Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schiffahrtskaufmann/zur Schiffahrtskauffrau
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Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schiffahrtskaufmann/zur Schiffahrtskauffrau

I. Für beide Fachrichtungen gemeinsame Kenntnisse und Fertigkeiten

Inhalt
1 Schiffsabfertigung/Klarierung
2 Betrieb des Seeschiffes
3 Einsatz und Disposition des Schiffes (Operating)
4 Ausfertigen von Frachtverträgen, Konnossemente, Manifeste
5 Schäden an Schiff und Ladung
6 Personalwesen
7 Rechnungswesen
Lfd.
Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse

Zu vermitteln im Ausbildungshalbjahr (Ausbildungs-
schwerpunkt)

1 2 3 4 5 6
1 nach oben Schiffsabfertigung/
Klarierung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
a) Bestellung eines Liegeplatzes unter Berücksichtigung der Schiffsgröße, Ladungsart und Hafenverhältnisse abstimmen x          
b) die Aufgaben der bei Lade-/Löschmaßnahmen beteiligten Dienstleistungsbetriebe erklären und Lade-/Löschmaßnahmen in Zusammenarbeit mit ihnen vorbereiten x          
c) ankommendes Schiff zur Abfertigung bei den zuständigen Stellen anmelden x          
d) Freigabe des Schiffes nach Ankunft erwirken x          
e) Schiff und seine Besatzung betreuen x          
f) Lade- und Löschvorgänge überwachen x          
g) Ladungspapiere für Schiffsankunft/-abgang bearbeiten x          
h) Zeichnung der Dokumente und den Frachteinzug vorbereiten x          
i) Abgang des Schiffes bestellen x          
k) zuständige Stellen über Abgang des Schiffes unterrichten x          
l) Rechnungen im Zusammenhang mit Aufenthalt des Schiffes im Hafen sammeln und Hafenkostenabrechnung vorbereiten x          
2 nach oben Betrieb des Seeschiffes
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2)
a) Informationen über Häfen und Schiffahrtswege unter Berücksichtigung geographischer und politischer Gegebenheiten auswerten   x        
b) die Einsatzmöglichkeiten der Schiffstypen in der Linien-, Tramp- und Spezialfahrt unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Möglichkeiten unterscheiden und beachten   x        
c) erforderliche Schiffspapiere beschaffen und weiterleiten   x        
d) Ausrüstung des Schiffes mit Proviant und Betriebsmitteln gemäß Anforderung veranlassen   x        
e) Nachrichten zwischen Reeder und Schiffsmakler unter Einsatz entsprechender Kommunikationsmittel austauschen   x        
3 nach oben Einsatz und Disposition des Schiffes (Operating)
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3)
a) Informationen über Frachtenmärkte sammeln und auswerten     x x    
b) Übersichten der zu befördernden Ladungsarten und -mengen erstellen   x        
c) Daten für die zeitliche Einsatzplanung des Schiffes zusammenstellen     x      
d) die Abfertigung von Schiff und Ladung in Zusammenarbeit mit Reeder, Schiffsleitung und Schiffsmakler vorbereiten und veranlassen     x      
e) Informationen über Abfertigung von Schiff und Ladung zusammenstellen und auswerten     x      
f) notwendige Maßnahmen bei Umdisponierung veranlassen     x      
g) Unterlagen zum Anlegen und Abschließen der Reiseakte sammeln und auswerten     x      
4 nach oben Ausfertigen von Frachtverträgen, Konnossemente, Manifeste
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4)
a) Konnossements- und Manifestarten unterscheiden und handhaben   x        
b) die verschiedenen Vertragsformen für Charterarten berücksichtigen und anwenden   x        
5 nach oben Schäden an Schiff und Ladung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5)
a) eingehende Schadensmeldung an Schiff und/oder Ladung erfassen und Bearbeitung vorbereiten     x      
b) Bearbeitung von Haftpflicht- und Substanzschäden unter Berücksichtigung der Versicherungsdeckung vorbereiten     x      
6 nach oben Personalwesen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6)
a) die Organisation des ausbildenden Unternehmens bei den Tätigkeiten berücksichtigen   x        
b) Arbeitsschutzbestimmungen, arbeits- und tarifrechtliche Regelungen im Tätigkeitsbereich des Schiffahrtskaufmanns beachten   x        
c) auf den Ausbildungsbetrieb anwendbare betriebsverfassungsrechtliche Bestimmungen beachten   x        
d) die den Auszubildenden betreffenden Bestimmungen der Sozialversicherung beachten   x        
e) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen und danach handeln x          
f) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden Unfallverhütungsvorschriften beachten, im Bedarfsfall geeignete Maßnahmen einleiten   x        
7 nach oben Rechnungswesen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 7)
a) eingehende Rechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen       x x  
b) Zahlungen an Hand eingehender Rechnungen veranlassen       x x  
c) Buchungsunterlagen anfertigen und vorgegebene Belege unter Berücksichtigung des betrieblichen Kontenrahmens kontieren       x x  
d) Außenstände erfassen und überwachen       x x  
e) Ergebnisse einzelner Abrechnungen ermitteln und Übersichten für statistische Zwecke erstellen         x x
f) Arbeitsablauf bei der Rechnungsprüfung des Ausbildungsbetriebes beschreiben, Daten erfassen, die Verarbeitung und Verwendung von Daten beschreiben       x x  

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