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Ausbildungsrahmenplan für die
Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr/zur Servicekauffrau im Luftverkehr |
Zeitliche
Gliederung
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1. Ausbildungsjahr |
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(1) |
In einem
Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1.1 Aufgaben, Struktur und Rechtsform,
1.2 Berufsbildung,
1.3 Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.5 Umweltschutz
zu vermitteln. |
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(2) |
In einem
Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildposition 5.1 Vertrieb und Verkauf
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
2.1 Arbeitsorganisation, Lernziele a, c, e und f,
2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen, Lernziele a und
c,
2.3 Datenschutz und Datensicherheit,
4.1 Gestalten von Kundenbeziehungen, Lernziele a bis c,
zu vermitteln. |
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(3) |
In einem
Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 5.2 Sicherheitseinrichtungen und -verfahren,
5.3 Passagierservice, Lernziel a,
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
4.2 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
4.3 Selbststeuerung, Lernziele a und b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildposition
2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen, Lernziel a,
fortzuführen. |
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2. Ausbildungsjahr  |
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(1) |
In einem
Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildposition 5.5 Flugzeugabfertigung
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
4.2 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziel c,
4.3 Selbststeuerung, Lernziel c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen, Lernziel c,
4.3 Selbststeuerung, Lernziele a und b,
5.2 Sicherheitseinrichtungen und -verfahren,
5.3 Passagierservice, Lernziel a,
fortzuführen. |
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(2) |
In einem
Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 5.3 Passagierservice, Lernziele b bis f,
5.4 Gepäckservice
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
2.1 Arbeitsorganisation, Lernziel b,
4.1 Gestalten von Kundenbeziehungen, Lernziel g,
4.4 Teamarbeit
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen, Lernziel c,
2.3 Datenschutz und Datensicherheit,
4.1 Gestalten von Kundenbeziehungen, Lernziele a bis c,
4.2 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a bis c,
fortzuführen. |
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(3) |
In einem
Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildposition 6.3 Zahlungsverkehr und Buchführung, Lernziele a und
b,
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildposition
2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen, Lernziel b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
2.1 Arbeitsorganisation, Lernziel c,
2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen, Lernziel c,
5.1 Vertrieb und Verkauf, Lernziel b,
fortzuführen. |
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3. Ausbildungsjahr  |
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(1) |
In einem
Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildposition 6.1 Planen und Steuern des Mitteleinsatzes
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
2.1 Arbeitsorganisation, Lernziel d,
2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
2.1 Arbeitsorganisation, Lernziele c und f,
1.3 Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften
fortzuführen. |
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(2) |
In einem
Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 6.2 Controlling im Servicebereich,
6.3 Zahlungsverkehr und Buchführung, Lernziele c bis e,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
2.1 Arbeitsorganisation, Lernziele c und f,
2.3 Datenschutz und Datensicherheit
fortzuführen. |
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(3) |
In einem
Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 3. Marketing und Qualitätsmanagement,
4.1 Gestalten von Kundenbeziehungen, Lernziele d bis f und h,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
4.1 Gestalten von Kundenbeziehungen, Lernziele a bis c,
4.2 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
4.3 Selbststeuerung,
4.4 Teamarbeit,
5.2 Sicherheitseinrichtungen und -verfahren
fortzuführen sowie die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
5.3. Passagierservice
zu vertiefen. |
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