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Ausbildungsrahmenplan für die
Berufsausbildung zum Servicekaufmann
im Luftverkehr/zur Servicekauffrau im Luftverkehr |
Sachliche
Gliederung
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Lfd.
Nr. |
Teil des
Ausbildungsberufsbildes |
Zu
vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
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| 1 |
Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Nr. 1) |
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| 1.1 |
Aufgaben,
Struktur und Rechtsform
(§ 3 Nr. 1.1) |
a)
Zielsetzung, Geschäftsfelder, Aktivitäten sowie Stellung des Ausbildungsbetriebes am
Markt darstellen b) Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
c) Bedeutung der Zusammenarbeit im Bereich von Transportleistungen für den
Ausbildungsbetrieb herausstellen
d) Struktur des ausbildenden Betriebes darstellen
e) Zusammenarbeit mit Behörden, Wirtschaftsorganisationen und Berufsvertretungen
darstellen |
| 1.2 |
Berufsbildung
(§ 3 Nr. 1.2) |
a) Inhalte
des Ausbildungsvertrages, insbesondere die Rechte und Pflichten des Auszubildenden und des
Ausbildenden, beschreiben b) Zusammenhang zwischen der Ausbildungsordnung und dem
betrieblichen Ausbildungsplan darstellen
c) den Zusammenhang lebenslangen Lernens mit der persönlichen und beruflichen
Entwicklung begründen |
| 1.3 |
Personalwesen,
arbeit- und sozialrechtliche Vorschriften
(§ 3 Nr. 1.3) |
a) Aufgaben
des betrieblichen Personalwesens beschreiben b) die für das Arbeitsverhältnis
geltenden betrieblichen arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen sowie tarifliche
Regelungen beschreiben
c) Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher und
personalvertretungsrechtlicher Organe erklären
d) Bestandteile von Entgeltabrechnungen beschreiben und Nettoentgelt ermitteln
e) Nachweise für Personaleinsatzplanung und Arbeitszeiterfassung führen |
| 1.4 |
Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 3 Nr. 1.4) |
a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu
ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden
beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
| 1.5 |
Umweltschutz
(§ 3 Nr. 1.5) |
Zur
Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich
beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und
seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und
Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung
zuführen |
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| 2 |
Arbeitsorganisation,
Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 3 Nr. 2) |
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| 2.1 |
Arbeitsorganisation
(§ 3 Nr. 2.1) |
a) die
Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Organisationseinheiten beschreiben, insbesondere
Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse darstellen b) Möglichkeiten der
Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze
am Beispiel eines Arbeitsplatzes darstellen
c) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel handhaben und wirtschaftlich einsetzen
d) Lern- und Arbeitstechniken, insbesondere Methoden der Projektarbeit,
aufgabenorientiert anwenden
e) Aufgaben strukturieren
f) Schriftverkehr durchführen, Berichte und Protokolle anfertigen |
| 2.2 |
Funktion und
Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen
(§ 3 Nr. 2.2) |
a)
Informationsquellen, insbesondere Dokumentationen und Handbücher, nutzen b)
Informationen und Daten erfassen und verarbeiten sowie für das Zusammenwirken
betrieblicher Funktionsbereiche einsetzen
c) Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen
d) Auswirkungen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen auf
Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen an Beispielen des
Ausbildungsbetriebes beschreiben |
| 2.3 |
Datenschutz
und Datensicherheit
(§ 3 Nr. 2.3) |
a) Regelungen
zum Datenschutz anwenden b) Daten sichern, Datenpflege und Datensicherung begründen |
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| 3 |
Marketing und
Qualitätsmanagement
(§ 3 Nr. 3) |
a) die
Wirkungen von Markt- und Wettbewerbsbedingungen sowie die Rahmenbedingungen des
Weltluftverkehrs auf das Angebot des Ausbildungsbetriebes begründen b) die im
Ausbildungsbetrieb eingesetzten Marketingmaßnahmen von denen der Mitbewerber
unterscheiden
c) Kundenwünsche erfassen und dokumentieren
d) an der Produktgestaltung mitwirken
e) an Betriebsvergleichen mitwirken
f) bei der Erstellung und Auswertung von Statistiken mitwirken
g) Marketinginstrumente des Ausbildungsbetriebes zur Kundenbindung anwenden
h) bei Erfolgskontrollen von verkaufsfördernden Maßnahmen mitwirken
i) Instrumente der Qualitätssteuerung des Ausbildungsbetriebes anwenden |
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| 4 |
Kommunikation und
Kooperation
(§ 3 Nr. 4) |
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| 4.1 |
Gestalten von
Kundenbeziehungen
(§ 3 Nr. 4.1) |
a)
Service-Grundsätze des Ausbildungsbetriebes anwenden b) situations- und
zielgruppenorientierte Auskünfte geben und aktiv Hilfe anbieten
c) individuelle Kundenerwartungen ermitteln und die Serviceleistungen entsprechend
ausrichten
d) häufige Konfliktsituationen analysieren und Problemlösungsmöglichkeiten aufzeigen
e) zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen
f) den kulturellen Hintergrund des Kunden bei der Kommunikation berücksichtigen
g) Kunden bei Leistungsstörungen informieren und Lösungsalternativen aufzeigen
h) Reklamationen bearbeiten |
| 4.2 |
Anwenden von
Fremdsprachen bei Fachaufgaben
(§ 3 Nr. 4.2) |
a)
Fachsprache anwenden b) englische Standardtexte anwenden
c) Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen |
| 4.3 |
Selbststeuerung
(§ 3 Nr. 4.3) |
a)
Auswirkungen des persönlichen Erscheinungsbildes und Verhaltens auf Kunden darstellen und
begründen b) das eigene Auftreten und Verhalten im Umgang mit Kunden bewerten
c) Möglichkeiten zur Streßreduzierung anwenden und Maßnahmen für den Umgang mit
besonderen physischen und psychischen Belastungen ergreifen |
| 4.4 |
Teamarbeit
(§ 3 Nr. 4.4) |
a) Aufgaben
im Team planen, entsprechend den individuellen Fähigkeiten aufteilen, Zusammenarbeit
aktiv gestalten b) Aufgaben im Team bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten
c) Konflikte als Chance für verbesserte Kommunikation und Kooperation erläutern |
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| 5 |
Dienstleistungen
(§ 3 Nr. 5) |
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| 5.1 |
Vertrieb und
Verkauf
(§ 3 Nr. 5.1) |
a) Kunden
über Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes unter Berücksichtigung
luftverkehrsgeographischer Gegebenheiten beraten b) verkaufsunterstützende Systeme
einsetzen
c) Preise ermitteln
d) Waren und Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes anbieten, verkaufen und
Dokumente ausstellen
e) über Serviceeinrichtungen und Leistungen anderer Anbieter informieren |
| 5.2 |
Sicherheitseinrichtungen
und -verfahren
(§ 3 Nr. 5.2) |
a) Kunden
über Sicherheitseinrichtungen und -verfahren informieren b) Kunden die technische
Bedienung von Sicherheitseinrichtungen des Ausbildungsbetriebes erklären
c) technische Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz kontrollieren, bei Störungen
notwendige Maßnahmen zur Mängelbeseitigung einleiten
d) Sicherheitseinrichtungen und -verfahren des Ausbildungsbetriebes anwenden
e) Notfallmaßnahmen in Gefahrensituationen einleiten |
| 5.3 |
Passagierservice
(§ 3 Nr. 5.3) |
a)
Flugdokumente als Informationsquelle nutzen b) technische Einrichtungen im Zusammenhang
mit dem Passagierservice nutzen
c) gastronomische Grundsätze anwenden
d) Passagier-Check-in durchführen
e) Gate-Abfertigung durchführen
f) besondere Personengruppen betreuen |
| 5.4 |
Gepäckservice
(§ 3 Nr. 5.4) |
a) Gepäck
annehmen und ausgeben b) technische Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Gepäckservice
nutzen
c) Gepäckermittlung durchführen
d) Schadensregulierung bearbeiten |
| 5.5 |
Flugzeugabfertigung
(§ 3 Nr. 5.5) |
a)
Abfertigungsvorgänge unter Berücksichtigung der Abläufe bei der Flugzeugabfertigung
koordinieren b) Unterlagen zur Flugvorbereitung zusammenstellen
c) Ladeanweisungen erstellen und einsetzen
d) Load- und Trimsheet erstellen
e) Gegebenheiten unterschiedlicher Flugzeugtypen berücksichtigen |
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| 6 |
Steuerung und Kontrolle
(§ 3 Nr. 6) |
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| 6.1 |
Planen und
Steuern des Mitteleinsatzes
(§ 3 Nr. 6.1) |
a) flugplan-
und servicerelevante Informationen zusammenstellen b) Tagesvorausplanung des
Mitteleinsatzes erstellen
c) einen Dienst- und Schichtplan erstellen
d) an der Anpassung des Personal- und Mitteleinsatzes im laufenden Betrieb und bei
Leistungsstörungen mitwirken
e) Serviceeinrichtungen disponieren und Verfahrensalternativen bei Leistungsstörungen
aufzeigen
f) Passagierströme im jeweiligen Zuständigkeitsbereich lenken |
| 6.2 |
Controlling
im Servicebereich
(§ 3 Nr. 6.2) |
a) die
Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument an betrieblichen
Beispielen erläutern b) Notwendigkeit einer laufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit
der betrieblichen Leistungen begründen
c) Aufwendungen und Erträge von erbrachten Serviceleistungen darstellen und bewerten
d) an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens mitwirken |
| 6.3 |
Zahlungsverkehr
und Buchführung
(§ 3 Nr. 6.3) |
a)
Kassenabrechnungen durchführen b) Zahlungsvorgänge unter Berücksichtigung von
Fremdwährungen bearbeiten
c) Erstattungen bearbeiten
d) Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle an Beispielen
des Ausbildungsbetriebes begründen
e) vorbereitende Arbeiten für die Buchhaltung durchführen |
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