Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung im Gastgewerbe
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Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Teil I: Berufliche Grundbildung

Inhalt
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
4 Umweltschutz
5 Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf
6 Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung
7 Hygiene
8 Küchenbereich
9 Servicebereich
10 Büroorganisation und -kommunikation
11 Warenwirtschaft
Lfd.
Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durch-
führens und Kontrollierens zu vermitteln sind
Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
1 2 3
1 nach oben Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
(§ 4 Nr. 1)
a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären

b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen

c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen

d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen

e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen

während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
2 nach oben Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
(§ 4 Nr. 2)
a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern

b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Einkauf, Produktion, Dienstleistung, Verkauf und Verwaltung erklären

c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen

d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben

während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
3 nach oben Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 4 Nr. 3)
a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen

b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden

c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
4 nach oben Umweltschutz
(§ 4 Nr. 4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären

b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden

c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen

d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
5 nach oben Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf
(§ 4 Nr. 5)
a) Auswirkungen des persönlichen Erscheinungsbildes und Verhaltens auf Gäste darstellen und begründen

b) Gastgeberfunktion wahrnehmen

c) Erwartungen von Gästen hinsichtlich Beratung, Betreuung und Dienstleistung ermitteln

d) Aufgaben, Befugnisse und Verantwortungen im Rahmen der Ablauforganisation berücksichtigen

e) Gäste empfangen und betreuen

f) berufsbezogene fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden

g) Gäste über das Angebot an Dienstleistungen und Produkten informieren

h) Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen und weiterleiten

i) berufsbezogene Rechtsvorschriften anwenden

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6 nach oben Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung
(§ 4 Nr. 6)
a) Arbeitsschritte planen

b) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung hygienischer und ergonomischer Anforderungen vorbereiten

c) Arbeitsvorbereitungen bereichsbezogen durchführen

d) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich einsetzen

e) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter reinigen und pflegen

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7 nach oben Hygiene
(§ 4 Nr. 7)
a) Vorschriften und Grundsätze zur Personal- und Betriebshygiene anwenden

b) Desinfektions- und Reinigungsmittel ökonomisch einsetzen

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8 nach oben Küchenbereich
(§ 4 Nr. 8)
a) Produkte auf Beschaffenheit prüfen und Verwendungsmöglichkeiten zuordnen

b) Arbeitstechniken und Garverfahren zur Herstellung einfacher Speisen anwenden

c) einfache Speisen unter Berücksichtigung der Rezepturen, der Ernährungslehre und der Wirtschaftlichkeit zubereiten

d) vorgefertigte Produkte unter Beachtung von Verarbeitungsstufen, Rezepturen und Wirtschaftlichkeit zu einfachen Speisen verarbeiten

e) einfache Speisen nach Vorgabe anrichten

f) bei der Produktpräsentation mitwirken

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9 nach oben Servicebereich
(§ 4 Nr. 9)
a) Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen

b) Aufguß- und Heißgetränke zubereiten sowie Getränke ausschenken

c) Speisen und Getränke servieren und ausheben

d) bei Service- und Menübesprechungen mitwirken

e) betriebliches Kassensystem bedienen

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10 nach oben Büroorganisation und -kommunikation
(§ 4 Nr. 10)
a) arbeitsplatzbezogene schriftliche Arbeiten ausführen

b) Schriftstücke registrieren und ablegen

c) Karteien und Dateien führen und zur Erfüllung von Arbeitsaufgaben einsetzen; Daten sichern

d) gesetzliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden

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11 nach oben Warenwirtschaft
(§ 4 Nr. 11)
a) Waren annehmen, auf Gewicht, Menge und sichtbare Schäden prüfen und betriebsübliche Maßnahmen einleiten

b) Waren ihren Ansprüchen gemäß einlagern

c) Lagerbestände kontrollieren

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