Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau
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Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau

Zeitliche Gliederung

1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
1. Ausbildungsjahr nach oben
  (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes, Lernziele a bis d,

1.2 Berufsbildung, Lernziele a und b,

1.3 Betriebsorganisation, Lernziel a,

1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.6 Umweltschutz,

2.1 Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d,

2.2 bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele a bis e,

2.5 Informations- und Kommunikationssysteme der Automobilwirtschaft, Lernziele a und b,

2.6 Datenschutz und Datensicherheit,

4.1 Vertriebsbeziehungen, Lernziele a bis c,

zu vermitteln.

  (2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

6.4 technischer Kundendienst, Werkstatt

in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildposition

4.2 Fahrzeuge, Lernziele a und b,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.6 Umweltschutz

fortzuführen.

  (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

6.5 Teile und Zubehör

in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen

4.3 Einkauf und Beschaffung, Lernziel a,

4.4 Lagerwirtschaft,

4.6 Vertrieb, Lernziel a,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

2.5 Informations- und Kommunikationssysteme der Automobilwirtschaft, Lernziele a und b,

fortzuführen.

2. Ausbildungsjahr nach oben
  (1) In einem Zeitraum von insgesamt ein bis zwei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.2 Berufsbildung, Lernziel c,

1.4 Personalwirtschaft

in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildposition

2.3 Information und Kommunikation, Lernziele a bis c,

zu vermitteln.

  (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

6.1 Kundendienst,

6.2 Gewährleistungen,

6.3 amtliche Fahrzeugüberwachung,

6.6 betriebsbezogene Aufgaben des Umweltschutzes

in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen

2.1 Arbeitsorganisation, Lernziele e und f,

2.2 bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziel g,

2.3 Information und Kommunikation, Lernziel d,

2.4 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

1.6 Umweltschutz

fortzuführen.

  (3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

4.1 Vertriebsbeziehungen, Lernziele d bis f,

4.2 Fahrzeuge, Lernziel c,

4.3 Einkauf und Beschaffung, Lernziele b bis h,

4.5 Marketing, Lernziele a bis g,

in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen

2.2 bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele f und h,

2.4 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziel c,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

2.5 Informations- und Kommunikationssysteme der Automobilwirtschaft, Lernziele a und b,

fortzuführen.

  (4) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

3.2 Buchführung,

3.3 Kostenrechnung, Lernziele a bis c,

3.4 Kalkulation, Lernziele a bis d,

3.5 Statistik

in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen

1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes, Lernziele e und f,

2.5 Informations- und Kommunikationssysteme der Automobilwirtschaft, Lernziele c bis g,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse

der Berufsbildposition

2.6 Datenschutz und Datensicherheit

fortzuführen.

3. Ausbildungsjahr nach oben
  (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

4.6 Vertrieb, Lernziele b bis i,

in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen

1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes, Lernziel g,

3.4 Kalkulation, Lernziel e,

4.2 Fahrzeuge, Lernziele d bis f,

4.3 Einkauf und Beschaffung, Lernziele i und k,

4.5 Marketing, Lernziele h bis m,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

2.3 Information und Kommunikation,

2.4 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben,

2.5 Informations- und Kommunikationssysteme der Automobilwirtschaft

fortzuführen.

  (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

5. Finanzdienstleistungen

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

2.3 Information und Kommunikation,

2.5 Informations- und Kommunikationssysteme der Automobilwirtschaft

fortzuführen.

  (3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

7. betriebsspezifische Dienstleistungen

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

4.5 Marketing, Lernziele g bis m,

fortzuführen.

  (4) In einem Zeitraum von insgesamt ein bis zwei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.3 Betriebsorganisation, Lernziele b bis f,

3.1 Betriebs- und Branchenkennzahlen,

3.3 Kostenrechnung, Lernziele d bis g,

3.4 Kalkulation, Lernziel f,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

2.5 Informations- und Kommunikationssysteme der Automobilwirtschaft,

3.4 Kalkulation, Lernziele a bis e,

3.5 Statistik

fortzuführen.

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