gliedern

d) Schriftstücke für unterschiedliche Anlässe entwerfen und gestalten

e) Schriftstücke normgerecht maschinenschriftlich anfertigen

2.4 Statistik
(§ 3 Nr. 2.4)
a) Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen, aufbereiten und in geeigneter Form darstellen

b) Statistiken auswerten und Ergebnisse entscheidungsorientiert bewerten

3 nach oben Rechnungswesen
(§ 3 Nr. 3)
 
3.1 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
(§ 3 Nr. 3.1)
a) das Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Planung, Steuerung und Kontrolle an Beispielen des Apothekenbetriebes erläutern

b) Kosten und Erträge betrieblicher Leistungen darstellen

c) vorbereitende Arbeiten für die Buchführung durchführen, Buchungen gemäß Kontenplan vornehmen

d) Rechnungen prüfen, bei Abweichungen betriebsübliche Maßnahmen veranlassen

e) Rechnungen ausstellen und versenden

f) Übertragungsmöglichkeiten von Aufgaben des Rechnungswesens auf externe Dienstleistungseinrichtungen erläutern

g) Zahlungs- und Kreditmöglichkeiten beschreiben, bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit Kreditinstituten, Lieferanten und Kunden mitwirken

h) bei Inventuren mitwirken, Gründe für Inventurdifferenzen aufzeigen

3.2 Preisbildung
(§ 3 Nr. 3.2)
a) Preise für apothekenpflichtige Fertigarzneimittel unter Anwendung rechtlicher Bestimmungen bilden

b) Preise für in Rezeptur und Defektur hergestellte Arzneimittel unter Anwendung rechtlicher Bestimmungen bilden

c) Preise für freiverkäufliche Arzneimittel und apothekenübliche Waren unter Berücksichtigung der Marktbedingungen kalkulieren

d) Preise für verschiedene Warengruppen unter Anwendung der vertraglichen Vereinbarungen mit den Krankenkassen und anderen Kostenträgern bilden

3.3 Rezeptabrechnung
(§ 3 Nr. 3.3)
a) Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Kostenträgern erläutern

b) die Rezepte zur Abrechnung über die zentrale Rezeptabrechnung vorbereiten

c) Sprechstundenbedarf sowie spezielle Warengruppen, insbesondere Verbandmittel und Hilfsmittel, mit verschiedenen Kostenträgern abrechnen

d) Rezeptabrechnung überprüfen

4 nach oben Warenbewirtschaftung
(§ 3 Nr. 4)
 
4.1 Beschaffung
(§ 3 Nr. 4.1)
a) Bedarfsermittlung durchführen

b) betriebsinterne und betriebsexterne Informationen für die Warenbeschaffung nutzen

c) Bezugsquellen und Bestellverfahren auswählen

d) Bestellungen vorbereiten und durchführen

e) apothekenspezifische Transport- und Verpackungsformen erläutern

f) Einkaufs- und Lieferkonditionen überwachen

g) rechtliche Grundlagen und apothekenspezifische Regelungen für Bestellungen und Lieferungen beachten

4.2 Lagerung
(§ 3 Nr. 4.2)
a) Waren annehmen sowie nach Beschaffenheit, Art, Menge und Preis überprüfen

b) Wareneingänge erfassen

c) Waren unter Beachtung apotheken- und arzneimittelrechtlicher Vorschriften sowie warenspezifischer Erfordernisse lagern

d) Bestände auf erkennbare Mängel überprüfen und Verfalldaten überwachen

e) Mängel reklamieren, Retouren und Rückrufe bearbeiten

f) laufende Bestandsoptimierung durchführen

g) Verpackungen, Arzneimittel und andere Waren unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften entsorgen

4.3 Warenwirtschaftssysteme
(§ 3 Nr. 4.3)
a) Möglichkeiten und Grenzen rationeller Warenbewirtschaftung durch den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechniken darstellen

b) Zusammenhang zwischen Waren- und Datenfluß im Apothekenbetrieb darstellen

c) Warenwirtschaftssystem selbständig handhaben, Unterstützungsmöglichkeiten durch Informationstechniken nutzen

d) warenwirtschaftliche Informationen beschaffen, auswerten und Entscheidungen vorbereiten

5 nach oben Marketing in der Apotheke
(§ 3 Nr. 5)
 
5.1 Verkaufsvorbereitung
(§ 3 Nr. 5.1)
a) Beobachtungen zur Kunden- und Marktanalyse entscheidungsorientiert aufbereiten

b) verschiedene Arten der Warenauszeichnung durchführen

c) Vollständigkeit des Warenangebotes im Verkaufsbereich prüfen, fehlende Artikel unter Einhaltung von Plazierungsregeln nachfüllen

d) bei der Sortimentsgestaltung mitwirken, Entscheidungsgründe darstellen

e) Stellenwert des Randsortiments im ausbildenden Apothekenbetrieb erläutern

5.2 Werbung und Verkaufsförderung
(§ 3 Nr. 5.2)
a) das Erscheinungsbild der Apotheke als Marketinginstrument erläutern

b) Aufgaben zur Warenpräsentation und -dekoration ausführen

c) bei Werbemaßnahmen im ausbildenden Apothekenbetrieb unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens mitwirken, Erfolgskontrolle durchführen

5.3 Dienstleistungen
(§ 3 Nr. 5.3)
a) die in der Apotheke angebotenen Dienstleistungen beschreiben und ihren Stellenwert als Marketingelement erläutern

b) bei apothekenüblichen Dienstleistungen mitwirken

6 nach oben Anwenden apothekenspezifischer Fachsprache
(§ 3 Nr. 6)
a) pharmazeutische Nomenklatur anwenden

b) Bezeichnungen für Stoffe, Drogen und Zubereitungen sowie gebräuchliche volkstümliche Namen anwenden

c) Zusammenhänge zwischen der Namensgebung von Fertigarzneimitteln und ihren Anwendungsgebieten herstellen

d) wichtige medizinische Fachbegriffe anwenden

e) in der Apotheke gebräuchliche Kurzbezeichnungen sowie Abkürzungen in Rezepten und Vorschriften erklären

7 nach oben Arzneimittel
(§ 3 Nr. 7)
 
7.1 Arzneistoffe und Darreichungsformen
(§ 3 Nr. 7.1)
a) gebräuchliche Stoffe, Drogen und Zubereitungen sowie ihre Anwendung beschreiben

b) Kennzeichnungs- und Lagerungsvorschriften von Stoffen, Drogen und Zubereitungen beachten

c) wichtige Stoffgruppen unterscheiden

d) Vorrats- und Abgabebehältnisse für Arzneimittel einsetzen

e) gebräuchliche Arzneiformen unterscheiden und ihre Anwendungsweise beschreiben

f) Herstellungsprinzipien von Arzneiformen beschreiben

7.2 Arzneimittelgruppen
(§ 3 Nr. 7.2)
a) Vorschriften für den Umgang mit Arzneimitteln anwenden

b) wichtige Indikationsgruppen unterscheiden und gebräuchliche Arzneimittel zuordnen

c) die Unterschiede im Umgang mit verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen und freiverkäuflichen Arzneimitteln sowie mit Betäubungsmitteln beachten

d) das Sortiment freiverkäuflicher Arzneimittel und die Anwendungskriterien beschreiben

e) Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen nennen

8 nach oben Apothekenübliche Waren
(§ 3 Nr. 8)
 
8.1 Warengruppen zur Anwendung am Menschen
(§ 3 Nr. 8.1)
a) Beschaffenheit und Anwendung gebräuchlicher Verbandmittel erläutern

b) Beschaffenheit, Funktion und Anwendung von Mitteln und Gegenständen zur Kranken- und Säuglingspflege erläutern

c) Arten, Eigenschaften und Anwendung von Mitteln der Haut- und Körperpflege, einschließlich kosmetischer Mittel, sowie von Mitteln und Gegenständen der Hygiene erläutern

d) Art und Verwendung von Diätetika sowie von Stoffen und Zubereitungen zur Nahrungsergänzung erläutern

8.2 Pflanzenschutzmittel
(§ 3 Nr. 8.2)
a) Schadursachen bei Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen nennen

b) Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes aufzeigen

c) Eigenschaften und Anwendungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln erläutern

d) Schutzmaßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Sofortmaßnahmen bei Unfällen beschreiben

e) Verhütung schädlicher Auswirkungen von Pflanzenschutzmaßnahmen auf Mensch, Tier und Naturhaushalt beschreiben

f) Pflanzenschutzmittel sachgerecht lagern und beseitigen

g) Rechtsvorschriften zum Pflanzenschutz nennen

8.3 Beratung und Verkauf
(§ 3 Nr. 8.3)
a) Kundenwünsche feststellen, Kundenerwartung mit Warensortiment vergleichen und Verkaufsangebot unterbreiten

b) Kunden über wichtige Eigenschaften und Anwendung der Waren auch unter ökologischen Aspekten informieren

c) Zahlungsvorgang abwickeln

d) Kundenreklamationen entgegennehmen und entsprechende Maßnahmen veranlassen

9 nach oben Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung
(§ 3 Nr. 9)
a) bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln mitwirken

b) Arzneimittel umfüllen, abpacken, kennzeichnen und zur Abgabe vorbereiten

c) Dokumentation der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln vorbereiten

d) Maßnahmen zur Hygiene am Arbeitsplatz ergreifen

e) Arbeitsgeräte bedienen, pflegen und instandhalten

10 nach oben Gesundheitsschutz und Erste Hilfe
(§ 3 Nr. 10)
a) bei Maßnahmen der Gesundheitserziehung und -vorsorge mitwirken

b) Aufgaben eines Ersthelfers nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ausüben

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