Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice/zur Kauffrau für Verkehrsservice
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Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für
Verkehrsservice/zur Kauffrau für Verkehrsservice

Sachliche Gliederung
Schwerpunkt B: Sicherheit und Service

Inhalt
1 Sicherheits- und Serviceleistungen
Lfd.
Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
1 nach oben Sicherheits- und Serviceleistungen
(§ 3 Nr. 7)
a) Rechtsvorschriften sowie Vorschriften des Ausbildungsbetriebes für die Betätigung im Sicherheitsbereich anwenden

b) die Sicherheitsgrundsätze des Ausbildungsbetriebes anwenden

c) die Schutz- und Sicherungsdienstleistungen des Ausbildungsbetriebes voneinander unterscheiden

d) Präventivmaßnahmen unter Berücksichtigung der Einsatzgrundsätze zur Gewährleistung der Sicherheit planen und durchführen

e) Eingriffsbefugnisse ausüben

f) Schutzmaßnahmen für besondere Personengruppen und Einrichtungen durchführen

g) Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit beim Umgang mit Gefahrgut, gefährlichen Arbeitsstoffen und besonders schutzwürdigen Gütern durchführen

h) Sicherheitslücken feststellen und Vorschläge zur Beseitigung erarbeiten und anbieten

i) Personaleinsatz unter Sicherheitsaspekten durchführen

1.1 Service und Betreuung
(§ 3 Nr. 7.1)
a) die Servicegrundsätze des Ausbildungsbetriebes anwenden

b) die Rolle als Ansprechpartner, Informationsgeber und Helfer übernehmen

c) Bedürfnisse besonderer Personengruppen feststellen und Serviceleistungen entsprechend ausrichten

d) Verhaltensregeln bei der Begleitung von besonderen Personengruppen anwenden

e) Verkehrswege, -mittel und -verbindungen unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten aufzeigen

f) Verhaltensregeln in Konfliktsituationen anwenden

1.2 Technischer Service
(§ 3 Nr. 7.2)
a) Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten von Sicherheitstechnik erläutern

b) technische Sicherheits- und Serviceeinrichtungen des Ausbildungsbetriebes bedienen

c) Gefahren bei Fehlfunktionen technischer Sicherheitseinrichtungen des Ausbildungsbetriebes einschätzen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr einleiten

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