a)
Rechtsvorschriften sowie Vorschriften des Ausbildungsbetriebes für die Betätigung im
Sicherheitsbereich anwendenb) die Sicherheitsgrundsätze des Ausbildungsbetriebes
anwenden
c) die Schutz- und Sicherungsdienstleistungen des Ausbildungsbetriebes voneinander
unterscheiden
d) Präventivmaßnahmen unter Berücksichtigung der Einsatzgrundsätze zur
Gewährleistung der Sicherheit planen und durchführen
e) Eingriffsbefugnisse ausüben
f) Schutzmaßnahmen für besondere Personengruppen und Einrichtungen durchführen
g) Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit beim Umgang mit Gefahrgut,
gefährlichen Arbeitsstoffen und besonders schutzwürdigen Gütern durchführen
h) Sicherheitslücken feststellen und Vorschläge zur Beseitigung erarbeiten und
anbieten
i) Personaleinsatz unter Sicherheitsaspekten durchführen