Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann/zur Informations- und Telekommunikationssystem-Kauffrau
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Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Informations- und
Telekommunikationssystem-Kaufmann/zur Informations- und
Telekommunikationssystem-Kauffrau

Sachliche Gliederung
Abschnitt II: Berufsspezifische Ausbildungsinhalte

Inhalt
6 Marketing
7 Vertrieb
8 Kundenspezifische Systemlösungen
9 Auftragsbearbeitung
10 Fachaufgaben im Einsatzgebiet
Lfd.
Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
6 nach oben Marketing
(§ 16 Abs. 1 Nr. 6)
 
6.1 Marktbeobachtung
(§ 16 Abs. 1 Nr. 6.1)
a) Informationsbedarf an Marktdaten feststellen

b) zukünftige Entwicklung der Verkaufspreise am Markt unter Berücksichtigung von Innovationszyklen abschätzen

c) Informationen über Mitbewerber, deren Verkaufsverhalten und Werbung auswerten

d) Informationen über Marktsegmente und Kaufverhalten unterschiedlicher Kundengruppen erfassen und daraus Anforderungen für die Produktplanung und -gestaltung ableiten

e) Anfragen, erstellte Angebote, eingegangene Aufträge und Reklamationen auswerten

6.2 Marketinginstrumente
(§ 16 Abs. 1 Nr. 6.2)
a) verschiedene Kombinationsmöglichkeiten unterschiedlicher Marketinginstrumente, insbesondere Produktgestaltung, Preisgestaltung, Werbung, Vertriebswege und Serviceangebote, für den Ausbildungsbetrieb beurteilen

b) Produkt- und Preisgestaltung sowie Serviceangebote in Zusammenarbeit mit den beteiligten Organisationseinheiten abstimmen

6.3 Werbung und Verkaufsförderung
(§ 16 Abs. 1 Nr. 6.3)
a) Werbeziele unter Berücksichtigung des Produktsortiments, der Stellung des Produktes im Markt und der Zielgruppen definieren

b) Werbemaßnahmen, insbesondere Werbemittel, -träger und -kosten, planen

c) Daten zur Erfolgskontrolle von Werbung ermitteln und auswerten

d) an Konzepten für verkaufsfördernde Maßnahmen mitwirken

7 nach oben Vertrieb
(§ 16 Abs. 1 Nr. 7)
 
7.1 Vertriebstechniken
(§ 16 Abs. 1 Nr. 7.1)
a) Vertriebswege für unterschiedliche Produkt- und Zielgruppen sowie die damit verbundenen Kosten ermitteln

b) Kundenkontakte und Informationen über den Kundenstamm des Ausbildungsunternehmens systematisch auswerten und für die Durchführung von vertrieblichen Maßnahmen nutzen

c) Kundenkontakte vorbereiten, herstellen sowie die Ergebnisse festhalten und aufbereiten

7.2 Kundenberatung
(§ 16 Abs. 1 Nr. 7.2)
a) Kundenwünsche und -erwartungen hinsichtlich der Eigenschaften der Produkte mit dem eigenen Leistungsangebot vergleichen und daraus Vorgehensweisen für die Kundenberatung ableiten

b) Produkte und Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes unter Beachtung der Kundenwünsche aus technischer und kaufmännischer Sicht präsentieren sowie Kunden bei der Auswahl beraten

8 nach oben Kundenspezifische Systemlösungen
(§ 16 Abs. 1 Nr. 8)
 
8.1 Analyse
(§ 16 Abs. 1 Nr. 8.1)
a) Geschäftsprozesse des Kunden im Hinblick auf die Anforderungen an Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik analysieren

b) Organisationsstruktur, Informationswege und -verarbeitung sowie Schnittstellen zwischen verschiedenen Funktionsbereichen des Kundenunternehmens analysieren

c) Systeme der Informations- und Telekommunkationstechnik des Kunden erfassen und nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Erweiterbarkeit bewerten

d) relevante Mengengerüste, insbesondere Datenbestände und Transaktionsvolumen, ermitteln

e) Richtlinien des Kundenunternehmens zum Einsatz von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik auswerten sowie technische und organisatorische Rahmenbedingungen für die Auftragsdurchführung ermitteln

8.2 Konzeption
(§ 16 Abs. 1 Nr. 8.2)
a) Realisierungsmöglichkeiten der Kundenanforderungen in Absprache mit den beteiligten Organisationseinheiten, unter Berücksichtigung von Kapazitäten, Ressourcen und Terminen, abschätzen

b) Lösungsvarianten unter Berücksichtigung fachlicher, wirtschaftlicher, arbeitsorganisatorischer und sozialer Aspekte entwickeln und bewerten

c) Systemkonfiguration sowie Hard- und Softwareschnittstellen festlegen; Vernetzungen planen

d) Ein- und Ausgabeformate, Dateien und Verarbeitungsalgorithmen festlegen

e) Datenbankstrukturen unter Beachtung von Datenmodellen entwerfen

f) Benutzerkommunikation und Bedienoberflächen unter Beachtung ergonomischer Gesichtspunkte konzipieren

g) kundenspezifische Softwarelösungen konzipieren

h) Abläufe zur Auftragsdurchführung festlegen

i) Kosten-Nutzen-Rechnung für den Kunden erstellen

8.3 Servicekonzepte
(§ 16 Abs. 1 Nr. 8.3)
a) Serviceleistungen mit Kunden abstimmen

b) Leistungen zur Benutzerunterstützung festlegen

c) Einführungs- und Schulungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Kundenwünsche konzipieren

9 nach oben Auftragsbearbeitung
(§ 16 Abs. 1 Nr. 9)
 
9.1 Angebotserstellung
(§ 16 Abs. 1 Nr. 9.1)
a) Kosten für Eigen- und Fremdleistungen ermitteln

b) Angebotspreis unter Berücksichtigung von Zuschlägen ermitteln

c) Serviceleistungen kalkulieren

d) Angebote unter Berücksichtigung von technischen Spezifikationen, Gewährleistung sowie der kaufmännischen und rechtlichen Bedingungen erstellen

e) Finanzierungsarten unterscheiden und Kunden über Finanzierungsmöglichkeiten beraten

9.2 Verträge
(§ 16 Abs. 1 Nr. 9.2)
a) die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Vertragsarten und deren rechtliche und kaufmännische Bedeutung erläutern

b) Vertragsverhandlungen führen und Verträge unterschriftsreif vorbereiten

c) Reklamationen bearbeiten

9.3 Abrechnen von Leistungen
(§ 16 Abs. 1 Nr. 9.3)
a) Rechnungen erstellen, Daten für das betriebliche Rechnungswesen aufbereiten

b) Zahlungsvorgänge überwachen, eingegangene Zahlungen erfassen und prüfen sowie Buchung vorbereiten

c) betriebsübliche Maßnahmen bei Zahlungsverzug durchführen

10 nach oben Fachaufgaben im Einsatzgebiet
(§ 16 Abs. 1 Nr. 10)
 
10.1 Projektplanung
(§ 16 Abs. 1 Nr. 10.1)
a) Projektziele festlegen und Teilaufgaben definieren

b) Teilaufgaben unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte planen, insbesondere Personalplanung, Sachmittelplanung, Terminplanung und Kostenplanung durchführen

c) Bedarf an Fremdleistungen ermitteln, Termine für die Bereitstellung von Fremdleistungen abstimmen sowie Aufträge vergeben

d) Projektplanungswerkzeuge anwenden

10.2 Projektdurchführung
(§ 16 Abs. 1 Nr. 10.2)
a) Aufträge unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben kundengerecht ausführen

b) die zum Projektumfang gehörenden Fremdleistungen koordinieren

c) Leistungen externer Anbieter prüfen, überwachen und abnehmen

d) Gesamtsystem an Kunden übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen

e) Systemeinführungen unter Berücksichtigung der organisatorischen und terminlichen Vorgaben mit Kunden abstimmen und kontrollieren

f) Benutzer in die Bedienung der Systeme einweisen

g) Schulungsziele und -methoden festlegen sowie Benutzerschulung durchführen

10.3 Projektkontrolle, Qualitätssicherung
(§ 16 Abs. 1 Nr. 10.3)
a) Zielerreichung kontrollieren, insbesondere Soll-Ist-Vergleich aufgrund der Planungsdaten durchführen

b) Projektablauf sowie Qualitätskontrollen und technische Prüfungen dokumentieren

c) Bedienungsunterlagen und andere Dokumentationen zusammenstellen und modifizieren

d) Qualitätssicherungsmaßnahmen durchführen

e) bei Leistungsstörungen Kunden informieren und Lösungsalternativen aufzeigen

f) Nachkalkulationen durchführen

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