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Ausbildungsrahmenplan für die
Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur
Kauffrau für Bürokommunikation |
Sachliche
Gliederung
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Lfd.
Nr. |
Teil des
Ausbildungsberufsbildes |
Zu
vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
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| 1 |
Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1) |
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| 1.1 |
Stellung des
Ausbildungsbetriebes in der Gesamtwirtschaft
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1) |
a) Aufgaben
und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben b)
Aufgaben der für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Behörden und Organisationen der
Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen
c) Art und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
d) Betriebs- oder Arbeitsordnung des Ausbildungsbetriebes anwenden |
| 1.2 |
Berufsbildung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2) |
a) rechtliche
Vorschriften der Berufsbildung nennen b) die Ausbildungsordnung mit dem betrieblichen
Ausbildungsplan vergleichen
c) die lnhalte des Berufsausbildungsvertrages, insbesondere die Rechte und Pflichten
des Ausbildenden und des Auszubildenden, beschreiben
d) die Notwendigkeit weiterer beruflicher Qualifizierung begründen
e) wichtige berufliche Fortbildungsmöglichkeiten nennen sowie berufliche
Aufstiegsmöglichkeiten beschreiben |
| 1.3 |
Arbeitssicherheit,
Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3) |
a) die
Bedeutung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationeller Energieverwendung an
Beispielen des Ausbildungsbetriebes erklären b) betriebliche Einrichtungen für den
Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und den Umweltschutz nennen
c) berufsspezifische Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einhalten,
geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen im eigenen Arbeitsbereich ergreifen und
sich bei Unfällen situationsgerecht verhalten
d) wichtige Vorschriften über Brandverhütung und Brandschutzeinrichtungen beachten
e) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich
beitragen sowie Abfallmaterialien im Büro nach ökologischen Gesichtspunkten entsorgen
f) zur rationellen Energieverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen |
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| 2 |
Organisation und Leistungen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2) |
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| 2.1 |
Leistungserstellung
und Leistungsverwertung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.1) |
a)
Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes erläutern b) Leistungen des
Ausbildungsbetriebes beschreiben
c) Verfahren der Leistungserstellung im Ausbildungsbetrieb beschreiben und dafür
einschlägige Rechtsvorschriften nennen
d) Formen der Leistungsverwertung des Ausbildungsbetriebes beschreiben
e) Bedeutung von Beschaffungs- und Absatzmärkten für den Leistungsprozeß des
Ausbildungsbetriebes erläutern |
| 2.2 |
Betriebliche
Organisation und Funktionszusammenhänge
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.2) |
a)
Organisation des Ausbildungsbetriebes erläutern b) Vollmachten, Weisungsbefugnisse und
Unterschriftenregelung des Ausbildungsbetriebes beachten
c) Zentralisierung und Dezentralisierung sowie Delegieren von Aufgaben und
Verantwortung an Beispielen des Ausbildungsbetriebes darstellen
d) den Arbeitsablauf typischer Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes erläutern
e) Informationswege im Ausbildungsbetrieb darstellen und die Zusammenarbeit zwischen
Funktionsbereichen beschreiben
f) die Erfassung, Verarbeitung und Verwendung von Informationen und Daten für das
Zusammenwirken betrieblicher Funktionen erläutern
g) Aufgaben und typische Anforderungen ausgewählter Büroarbeitsplätze darstellen
h) Formen der Arbeitsorganisation im Ausbildungsbetrieb darstellen und zur Verbesserung
von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen |
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| 3 |
Bürowirtschaft und
Statistik
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3) |
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| 3.1 |
Organisation
des Arbeitsplatzes
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1) |
a) wichtige
Vorschriften für Büroarbeitsplätze beachten b) Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und
Arbeitsraumgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze an Beispielen des
Ausbildungsbetriebes erläutern
c) den eigenen Arbeitsplatz sachgerecht gestalten |
| 3.2 |
Arbeits- und
Organisationsmittel
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2) |
a)
betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel, insbesondere Büromaschinen und -geräte,
Vordrucke und Vervielfältigungsgeräte, fachgerecht handhaben b) Arbeits- und
Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch einsetzen
c) Wartung und Instandsetzung von Büromaschinen und -geräten veranlassen |
| 3.3 |
Bürowirtschaftliche
Abläufe
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.3) |
a)
Büromaterial verwalten b) Posteingang bearbeiten, Postverteilung durchführen und
Postausgang kostenbewußt bearbeiten
c) Registraturarbeiten unter Beachtung betrieblicher und gesetzlicher
Aufbewahrungsfristen durchführen
d) Dateien und Karteien führen und zur Erfüllung kaufmännischer Arbeitsaufgaben
einsetzen
e) Termine planen und überwachen; bei Terminabweichungen erforderliche Maßnahmen
einleiten |
| 3.4 |
Statistik
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.4) |
a)
Anwendungsmöglichkeiten von Statistiken im Ausbildungsbetrieb erläutern b) Daten für
die Erstellung von Statistiken beschaffen, aufbereiten und in geeigneter Form darstellen
c) Statistiken auswerten und Ergebnisse entscheidungsorientiert bewerten |
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| 4 |
Informationsverarbeitung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4) |
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| 4.1 |
Textverarbeitung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1) |
a)
Textverarbeitungsgeräte systemgerecht handhaben b) Tastschreiben beherrschen
c) im Ausbildungsbetrieb eingesetzte Aufnahme- und Wiedergabegeräte bedienen
d) Texte nach vorgegebenen Sachverhalten unter Nutzung von Nachschlagewerken
formulieren sowie maschinell und formgerecht gestalten
e) Arten des betrieblichen Schriftverkehrs sachgerecht verwenden |
| 4.2 |
Schreibtechnische
Qualifikationen, Textformulierung und -gestaltung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2) |
a) Tabellen erstellen und bei der Gestaltung von Vordrucken mitwirken
b) Schriftstücke nach Vorlage und unter Verwendung von Tonträgern normgerecht
maschinenschriftlich anfertigen
c) Protokolle nach inhaltlichen Vorgaben aufnehmen und erstellen
d) Texte des internen und externen Schriftverkehrs sachlich richtig und sprachlich
einwandfrei formulieren und gliedern
e) Schriftstücke für unterschiedliche Anlässe entwerfen und gestalten |
| 4.3 |
Bürokommunikationstechniken
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.3) |
a)
unterschiedliche betriebliche Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Bürokommunikationstechniken
lösen b) Auswirkungen von Bürokommunikationstechniken auf Arbeitsorganisation,
Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes
abschätzen
c) Fachliteratur, Dokumentationen und andere Hilfsmittel nutzen
d) die Notwendigkeit der Pflege gespeicherter Informationen an Beispielen des
Ausbildungsbetriebes darstellen
e) Daten sichern, Datensicherung begründen, unterschiedliche Verfahren aufzeigen
f) Vorschriften und Richtlinien des Datenschutzes im Ausbildungsbetrieb einhalten
g) Schutzvorschriften und Betriebsvereinbarungen für Bildschirmarbeitsplätze beachten |
| 4.4 |
Automatisierte
Textverarbeitung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.4) |
a) Texte
eingeben, abrufen und bearbeiten b) Texte pflegen, sichern und archivieren
c) Texte reproduzieren
d) spezielle Funktionen, insbesondere Textvariable, Textbausteine und Serienbriefe,
anwenden
e) Texte mit Hilfe externer Dienste übermitteln
f) Textbausteine erstellen
g) im Ausbildungsbetrieb eingesetzte Textsysteme auf sachgerechte und wirtschaftliche
Nutzung und Arbeitsgestaltung untersuchen und, soweit zweckmäßig,
Verbesserungsvorschläge entwickeln |
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| 5 |
Bereichsbezogenes
Rechnungswesen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5) |
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| 5.1 |
Kaufmännische
Steuerung und Kontrolle
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.1) |
a)
Notwendigkeit einer laufenden Überwachung der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen
Leistungserstellung und Leistungsverwertung begründen b) an kaufmännischen Steuerungs-
und Überwachungsaufgaben mitwirken
c) das Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle an
Beispielen des Ausbildungsbetriebes begründen und die Gliederung des Rechnungswesens
erläutern
d) Kostenstruktur des Ausbildungsbetriebes darstellen
e) Kosten und Erträge betrieblicher Leistungen darstellen
f) an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens mitwirken
g) zur Vermeidung von Fehlern bei der Erfassung, Aufbereitung und Auswertung von
Informationen für das betriebliche Rechnungswesen beitragen |
| 5.2 |
Aufgaben des
bereichsbezogenen Rechnungswesens
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.2) |
a) Belege
erstellen, prüfen und bearbeiten b) Rechnungen prüfen, bei Abweichungen
betriebsübliche Maßnahmen veranlassen
c) Rechnungen kontieren
d) Begleichung von Rechnungen unter Berücksichtigung der Zahlungsbedingungen
veranlassen sowie Buchungstermine beachten
e) bereichsbezogene Kosten und Bestände nach Vorgaben kontrollieren |
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| 6 |
Bereichsbezogene
Personalverwaltung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6) |
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| 6.1 |
Grundlagen
des betrieblichen Personalwesens
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6.1) |
a) für das
Arbeitsverhältnis wichtige arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sowie tarifliche
und betriebliche Regelungen aufgabenorientiert anwenden b) die Verpflichtung zur
Zusammenarbeit mit den bestehenden betriebsverfassungsrechtlichen Organen des
Ausbildungsbetriebes beachten
c) für das Ausbildungsverhältnis und Arbeitsverhältnis geltende tarifliche und
freiwillige soziale Leistungen darstellen
d) Gesichtspunkte für Personalbedarf und Personalbeschaffungsmaßnahmen im
Ausbildungsbetrieb darstellen
e) Möglichkeiten der Personalplanung und der Förderung einzelner Arbeitnehmergruppen
an Beispielen des Ausbildungsbetriebes aufzeigen
f) Ziele und Verfahren von Personalbeurteilungen im Ausbildungsbetrieb darstellen
g) Bestandteile von Entgeltabrechnungen beschreiben und Nettoentgelt ermitteln
h) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Regelungen zum Datenschutz und zur
Datensicherung einhalten |
| 6.2 |
Aufgaben der
bereichsbezogenen Personalverwaltung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6.2) |
a) Aufgaben
und Arbeitsabläufe bereichsbezogener Personalverwaltung im Rahmen des Personalwesens
erläutern b) Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten, insbesondere
Urlaubs- und Krankmeldungen, bearbeiten
c) Unfallmeldungen bearbeiten
d) weitere mitarbeiterbezogene Unterlagen bearbeiten
e) bereichsbezogene Personalstatistik führen
f) Arbeiten im Zusammenhang mit personellen Veränderungen durchführen |
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| 7 |
Assistenz- und
Sekretariatsaufgaben
(§ 3 Abs. 1 Nr. 7) |
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| 7.1 |
Kommunikation
und Kooperation im Büro und Bürokoordination
(§ 3 Abs. 1 Nr. 7.1) |
a) typische
Anlässe und Partner mündlicher Kommunikation im Ausbildungsbetrieb unterscheiden b)
Arbeitsablauf und Zusammenarbeit innerhalb der Abteilung und zu den einzelnen
Funktionsbereichen erläutern
c) Telefonanlagen und Zusatzeinrichtungen handhaben
d) Telefongespräche vorbereiten, führen und die Ergebnisse aufbereiten und
weiterleiten
e) Anfragen entgegennehmen, weiterleiten und Auskünfte erteilen
f) Kommunikationsregeln in verschiedenen beruflichen Situationen anwenden und zur
Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen
g) Aufgaben kooperativ lösen
h) Termine unter Berücksichtigung von Vor- und Nachbearbeitungszeiten planen,
koordinieren und überwachen; Terminkalender führen
i) Besucher empfangen, anmelden und informieren
k) eingehende schriftliche Informationen, insbesondere Post, Berichte, Zeitungen und
Zeitschriften, sichten, verteilen und bearbeiten |
| 7.2 |
Bereichsbezogene
Organisationsaufgaben
(§ 3 Abs. 1 Nr. 7.2) |
a) Aufgaben
und Arbeitsabläufe bereichsbezogener Organisationsaufgaben erläutern b)
Reiseunterlagen beschaffen und zusammenstellen
c) Einladungen für Sitzungen und Besprechungen erstellen und verteilen
d) Verkehrsverbindungen ermitteln und Verkehrsmittel bedarfsgerecht auswählen
e) Reservierungen durchführen
f) Sitzungen und Besprechungen nach sachlichen und zeitlichen Vorgaben vor- und
nachbereiten
g) Reisekosten nach betrieblichen Vorgaben abrechnen
h) Aufträge für den Arbeitsbereich einleiten
i) Abstimmungsaufgaben bereichsübergreifend wahrnehmen |
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| 8 |
Fachaufgaben einzelner
Sacharbeitsgebiete
(§ 3 Abs. 1 Nr. 8) |
a)
Organisation und Zuständigkeiten des Sacharbeitsgebietes darstellen b) Arbeitsabläufe
des Sacharbeitsgebietes erläutern
c) Informationen und Daten des Sacharbeitsgebietes unter Berücksichtigung
fachspezifischer Materialien erfassen, verarbeiten und verwenden
d) Informationsmaterialien des Sacharbeitsgebietes bearbeiten
e) an typischen Arbeitsaufgaben des Sacharbeitsgebietes mitwirken
f) bei der Wahrnehmung von Arbeitsaufgaben des Sacharbeitsgebietes mit internen und
externen Stellen zusammenarbeiten
g) spezifische Rechtsvorschriften und Verfahrensregeln des Sacharbeitsgebietes beachten
h) Fachauskünfte erteilen |
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