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Ausbildungsrahmenplan für die
Berufsausbildung zum Informatikkaufmann/zur
Informatikkauffrau |
Sachliche
Gliederung
Abschnitt III: Fachbereichsspezifische Ausbildungsinhalte
1. Industrie
| Inhalt |
| 6 |
Branchenspezifische Leistungen |
|
Lfd.
Nr. |
Teil des
Ausbildungsberufsbildes |
Zu
vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
|
| 6 |
Branchenspezifische
Leistungen
(§ 22 Abs. 1 Nr. 6) |
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| 6.1 |
Geschäftsprozesse
(§ 22 Abs. 1 Nr. 6.1) |
a) das
Zusammenspiel von Material-, Waren- und Informationsfluß darstellen b) für den
Ausbildungsbetrieb typische Beschaffungsvorgänge durchführen, insbesondere
aa) Bedarf ermitteln
bb) Bezugsquellen ermitteln und prüfen
cc) Angebote einholen und vergleichen
dd) Bestellungen bearbeiten und überwachen
c) betriebstypische Formen der Lagerhaltung abgrenzen
d) Produkte und Produktionsverfahren erläutern und bei der Produktionsvorbereitung
mitwirken
e) vertriebliche Aufgaben durchführen, insbesondere
aa) Anfragen bearbeiten und Angebote erstellen
bb) Aufträge annehmen und bearbeiten
f) Daten für das Rechnungswesen bereitstellen |
| 6.2 |
Planung,
Steuerung und Kontrolle
(§ 22 Abs. 1 Nr. 6.2) |
a) Maßnahmen
und Methoden des Ausbildungsbetriebes zur Planung, Steuerung und Kontrolle der
Leistungserstellung darstellen b) den Prozeß der Leistungserstellung in
wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht analysieren, Störungen feststellen und
Gegenmaßnahmen einleiten
c) die Auswirkungen von betrieblichen Strukturveränderungen, insbesondere beim
Technik- und Rohstoffeinsatz und bei Maßnahmen zum Umweltschutz, analysieren und bewerten |
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