zur Übersicht Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann |
Ausbildungsrahmenplan für die
Berufsausbildung zum Informations- und
Telekommunikationssystem-Kaufmann/zur Informations- und
Telekommunikationssystem-Kauffrau |
Sachliche
Gliederung
Abschnitt II: Berufsspezifische Ausbildungsinhalte
|
Lfd.
Nr. |
Teil des
Ausbildungsberufsbildes |
Zu
vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
|
| 6 |
Marketing
(§ 16 Abs. 1 Nr. 6) |
|
| 6.1 |
Marktbeobachtung
(§ 16 Abs. 1 Nr. 6.1) |
a)
Informationsbedarf an Marktdaten feststellen b) zukünftige Entwicklung der
Verkaufspreise am Markt unter Berücksichtigung von Innovationszyklen abschätzen
c) Informationen über Mitbewerber, deren Verkaufsverhalten und Werbung auswerten
d) Informationen über Marktsegmente und Kaufverhalten unterschiedlicher Kundengruppen
erfassen und daraus Anforderungen für die Produktplanung und -gestaltung ableiten
e) Anfragen, erstellte Angebote, eingegangene Aufträge und Reklamationen auswerten |
| 6.2 |
Marketinginstrumente
(§ 16 Abs. 1 Nr. 6.2) |
a)
verschiedene Kombinationsmöglichkeiten unterschiedlicher Marketinginstrumente,
insbesondere Produktgestaltung, Preisgestaltung, Werbung, Vertriebswege und
Serviceangebote, für den Ausbildungsbetrieb beurteilen b) Produkt- und Preisgestaltung
sowie Serviceangebote in Zusammenarbeit mit den beteiligten Organisationseinheiten
abstimmen |
| 6.3 |
Werbung und
Verkaufsförderung
(§ 16 Abs. 1 Nr. 6.3) |
a) Werbeziele
unter Berücksichtigung des Produktsortiments, der Stellung des Produktes im Markt und der
Zielgruppen definieren b) Werbemaßnahmen, insbesondere Werbemittel, -träger und
-kosten, planen
c) Daten zur Erfolgskontrolle von Werbung ermitteln und auswerten
d) an Konzepten für verkaufsfördernde Maßnahmen mitwirken |
|
| 7 |
Vertrieb
(§ 16 Abs. 1 Nr. 7) |
|
| 7.1 |
Vertriebstechniken
(§ 16 Abs. 1 Nr. 7.1) |
a)
Vertriebswege für unterschiedliche Produkt- und Zielgruppen sowie die damit verbundenen
Kosten ermitteln b) Kundenkontakte und Informationen über den Kundenstamm des
Ausbildungsunternehmens systematisch auswerten und für die Durchführung von
vertrieblichen Maßnahmen nutzen
c) Kundenkontakte vorbereiten, herstellen sowie die Ergebnisse festhalten und
aufbereiten |
| 7.2 |
Kundenberatung
(§ 16 Abs. 1 Nr. 7.2) |
a)
Kundenwünsche und -erwartungen hinsichtlich der Eigenschaften der Produkte mit dem
eigenen Leistungsangebot vergleichen und daraus Vorgehensweisen für die Kundenberatung
ableiten b) Produkte und Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes unter Beachtung der
Kundenwünsche aus technischer und kaufmännischer Sicht präsentieren sowie Kunden bei
der Auswahl beraten |
|
| 8 |
Kundenspezifische
Systemlösungen
(§ 16 Abs. 1 Nr. 8) |
|
| 8.1 |
Analyse
(§ 16 Abs. 1 Nr. 8.1) |
a)
Geschäftsprozesse des Kunden im Hinblick auf die Anforderungen an Systeme der
Informations- und Telekommunikationstechnik analysieren b) Organisationsstruktur,
Informationswege und -verarbeitung sowie Schnittstellen zwischen verschiedenen
Funktionsbereichen des Kundenunternehmens analysieren
c) Systeme der Informations- und Telekommunkationstechnik des Kunden erfassen und nach
Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und
Erweiterbarkeit bewerten
d) relevante Mengengerüste, insbesondere Datenbestände und Transaktionsvolumen,
ermitteln
e) Richtlinien des Kundenunternehmens zum Einsatz von Systemen der Informations- und
Telekommunikationstechnik auswerten sowie technische und organisatorische
Rahmenbedingungen für die Auftragsdurchführung ermitteln |
| 8.2 |
Konzeption
(§ 16 Abs. 1 Nr. 8.2) |
a)
Realisierungsmöglichkeiten der Kundenanforderungen in Absprache mit den beteiligten
Organisationseinheiten, unter Berücksichtigung von Kapazitäten, Ressourcen und Terminen,
abschätzen b) Lösungsvarianten unter Berücksichtigung fachlicher, wirtschaftlicher,
arbeitsorganisatorischer und sozialer Aspekte entwickeln und bewerten
c) Systemkonfiguration sowie Hard- und Softwareschnittstellen festlegen; Vernetzungen
planen
d) Ein- und Ausgabeformate, Dateien und Verarbeitungsalgorithmen festlegen
e) Datenbankstrukturen unter Beachtung von Datenmodellen entwerfen
f) Benutzerkommunikation und Bedienoberflächen unter Beachtung ergonomischer
Gesichtspunkte konzipieren
g) kundenspezifische Softwarelösungen konzipieren
h) Abläufe zur Auftragsdurchführung festlegen
i) Kosten-Nutzen-Rechnung für den Kunden erstellen |
| 8.3 |
Servicekonzepte
(§ 16 Abs. 1 Nr. 8.3) |
a)
Serviceleistungen mit Kunden abstimmen b) Leistungen zur Benutzerunterstützung
festlegen
c) Einführungs- und Schulungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Kundenwünsche
konzipieren |
|
| 9 |
Auftragsbearbeitung
(§ 16 Abs. 1 Nr. 9) |
|
| 9.1 |
Angebotserstellung
(§ 16 Abs. 1 Nr. 9.1) |
a) Kosten
für Eigen- und Fremdleistungen ermitteln b) Angebotspreis unter Berücksichtigung von
Zuschlägen ermitteln
c) Serviceleistungen kalkulieren
d) Angebote unter Berücksichtigung von technischen Spezifikationen, Gewährleistung
sowie der kaufmännischen und rechtlichen Bedingungen erstellen
e) Finanzierungsarten unterscheiden und Kunden über Finanzierungsmöglichkeiten
beraten |
| 9.2 |
Verträge
(§ 16 Abs. 1 Nr. 9.2) |
a) die im
Ausbildungsbetrieb verwendeten Vertragsarten und deren rechtliche und kaufmännische
Bedeutung erläutern b) Vertragsverhandlungen führen und Verträge unterschriftsreif
vorbereiten
c) Reklamationen bearbeiten |
| 9.3 |
Abrechnen von
Leistungen
(§ 16 Abs. 1 Nr. 9.3) |
a) Rechnungen
erstellen, Daten für das betriebliche Rechnungswesen aufbereiten b) Zahlungsvorgänge
überwachen, eingegangene Zahlungen erfassen und prüfen sowie Buchung vorbereiten
c) betriebsübliche Maßnahmen bei Zahlungsverzug durchführen |
|
| 10 |
Fachaufgaben im
Einsatzgebiet
(§ 16 Abs. 1 Nr. 10) |
|
| 10.1 |
Projektplanung
(§ 16 Abs. 1 Nr. 10.1) |
a)
Projektziele festlegen und Teilaufgaben definieren b) Teilaufgaben unter Beachtung
arbeitsorganisatorischer, sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte
planen, insbesondere Personalplanung, Sachmittelplanung, Terminplanung und Kostenplanung
durchführen
c) Bedarf an Fremdleistungen ermitteln, Termine für die Bereitstellung von
Fremdleistungen abstimmen sowie Aufträge vergeben
d) Projektplanungswerkzeuge anwenden |
| 10.2 |
Projektdurchführung
(§ 16 Abs. 1 Nr. 10.2) |
a) Aufträge
unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben kundengerecht ausführen b)
die zum Projektumfang gehörenden Fremdleistungen koordinieren
c) Leistungen externer Anbieter prüfen, überwachen und abnehmen
d) Gesamtsystem an Kunden übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen
e) Systemeinführungen unter Berücksichtigung der organisatorischen und terminlichen
Vorgaben mit Kunden abstimmen und kontrollieren
f) Benutzer in die Bedienung der Systeme einweisen
g) Schulungsziele und -methoden festlegen sowie Benutzerschulung durchführen |
| 10.3 |
Projektkontrolle,
Qualitätssicherung
(§ 16 Abs. 1 Nr. 10.3) |
a)
Zielerreichung kontrollieren, insbesondere Soll-Ist-Vergleich aufgrund der Planungsdaten
durchführen b) Projektablauf sowie Qualitätskontrollen und technische Prüfungen
dokumentieren
c) Bedienungsunterlagen und andere Dokumentationen zusammenstellen und modifizieren
d) Qualitätssicherungsmaßnahmen durchführen
e) bei Leistungsstörungen Kunden informieren und Lösungsalternativen aufzeigen
f) Nachkalkulationen durchführen |
zur Übersicht Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann |