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Ausbildungsrahmenplan für die
Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau |
Zeitliche
Gliederung
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1. Ausbildungsjahr |
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(1) |
In einem
Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2 Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziel a,
1.3 Personalwirtschaft und Berufsbildung, Lernziele c bis h,
1.4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele b und
c,
zu vermitteln. |
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(2) |
In einem
Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildposition 4.4 Antragsbearbeitung
in Verbindung mit
1.2 Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele b bis f,
1.4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele a, d
und e,
2.1 Arbeitsorganisation,
2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,
2.3 Datenschutz und Datensicherheit,
3.3 Kundeninteressen,
4.1 Versicherungsprodukte für Privatkunden
zu vermitteln. |
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(3) |
In einem
Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 3.4 Vertrieb und Marketing, Lernziele a und b,
4.2 weitere Versicherungsprodukte des Ausbildungsunternehmens,
4.3 weitere Finanzdienstleistungsprodukte
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
1.2 Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
1.4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele a, d
und e,
2.1 Arbeitsorganisation,
2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,
2.3 Datenschutz und Datensicherheit,
3.3 Kundeninteressen
fortzuführen. |
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2. Ausbildungsjahr  |
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(1) |
In einem
Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildposition 4.5 Vertragsbearbeitung
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
1.2 Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
1.4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele a, d
und e,
2.1 Arbeitsorganisation,
2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,
2.3 Datenschutz und Datensicherheit,
3.3 Kundeninteressen,
4.1 Versicherungsprodukte für Privatkunden
fortzuführen. |
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(2) |
In einem
Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 3.1 die Bedeutung der Versicherungswirtschaft in der
Gesamtwirtschaft,
3.2 Versicherungsmärkte,
3.4 Vertrieb und Marketing, Lernziele c und d,
3.5 kundenorientierte Kommunikation
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
1.2 Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
1.4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele a, d
und e,
2.1 Arbeitsorganisation,
2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,
2.3 Datenschutz und Datensicherheit,
3.3 Kundeninteressen,
4.1 Versicherungsprodukte für Privatkunden
fortzuführen. |
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(3) |
In einem
Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildposition 3.6 Produktgestaltung
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
1.2 Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
1.4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele a, d
und e,
2.1 Arbeitsorganisation,
2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,
2.3 Datenschutz und Datensicherheit,
3.3 Kundeninteressen,
4.1 Versicherungsprodukte für Privatkunden
fortzuführen. |
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3. Ausbildungsjahr  |
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(1) |
In einem
Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildposition 4.6 Leistungsbearbeitung
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
1.2 Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
1.4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele a, d
und e,
2.1 Arbeitsorganisation,
2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,
2.3 Datenschutz und Datensicherheit,
3.3 Kundeninteressen,
4.1 Versicherungsprodukte für Privatkunden
fortzuführen. |
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(2) |
In einem
Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 5.1 Buchführung,
5.2 Kostenrechnung,
5.3 Planungsrechnung und Controlling,
5.4 Revision
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
1.2 Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
1.4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele a, d
und e,
2.1 Arbeitsorganisation,
2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,
2.3 Datenschutz und Datensicherheit,
3.3 Kundeninteressen
fortzuführen. |
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(3) |
In einem
Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildposition 1.3 Personalwirtschaft und Berufsbildung, Lernziele a,
b und i,
zu vermitteln und in Verbindung mit
1.3 Personalwirtschaft und Berufsbildung, Lernziele c bis h,
zu vertiefen sowie im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.2 Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
1.4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele a, d
und e,
2.1 Arbeitsorganisation,
2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,
2.3 Datenschutz und Datensicherheit
fortzuführen. |
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