Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Informatikkaufmann/zur Informatikkauffrau
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Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Informatikkaufmann/zur
Informatikkauffrau

Sachliche Gliederung
Abschnitt III: Fachbereichsspezifische Ausbildungsinhalte
2. Handel

Inhalt
6 Branchenspezifische Leistungen
Lfd.
Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
6 nach oben Branchenspezifische Leistungen
(§ 22 Abs. 1 Nr. 6)
 
6.1 Geschäftsprozesse
(§ 22 Abs. 1 Nr. 6.1)
a) das Zusammenspiel von Waren- und Informationsfluß des Ausbildungsbetriebes erläutern

b) Einkaufsvorgänge durchführen, insbesondere
aa) Bezugsquellen ermitteln
bb) Lieferanten und Artikel auswählen
cc) bei der Gestaltung von Sortimenten und Preisen mitwirken
dd) Mengen und Zeiten disponieren, Lieferungen überwachen

c) Lagerbestände überprüfen, Warenein- und -ausgang überwachen sowie Lagerdaten aktualisieren

d) Verkaufs- und Bestandsdaten erfassen und auswerten

e) Marktanalyse durchführen, Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern auswerten

f) Warenwirtschaftssysteme für Einkauf, Lagerhaltung und Verkauf sowie deren Leistungsfähigkeit beurteilen

g) Zahlungsverkehr überwachen

6.2 Planung, Steuerung und Kontrolle
(§ 22 Abs. 1 Nr. 6.2)
a) Geschäftsprozesse und Austauschbeziehungen des Unternehmens zu Kunden, Lieferanten, Organisationen und Banken sowie deren Unterstützung durch das informations- und telekommunikationstechnische System aufzeigen

b) Störungen im Geschäftsprozeß, insbesondere bei Lieferverzug, feststellen und Gegenmaßnahmen einleiten

c) an Maßnahmen zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Warenwirtschaft mitwirken

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