Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau
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Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau

Zeitliche Gliederung

1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
1. Ausbildungsjahr nach oben
  (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur,

1.2 Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziel a,

1.3 Personalwirtschaft und Berufsbildung, Lernziele c bis h,

1.4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele b und c,

zu vermitteln.

  (2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

4.4 Antragsbearbeitung

in Verbindung mit

1.2 Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele b bis f,

1.4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele a, d und e,

2.1 Arbeitsorganisation,

2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,

2.3 Datenschutz und Datensicherheit,

3.3 Kundeninteressen,

4.1 Versicherungsprodukte für Privatkunden

zu vermitteln.

  (3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

3.4 Vertrieb und Marketing, Lernziele a und b,

4.2 weitere Versicherungsprodukte des Ausbildungsunternehmens,

4.3 weitere Finanzdienstleistungsprodukte

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.2 Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,

1.4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele a, d und e,

2.1 Arbeitsorganisation,

2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,

2.3 Datenschutz und Datensicherheit,

3.3 Kundeninteressen

fortzuführen.

2. Ausbildungsjahr nach oben
  (1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

4.5 Vertragsbearbeitung

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.2 Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,

1.4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele a, d und e,

2.1 Arbeitsorganisation,

2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,

2.3 Datenschutz und Datensicherheit,

3.3 Kundeninteressen,

4.1 Versicherungsprodukte für Privatkunden

fortzuführen.

  (2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

3.1 die Bedeutung der Versicherungswirtschaft in der Gesamtwirtschaft,

3.2 Versicherungsmärkte,

3.4 Vertrieb und Marketing, Lernziele c und d,

3.5 kundenorientierte Kommunikation

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.2 Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,

1.4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele a, d und e,

2.1 Arbeitsorganisation,

2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,

2.3 Datenschutz und Datensicherheit,

3.3 Kundeninteressen,

4.1 Versicherungsprodukte für Privatkunden

fortzuführen.

  (3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

3.6 Produktgestaltung

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.2 Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,

1.4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele a, d und e,

2.1 Arbeitsorganisation,

2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,

2.3 Datenschutz und Datensicherheit,

3.3 Kundeninteressen,

4.1 Versicherungsprodukte für Privatkunden

fortzuführen.

3. Ausbildungsjahr nach oben
  (1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

4.6 Leistungsbearbeitung

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.2 Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,

1.4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele a, d und e,

2.1 Arbeitsorganisation,

2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,

2.3 Datenschutz und Datensicherheit,

3.3 Kundeninteressen,

4.1 Versicherungsprodukte für Privatkunden

fortzuführen.

  (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

5.1 Buchführung,

5.2 Kostenrechnung,

5.3 Planungsrechnung und Controlling,

5.4 Revision

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.2 Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,

1.4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele a, d und e,

2.1 Arbeitsorganisation,

2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,

2.3 Datenschutz und Datensicherheit,

3.3 Kundeninteressen

fortzuführen.

  (3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

1.3 Personalwirtschaft und Berufsbildung, Lernziele a, b und i,

zu vermitteln und in Verbindung mit

1.3 Personalwirtschaft und Berufsbildung, Lernziele c bis h,

zu vertiefen sowie im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.2 Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,

1.4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele a, d und e,

2.1 Arbeitsorganisation,

2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,

2.3 Datenschutz und Datensicherheit

fortzuführen.

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