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Ausbildungsrahmenplan für die
Berufsausbildung im Gastgewerbe |
Teil I: Berufliche Grundbildung
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Lfd.
Nr. |
Teil
des Ausbildungsberufsbildes |
Fertigkeiten
und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durch-
führens und Kontrollierens zu vermitteln sind |
Zeitliche
Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr |
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2 |
3 |
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| 1 |
Berufsbildung, Arbeits- und
Tarifrecht
(§ 4 Nr. 1) |
a) Bedeutung
des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge
nennen |
während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
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| 2 |
Aufbau und Organisation des
Ausbildungsbetriebes
(§ 4 Nr. 2) |
a) Aufbau und
Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) Grundfunktionen des ausbildenden
Betriebes wie Einkauf, Produktion, Dienstleistung, Verkauf und Verwaltung erklären
c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu
Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder
personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben |
während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
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| 3 |
Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 4 Nr. 3) |
a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu
ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden
beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
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| 4 |
Umweltschutz
(§ 4 Nr. 4) |
Zur
Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich
beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und
seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und
Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung
zuführen |
während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
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| 5 |
Umgang mit Gästen,
Beratung und Verkauf
(§ 4 Nr. 5) |
a)
Auswirkungen des persönlichen Erscheinungsbildes und Verhaltens auf Gäste darstellen und
begründen b) Gastgeberfunktion wahrnehmen
c) Erwartungen von Gästen hinsichtlich Beratung, Betreuung und Dienstleistung
ermitteln
d) Aufgaben, Befugnisse und Verantwortungen im Rahmen der Ablauforganisation
berücksichtigen
e) Gäste empfangen und betreuen
f) berufsbezogene fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
g) Gäste über das Angebot an Dienstleistungen und Produkten informieren
h) Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen und weiterleiten
i) berufsbezogene Rechtsvorschriften anwenden |
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| 6 |
Einsetzen von Geräten,
Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung
(§ 4 Nr. 6) |
a)
Arbeitsschritte planen b) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung hygienischer und
ergonomischer Anforderungen vorbereiten
c) Arbeitsvorbereitungen bereichsbezogen durchführen
d) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich einsetzen
e) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter reinigen und pflegen |
2 |
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| 7 |
Hygiene
(§ 4 Nr. 7) |
a)
Vorschriften und Grundsätze zur Personal- und Betriebshygiene anwenden b)
Desinfektions- und Reinigungsmittel ökonomisch einsetzen |
2 |
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| 8 |
Küchenbereich
(§ 4 Nr. 8) |
a)
Produkte auf Beschaffenheit prüfen und Verwendungsmöglichkeiten zuordnen b)
Arbeitstechniken und Garverfahren zur Herstellung einfacher Speisen anwenden
c) einfache Speisen unter Berücksichtigung der Rezepturen, der Ernährungslehre und
der Wirtschaftlichkeit zubereiten
d) vorgefertigte Produkte unter Beachtung von Verarbeitungsstufen, Rezepturen und
Wirtschaftlichkeit zu einfachen Speisen verarbeiten
e) einfache Speisen nach Vorgabe anrichten
f) bei der Produktpräsentation mitwirken |
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| 9 |
Servicebereich
(§ 4 Nr. 9) |
a)
Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen b) Aufguß- und Heißgetränke zubereiten sowie
Getränke ausschenken
c) Speisen und Getränke servieren und ausheben
d) bei Service- und Menübesprechungen mitwirken
e) betriebliches Kassensystem bedienen |
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| 10 |
Büroorganisation und
-kommunikation
(§ 4 Nr. 10) |
a)
arbeitsplatzbezogene schriftliche Arbeiten ausführen b) Schriftstücke registrieren und
ablegen
c) Karteien und Dateien führen und zur Erfüllung von Arbeitsaufgaben einsetzen; Daten
sichern
d) gesetzliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden |
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| 11 |
Warenwirtschaft
(§ 4 Nr. 11) |
a)
Waren annehmen, auf Gewicht, Menge und sichtbare Schäden prüfen und betriebsübliche
Maßnahmen einleiten b) Waren ihren Ansprüchen gemäß einlagern
c) Lagerbestände kontrollieren |
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