Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Speditionskaufmann/zur Speditionskauffrau
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Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Speditionskaufmann/zur
Speditionskauffrau

Sachliche Gliederung

Inhalt
1 Der Ausbildungsbetrieb
2 Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
3 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben
4 Beschaffungsmarkt
5 Besorgen von Güterversendungen für Dritte
6 Absatz
7 Erbringen von Speditionsleistungen
8 Speditionelle Logistik
9 Rechnungswesen
Lfd.
Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
1 nach oben Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Nr. 1)
 
1.1 Aufgaben, Struktur und Rechtsform
(§ 3 Nr. 1.1)
a) Aufbau des ausbildenden Betriebes sowie Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Funktionsbereiche beschreiben

b) die Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Verbänden, Behörden und Gewerkschaften beschreiben

c) Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt beschreiben

d) Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen

1.2 Berufsbildung
(§ 3 Nr. 1.2)
a) die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis erklären

b) Ausbildungsordnung mit dem betrieblichen Ausbildungsplan vergleichen

c) berufliche Fortbildungsmöglichkeiten beschreiben und Aufstiegsmöglichkeiten nennen

1.3 Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften
(§ 3 Nr. 1.3)
a) betriebliche Ziele und Grundsätze der Personalplanung, -beschaffung und des Personaleinsatzes beschreiben

b) gesetzliche, tarifliche und betriebliche Arbeitszeitregelungen beschreiben

c) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen

d) die für das Arbeits- und Ausbildungsverhältnis wichtigen arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen sowie wichtige tarifliche Vorschriften erläutern

e) für das Arbeitsverhältnis wichtige Nachweise aufzählen und die Positionen der Lohn- und Gehaltsabrechnung beschreiben

1.4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
(§ 3 Nr. 1.4)
a) berufsbezogene Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung und zum Gefahrgutbereich bei den betrieblichen Arbeitsabläufen anwenden sowie Pflichten, Verantwortlichkeiten und mögliche Folgen aus Zuwiderhandlungen nennen

b) Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern

c) Gefahren im Umgang mit Gefahrgut und gefährlichen Arbeitsstoffen unter Berücksichtigung der Gefahrenklassen und -symbole sowie Stoffeinteilungen beachten

d) Unfallgefahren bei der Arbeit nennen, Maßnahmen zu ihrer Verhütung erläutern und sich bei Unfällen situationsgerecht verhalten

e) wesentliche Vorschriften über Brandverhütung und Brandschutzeinrichtungen beachten sowie angemessenes Verhalten bei Bränden beschreiben

f) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Möglichkeiten der rationellen und umweltschonenden Materialverwendung nutzen

g) zur rationellen Energieverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen

2 nach oben Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 3 Nr. 2)
 
2.1 Arbeitsorganisation
(§ 3 Nr. 2.1)
a) die Ablauforganisation im Ausbildungsbetrieb beschreiben und über die Aufgaben für die Leistungserstellung wesentlicher Organisationseinheiten berichten

b) Aufgaben, Befugnisse und Verantwortungen im Rahmen der Ablauforganisation des Ausbildungsbetriebes darstellen

c) Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung unter Berücksichtigung gesundheitlicher Aspekte darstellen

2.2 Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 3 Nr. 2.2)
a) Möglichkeiten EDV-gestützter Informationsverarbeitung bei interner und externer Kommunikation aufgabenorientiert nutzen

b) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel fachgerecht handhaben und Informationsquellen nutzen

c) Textverarbeitungsprogramme und fachbezogene Software anwenden

2.3 Datenschutz und Datensicherheit
(§ 3 Nr. 2.3)
a) wesentliche Regelungen des Datenschutzes für den Ausbildungsbetrieb einhalten

b) Datenpflege und Datensicherung begründen sowie Daten sichern

3 nach oben Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben
(§ 3 Nr. 3)
a) fremdsprachliche Fachausdrücke anwenden, Formulare ausfüllen und Dokumente ausstellen

b) mit fremdsprachlichen Standardtexten arbeiten

c) einfache Auskünfte erteilen

4 nach oben Beschaffungsmarkt
(§ 3 Nr. 4)
 
4.1 Träger des Güterverkehrs
(§ 3 Nr. 4.1)
a) die Leistungen des Güterkraft-, Eisenbahn- und Luftverkehrs, der Binnenschiff- und Seeschiffahrt voneinander abgrenzen

b) die Vorteile der Verknüpfung von Leistungen verschiedener Verkehrsträger zu Transportketten erläutern

c) wesentliche Gesetze, Verordnungen, Beförderungs- und Haftungsbedingungen sowie Preisempfehlungen einzelner Verkehrsträger und kombinierter Verkehre anwenden

d) Einsatzmöglichkeiten im kombinierten Verkehr beschreiben

e) auftragsgeeignete Umschlagsknotenpunkte auswählen

f) die unterschiedliche Eignung der Verkehrsträger für bestimmte Transportgüter unter Berücksichtigung rechtlicher Bedingungen und Beschränkungen ermitteln

4.2 Lagerung und Umschlag
(§ 3 Nr. 4.2)
a) Leistungen, Preisempfehlungen, Gesetze und Geschäftsbedingungen im Lager- und Umschlagsgeschäft nennen

b) Lagerdokumente verwenden

c) Nebenleistungen bei der Erfüllung speditioneller Aufgaben beschreiben

d) verschiedene Lagersysteme und Umschlagstechniken beschreiben

e) Arbeitsweise und Einsatz von Anlagen, Maschinen, Geräten und Werkzeugen für Transport, Förderung und Verpackung beschreiben

5 nach oben Besorgen von Güterversendungen für Dritte
(§ 3 Nr. 5)
 
5.1 Auswählen von Verkehrsleistungen
(§ 3 Nr. 5.1)
a) Leistungsangebote von Verkehrsträgern, Speditions-, Lager- und Umschlagsbetrieben einholen

b) Angebote in technischer und kaufmännischer Hinsicht vergleichen und bewerten

5.2 Abschließen von Fracht-, Lager- und Umschlagsverträgen
(§ 3 Nr. 5.2)
a) Leistungsanforderungen festlegen und vereinbaren

b) Preise unter Berücksichtigung geltender gesetzlicher Vorschriften und Abrechnungsgrundlagen vereinbaren

c) Rechtsbeziehungen aus Fracht-, Lager- und Umschlagsverträgen von den Rechtsbeziehungen aus dem Speditionsvertrag abgrenzen

d) Fracht-, Lager- und Umschlagsverträge erstellen

5.3 Besorgen von Nebenleistungen
(§ 3 Nr. 5.3)
a) Angebote über Nebenleistungen einholen und vergleichen

b) Nebenleistungsverträge erstellen

6 nach oben Absatz
(§ 3 Nr. 6)
 
6.1 Marketing
(§ 3 Nr. 6.1)
a) Kundengespräche systematisch vorbereiten und führen

b) Marketinginstrumente betriebsbezogen anwenden

c) an Qualitätssicherungsmaßnahmen mitwirken

6.2 Leistungsangebot der Spedition mit oder ohne Selbsteintritt
(§ 3 Nr. 6.2)
a) Leistungsangebot des Speditionsgewerbes national, im EU-Binnenmarkt und im Verkehr mit Drittländern beschreiben

b) auftragsbezogene Kalkulationen durchführen und Angebote erstellen

6.3 Abschließen von Speditionsverträgen
(§ 3 Nr. 6.3)
a) die Rechtsgrundlagen des Speditionsvertrages und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Vertragspartner erläutern

b) die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen anwenden

c) Speditionsverträge erstellen

d) Einsatzmöglichkeiten von Speditionsdokumenten nutzen

7 nach oben Erbringen von Speditionsleistungen
(§ 3 Nr. 7)
 
7.1 Disponieren von Speditionsleistungen
(§ 3 Nr. 7.1)
a) Verkehrsverbindungen unter Berücksichtigung verkehrsgeographischer Gegebenheiten ermitteln

b) geeignete Frachtführer, Verfrachter und Beförderungsmittel auswählen

c) die Möglichkeit der Zusammenfassung von Sendungen prüfen

d) Lager-, Transport- und Umschlagsleistungen in ihrem zeitlichen und technischen Ablauf abstimmen

a) güterbezogene Sicherheitsvorschriften, insbesondere Gefahrgutvorschriften beachten

f) die Möglichkeiten des Spediteursammelgutverkehrs, des Selbsteintrittsrechts und der Spedition zu festen Sätzen beschreiben

7.2 Abwickeln von Speditionsaufträgen
(§ 3 Nr. 7.2)
a) Informationen und Daten zur Auftragsabwicklung mit Hilfe von Kommunikationstechniken erfassen und bearbeiten

b) Liefer- und Frankaturvorschriften anwenden

c) Begleitpapiere und Dokumente beschaffen, vervollständigen und ausstellen

d) das Akkreditivverfahren erläutern und im Rahmen betrieblicher Abläufe daran mitwirken

e) Fahrzeuge und technische Geräte unter Beachtung der Be- und Entladefristen disponieren

f) Versicherungsverträge erstellen

g) außenwirtschaftliche Vorschriften beachten

h) Möglichkeiten der Zollbehandlung erklären

i) Nebenleistungen erbringen oder veranlassen

k) Kundenreklamationen bearbeiten

l) Schäden in Zusammenarbeit mit den an der Auftragsabwicklung Beteiligten erfassen

m) die haftungs- und versicherungsrechtlichen Fragen entstandener Schäden prüfen sowie ihre Regulierung vorbereiten

n) die Entsorgung von Abfallmaterialien nach ökologischen Gesichtspunkten veranlassen

7.3 Abrechnen von Speditionsleistungen
(§ 3 Nr. 7.3)
a) Eingangsrechnungen kontrollieren und buchungstechnisch erfassen

b) Nachnahmeerhebungen veranlassen und kontrollieren

c) Ausgangsrechnungen ausstellen; Daten für das Rechnungswesen erfassen

8 nach oben Speditionelle Logistik
(§ 3 Nr. 8)
a) Logistikkonzepte anhand ausgewählter Beispiele erklären

b) logistische Arbeitsgebiete der Spedition und ihre Verknüpfung mit Industrie und Handel in den Funktionen Beschaffung, Produktion und Distribution erklären

c) logistische Aufgabenstellung des Kunden ermitteln

d) Angebote zur Erstellung logistischer Dienstleistungen im Ausbildungsbetrieb und bei Dritten einholen und bewerten

e) kundenspezifische Logistikkonzeptionen entwickeln und darstellen sowie notwendige Informationsquellen erschließen

f) bei der Erstellung logistischer Dienstleistungsverträge mitwirken

9 nach oben Rechnungswesen
(§ 3 Nr. 9)
 
9.1 Zahlungsverkehr
(§ 3 Nr. 9.1)
a) Grundsätze einer ordnungsgemäßen Kassenführung beachten

b) Forderungen und Verbindlichkeiten überwachen

c) Zahlungsvorgänge bearbeiten

d) betriebsübliche Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten

9.2 Buchführung
(§ 3 Nr. 9.2)
a) Aufbau und Inhalt des betrieblichen Buchungssystems erklären

b) vorbereitende Arbeiten für die Buchführung durchführen

c) Steuern und Abgaben des Ausbildungsbetriebes nennen

d) Zweck des Jahresabschlusses beschreiben, vorbereitende Abschlußarbeiten durchführen

9.3 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
(§ 3 Nr. 9.3)
a) Aufbau der betrieblichen Kostenrechnung erläutern

b) Kosten und Erträge von erbrachten Dienstleistungen errechnen und bewerten

c) Daten für die Kalkulation und Preisbildung ermitteln

d) Notwendigkeit einer laufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungen begründen

e) an kaufmännischen Steuerungs- und Kontrollaufgaben des Ausbildungsbetriebes mitwirken

f) Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen, aufbereiten und in geeigneter Form darstellen

g) an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens im Ausbildungsbetrieb mitwirken

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