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Ausbildungsrahmenplan für die
Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau |
Sachliche
Gliederung
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Lfd.
Nr. |
Teil des
Ausbildungsberufsbildes |
Zu
vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
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| 1 |
Das ausbildende Unternehmen
(§ 3 Nr. 1) |
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| 1.1 |
Stellung,
Rechtsform und Organisation
(§ 3 Nr. 1.1) |
a)
Zielsetzung und Geschäftsfelder des ausbildenden Unternehmens sowie seine Stellung am
Markt beschreiben b) Rechtsform des ausbildenden Unternehmens darstellen
c) Kooperationen des ausbildenden Unternehmens im Bereich von Finanzdienstleistungen
erläutern
d) Zusammenarbeit des ausbildenden Unternehmens mit Wirtschaftsorganisationen,
Behörden und Berufsvertretungen beschreiben
e) Aufbau- und Ablauforganisation des ausbildenden Unternehmens darstellen
f) Arbeitsaufgaben inhaltlich und zeitlich strukturieren
g) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel aufgabengerecht einsetzen |
| 1.2 |
Personalwesen
und Berufsbildung
(§ 3 Nr. 1.2) |
a) Ziele und
Instrumente der Personalführung und -entwicklung im ausbildenden Unternehmen beschreiben
und die eigene Beurteilung als wichtiges Instrument einordnen b) Ziele und Grundsätze
der Personalplanung und des Personaleinsatzes im ausbildenden Unternehmen beschreiben
c) für das Arbeitsverhältnis wichtige Nachweise erläutern und die Positionen der
eigenen Gehaltsabrechnung beschreiben
d) für das Arbeitsverhältnis wichtige arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen
anhand praktischer Beispiele erläutern
e) Beteiligungsrechte betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlicher Organe
erklären
f) über wesentliche tarifvertragliche Regelungen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
sowie betriebliche Übungen und deren Zustandekommen berichten
g) die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und die Aufgaben der
Beteiligten im Dualen System beschreiben
h) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter
Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen
i) berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten beschreiben
k) Grundregeln für Kommunikation und Zusammenarbeit anwenden
l) ausgewählte Aufgaben teamorientiert bearbeiten |
| 1.3 |
Informations-
und Kommunikationssysteme
(§ 3 Nr. 1.3) |
a)
Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert nutzen b) Bedeutung und
Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen für das ausbildende
Unternehmen erläutern
c) Daten sichern und Datensicherung begründen |
| 1.4 |
Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 3 Nr. 1.4) |
a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu
ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden
beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
| 1.5 |
Umweltschutz
(§ 3 Nr. 1.5) |
Zur
Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich
beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch das ausbildende Unternehmen
und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für das ausbildende Unternehmen geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und
Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung
zuführen |
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| 2 |
Markt- und
Kundenorientierung
(§ 3 Nr. 2) |
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| 2.1 |
Kundenorientierte
Kommunikation
(§ 3 Nr. 2.1) |
a) Bedeutung
qualitätsbewußten Handelns darstellen und zur Qualitätssicherung beitragen b)
Kontakte zu Kunden und Interessenten systematisch vorbereiten
c) Grundregeln für kundenorientiertes Verhalten im Gespräch und in der Korrespondenz
anwenden
d) Beratungs- und Verkaufsgespräche mit Kunden planen, durchführen und nachbereiten
e) Kunden über Nutzen und Konditionen von Bankleistungen informieren
f) Erwartungen von Kunden bei der Beratung und Betreuung berücksichtigen und
entsprechende Bankleistungen des ausbildenden Unternehmens anbieten
g) Anfragen von Kunden beantworten und Aufträge bearbeiten
h) Bankleistungen bedarfsorientiert verkaufen und Möglichkeiten des cross-selling
nutzen
i) Kundenreklamationen entgegennehmen und Lösungen anbieten |
| 2.2 |
Marketing
(§ 3 Nr. 2.2) |
a)
Wechselwirkungen zwischen Kundenbedürfnissen und geschäftspolitischen Zielsetzungen
erläutern b) Marktsegmentierung am Beispiel des ausbildenden Unternehmens beschreiben
c) Ziele von Werbung und Verkaufsförderung des ausbildenden Unternehmens an Beispielen
erläutern
d) bei Marketingmaßnahmen mitwirken
e) Nutzen von Vertriebswegen für Kunden und das ausbildende Unternehmen darstellen
f) Produkte des ausbildenden Unternehmens mit denen von Mitbewerbern an Beispielen
vergleichen |
| 2.3 |
Verbraucher-
und Datenschutz
(§ 3 Nr. 2.3) |
a) rechtliche
Vorschriften zum Schutz der Kunden anwenden b) Kunden über mögliche Risiken bei der
Nutzung von Bankleistungen informieren
c) Regeln zum Datenschutz für das ausbildende Unternehmen und seine Mitarbeiter
anwenden |
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| 3 |
Kontoführung und
Zahlungsverkehr
(§ 3 Nr. 3) |
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| 3.1 |
Kontoführung
(§ 3 Nr. 3.1) |
a) Kunden bei
der Wahl der Kontoart beraten b) Konten für Kunden eröffnen, führen und abschließen
c) Kunden über rechtliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen informieren
d) Kunden über Verfügungsberechtigungen und Vollmachten beraten |
| 3.2 |
Nationaler
Zahlungsverkehr
(§ 3 Nr. 3.2) |
a) Kunden bei
der Wahl der Zahlungsart beraten b) beim Barzahlungsverkehr unter Beachtung der
Sicherheitsvorschriften und der Organisation des ausbildenden Unternehmens mitwirken
c) die Bearbeitung von Zahlungsverkehrsaufträgen an Beispielen erläutern
d) rechtliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen bei der Abwicklung des
Zahlungsverkehrs anwenden
e) Kunden über kartenbezogene Dienstleistungen beraten sowie Zahlungs- und
Kreditkarten anbieten
f) Produkte des ausbildenden Unternehmens im Rahmen des electronic-banking darstellen |
| 3.3 |
Internationaler
Zahlungsverkehr
(§ 3 Nr. 3.3) |
a) Kunden
über Reisezahlungsmittel beraten b) Geschäftsvorgänge im Reisezahlungsverkehr
bearbeiten
c) Kunden über nichtdokumentäre Auslandszahlungen beraten
d) die Abwicklung von Dokumenteninkassi und Dokumentenakkreditiven beschreiben
e) Risiken bei Fremdwährungszahlungen und Möglichkeiten der bankmäßigen Absicherung
erläutern |
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| 4 |
Geld- und Vermögensanlage
(§ 3 Nr. 4) |
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| 4.1 |
Anlage auf
Konten
(§ 3 Nr. 4.1) |
a) Kunden
über Anlagemöglichkeiten auf Konten einschließlich der Sonderformen des ausbildenden
Unternehmens beraten b) Konten eröffnen, führen und abschließen
c) Kunden über rechtliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen informieren
d) Kunden über Verfügungsberechtigungen und Vollmachten beraten
e) Kunden über Zinsgutschriften und über deren steuerliche Auswirkungen informieren |
| 4.2 |
Anlage in
Wertpapieren
(§ 3 Nr. 4.2) |
a) Kunden
über Anlagemöglichkeiten, insbesondere in Aktien, Schuldverschreibungen und
Investmentzertifikaten, informieren b) Kunden über rechtliche Bestimmungen und
vertragliche Vereinbarungen informieren
c) Chancen und Risiken der Anlage in Wertpapieren einschätzen
d) Kunden über Kursnotierungen und Preisfeststellungen Auskunft geben
e) bei der Abwicklung einer Wertpapierorder mitwirken
f) Kundenanfragen zu Wertpapierabrechnungen beantworten
g) Kunden über Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren beraten
h) Kunden über Ertragsgutschriften und deren steuerliche Auswirkungen informieren
i) Finanzderivate und deren Risiken in Grundzügen beschreiben |
| 4.3 |
Anlage in
anderen Finanzprodukten
(§ 3 Nr. 4.3) |
a) Vertrieb
von Verbundprodukten zur Kapitalanlage und zur Risikovorsorge im Rahmen der Organisation
des ausbildenden Unternehmens erklären b) beim Abschluß von Bausparverträgen
mitwirken
c) Kunden über Möglichkeiten der Kapitalanlage und der Risikovorsorge durch Abschluß
von Lebensversicherungen informieren |
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| 5 |
Kreditgeschäft
(§ 3 Nr. 5) |
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| 5.1 |
Standardisierte
Privatkredite
(§ 3 Nr. 5.1) |
a)
Kreditarten und deren Verwendungsmöglichkeiten unterscheiden b) die rechtlichen und
wirtschaftlichen Voraussetzungen für Kreditaufnahmen prüfen und unter Berücksichtigung
der Risiken Entscheidungen vorbereiten
c) Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit laufenden Kreditengagements und
Kreditrückführungen bearbeiten
d) Sicherheiten beurteilen und bei der Bearbeitung von Sicherungsvereinbarungen
mitwirken
e) bei Kreditgesprächen mitwirken |
| 5.2 |
Baufinanzierung
(§ 3 Nr. 5.2) |
a) die
rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für Baufinanzierungen prüfen und unter
Berücksichtigung der Risiken Entscheidungen vorbereiten b) bei der Bearbeitung von
Baufinanzierungen mitwirken
c) Sicherheiten unterscheiden und deren Sicherungswert erklären |
| 5.3 |
Firmenkredite
(§ 3 Nr. 5.3) |
a)
Kreditarten für Firmenkunden erklären und Unterschiede zwischen Firmen- und
Privatkreditgeschäft in Grundzügen herausarbeiten b) Sicherheiten unterscheiden und
deren Sicherungswert erklären |
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| 6 |
Rechnungswesen und
Steuerung
(§ 3 Nr. 6) |
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| 6.1 |
Rechnungswesen
(§ 3 Nr. 6.1) |
a) Aufbau des
Kontenplans des ausbildenden Unternehmens beschreiben b) Geschäftsvorgänge erfassen
c) Kosten- und Erlösarten des ausbildenden Unternehmens unterscheiden
d) Kosten und Erlöse einer Kundenverbindung gegenüberstellen
e) Aufgabe von Kontrollen an Beispielen beschreiben und bei Kontrollarbeiten mitwirken
f) über Aufgaben interner Revisionen und externer Prüfungen im ausbildenden
Unternehmen berichten |
| 6.2 |
Steuerung
(§ 3 Nr. 6.2) |
a) Aufgaben
des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument des ausbildenden Unternehmens
an Beispielen beschreiben b) statistische Daten aufbereiten und auswerten |
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