Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Informatikkaufmann/zur Informatikkauffrau
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Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Informatikkaufmann/zur
Informatikkauffrau

Sachliche Gliederung
Abschnitt III: Fachbereichsspezifische Ausbildungsinhalte
1. Industrie

Inhalt
6 Branchenspezifische Leistungen
Lfd.
Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
6 nach oben Branchenspezifische Leistungen
(§ 22 Abs. 1 Nr. 6)
 
6.1 Geschäftsprozesse
(§ 22 Abs. 1 Nr. 6.1)
a) das Zusammenspiel von Material-, Waren- und Informationsfluß darstellen

b) für den Ausbildungsbetrieb typische Beschaffungsvorgänge durchführen, insbesondere
aa) Bedarf ermitteln
bb) Bezugsquellen ermitteln und prüfen
cc) Angebote einholen und vergleichen
dd) Bestellungen bearbeiten und überwachen

c) betriebstypische Formen der Lagerhaltung abgrenzen

d) Produkte und Produktionsverfahren erläutern und bei der Produktionsvorbereitung mitwirken

e) vertriebliche Aufgaben durchführen, insbesondere
aa) Anfragen bearbeiten und Angebote erstellen
bb) Aufträge annehmen und bearbeiten

f) Daten für das Rechnungswesen bereitstellen

6.2 Planung, Steuerung und Kontrolle
(§ 22 Abs. 1 Nr. 6.2)
a) Maßnahmen und Methoden des Ausbildungsbetriebes zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Leistungserstellung darstellen

b) den Prozeß der Leistungserstellung in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht analysieren, Störungen feststellen und Gegenmaßnahmen einleiten

c) die Auswirkungen von betrieblichen Strukturveränderungen, insbesondere beim Technik- und Rohstoffeinsatz und bei Maßnahmen zum Umweltschutz, analysieren und bewerten

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