Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel
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Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und
Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel

Zeitliche Gliederung
Fachrichtung Großhandel

1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
1. Ausbildungsjahr nach oben
  (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen

1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur,

1.2 Organisations- und Entscheidungsstrukturen,

1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele c bis e,

1.4 Personalwirtschaft, Lernziele a, c und f,

zu vermitteln.

  (2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen

2.1 Grundlagen der Warenwirtschaft,

2.2 Warendistribution, Lernziele a bis c,

in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,

1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.6 Umweltschutz,

5.1 Arbeitsorganisation,

5.2 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,

5.3 Datenschutz und Datensicherheit

zu vermitteln.

  (3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen

3.1 Anwenden von Warenkenntnissen,

4.1 Marketing, Lernziel a,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,

1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.6 Umweltschutz,

5.1 Arbeitsorganisation,

5.2 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,

5.3 Datenschutz und Datensicherheit

fortzuführen.

2. Ausbildungsjahr nach oben
  (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

II. 1.1 Wareneingang, Warenlagerung und Warenausgang,

II. 1.2 Warenwirtschafts- und Lagersystem, Lernziele a und b,

I. 5.2 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel b,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

I. 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,

I. 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

I. 1.6 Umweltschutz,

I. 3.1 Anwenden von Warenkenntnissen,

I. 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme

fortzuführen.

  (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

I. 3.2 Beschaffungsplanung,

I. 3.3 Wareneinkauf

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

I. 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,

I. 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

I. 1.6 Umweltschutz,

I. 3.1 Anwenden von Warenkenntnissen,

I. 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme

fortzuführen.

  (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

I. 4.1 Marketing, Lernziele b und c,

I. 4.2 Kalkulation und Preisermittlung,

I. 4.3 Verkauf und Kundenberatung

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

I. 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,

I. 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

I. 1.6 Umweltschutz,

I. 3.1 Anwenden von Warenkenntnissen,

I. 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme

fortzuführen.

3. Ausbildungsjahr nach oben
  (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

I. 6.1 Buchführung,

I. 6.3 Zahlungsverkehr und Kredit

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

I. 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,

I. 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

I. 1.6 Umweltschutz,

I. 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme

fortzuführen.

  (2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

I. 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziel f,

I. 1.4 Personalwirtschaft, Lernziele b, d und e,

I. 6.2 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

I. 1.3 Berufsbildung,KompetenzenderMitarbeiterundMitarbeiterinnen,Lernzieleaundb,

I. 1.5 Sicherheitund Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

I. 1.6 Umweltschutz,

I. 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme

fortzuführen.

  (3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

I. 2.2 Warendistribution, Lernziele d bis g,

II. 1.2 Warenwirtschafts- und Lagersystem, Lernziele c bis f,

zu vermitteln und in Verbindung damit die Berufsbildposition

I. 4. Absatzwirtschaft

zu vertiefen sowie die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

I. 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,

I. 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

I. 1.6 Umweltschutz,

I. 3.1 Anwenden von Warenkenntnissen,

I. 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysterne

fortzuführen.

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