zur Übersicht Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr |
Ausbildungsrahmenplan für die
Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn-
und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr |
Sachliche
Gliederung
|
Lfd.
Nr. |
Teil des
Ausbildungsberufsbildes |
Zu
vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
|
| 1 |
Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Nr. 1) |
|
| 1.1 |
Aufgaben,
Struktur und Rechtsform
(§ 3 Nr. 1.1) |
a)
Zielsetzung, Geschäftsfelder, Aktivitäten sowie Stellung des Ausbildungsbetriebes am
Markt darstellen b) Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes erläutern
c) die Bedeutung der Zusammenarbeit im Bereich von Transportdienstleistungen für den
Ausbildungsbetrieb herausstellen
d) Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Behörden, Wirtschaftsorganisationen und
Berufsvertretungen darstellen |
| 1.2 |
Berufsbildung,
arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften
(§ 3 Nr. 1.2) |
a) die Rechte
und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis feststellen und den Beitrag der Beteiligten
im dualen System beschreiben b) Zusammenhang zwischen der Ausbildungsordnung und dem
betrieblichen Ausbildungsplan darstellen
c) berufliche Fortbildungsmöglichkeiten sowie deren Nutzen für die persönliche und
berufliche Entwicklung beurteilen
d) gesetzliche, tarifvertragliche und betriebliche Arbeitszeitregelungen voneinander
abgrenzen
e) Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erläutern
f) die für das Arbeitsverhältnis geltenden arbeits- und sozialrechtlichen
Bestimmungen sowie wichtige tarifvertragliche Regelungen erläutern
g) die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungs- oder
personalvertretungsrechtlicher Organe erklären |
| 1.3 |
Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 3 Nr. 1.3) |
a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu
ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden
beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
| 1.4 |
Umweltschutz
(§ 3 Nr. 1.4) |
Zur
Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich
beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und
seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und
Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung
zuführen |
|
| 2 |
Arbeitsorganisation,
Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 3 Nr. 2) |
|
| 2.1 |
Arbeitsorganisation
(§ 3 Nr. 2.1) |
a) die
Ablauforganisation im Ausbildungsbetrieb beschreiben b) Möglichkeiten der Arbeitsplatz-
und Arbeitsraumgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze am Beispiel
eines Arbeitsplatzes darstellen
c) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel handhaben und Informationsquellen
nutzen
d) Lern- und Arbeitstechniken aufgabenorientiert einsetzen
e) Aufgabenerledigung situationsgerecht strukturieren
f) Zusammenarbeit aktiv gestalten und ausgewählte Aufgaben teamorientiert bearbeiten |
| 2.2 |
Informations-
und Kommunikationssysteme
(§ 3 Nr. 2.2) |
a)
Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen b) Informationen
und Daten erfassen, verarbeiten und für den Einsatz in Geschäftsvorgängen aufbereiten |
| 2.3 |
Datenschutz
und Datensicherheit
(§ 3 Nr. 2.3) |
a) Regelungen
zum Datenschutz anwenden b) Daten sichern und pflegen |
|
| 3 |
Markt für
Beförderungsleistungen
(§ 3 Nr. 3) |
a)
Verkehrswege, Verkehrsmittel und Verkehrsverbindungen ermitteln, beurteilen und
dokumentieren b) Leistungsangebote verschiedener Verkehrsunternehmen gegenüberstellen
und bewerten
c) Vorteile der Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel berücksichtigen
d) Verkehrsmittel im Hinblick auf Umweltschutz und Ressourcennutzung beurteilen
e) Markt- und Wettbewerbsbedingungen des Verkehrsmarktes in Beratung und Verkauf
berücksichtigen |
|
| 4 |
Verkehrsorganisation
(§ 3 Nr. 4) |
|
| 4.1 |
Produktionsplanung
und -prozesse
(§ 3 Nr. 4.1) |
a)
Produktionsprozesse in Transport- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen darstellen b)
Abhängigkeiten der Transportprozesse von der Verkehrsinfrastruktur analysieren
c) Planungsansätze für die Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen und Transporten
bei der Konzeption von Produkten berücksichtigen
d) Umlaufpläne von Fahrzeugen nach Kundenwünschen und betriebswirtschaftlichen
Gesichtspunkten erstellen
e) Transporte und logistische Leistungen anhand von Kennzahlen und Leistungsdaten
planen, |
| 4.2 |
Transportmittel
und Transportketten
(§ 3 Nr. 4.2) |
a)
Transportmittel und Fahrzeugbestände erfassen, disponieren und kontrollieren b)
Fahrplannetze, Tourenpläne, Routenpläne bearbeiten |
| 4.3 |
Qualitätsmanagement
(§ 3 Nr. 4.3) |
a)
Auswirkungen des Qualitätsmanagements anhand betrieblicher Beispiele für den Arbeits-
und Transportprozeß erläutern b) Kundenorientierung bei der Gestaltung von
Geschäftsprozessen berücksichtigen
c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen
d) Qualität von Daten und Statistiken sichern |
|
| 5 |
Absatz
(§ 3 Nr. 5) |
|
| 5.1 |
Marketing
(§ 3 Nr. 5.1) |
a)
Marketinginstrumente anwenden b) Marktdaten erheben, analysieren und aufbereiten
c) Werbung und verkaufsfördernde Maßnahmen des Ausbildungsbetriebes mit denen der
Mitbewerber vergleichen
d) bei Werbung und verkaufsfördernden Maßnahmen mitwirken; Werbematerial
kundenorientiert einsetzen
e) Erfolgskontrollen für verkaufsfördernde Maßnahmen durchführen |
| 5.2 |
Entwickeln
und Anbieten von Leistungen
(§ 3 Nr. 5.2) |
a) die
Wechselwirkung zwischen Kundenwunsch und betrieblichen Möglichkeiten bei der Gestaltung
von Angeboten berücksichtigen b) die Abhängigkeiten der Reise-, Dienst- und
Transportleistungen von Infrastruktur und Personal des Ausbildungsbetriebes aufzeigen
c) Marktdaten bei der Entwicklung von Reise-, Dienstleistungs- und Transportangeboten
umsetzen
d) an der Optimierung von Infrastrukturfaktoren nach Kundenerfordernissen und
Verkehrsströmen mitwirken |
| 5.3 |
Preise und
Preiskalkulation
(§ 3 Nr. 5.3) |
a)
Zusammenhänge und Abhängigkeiten der Preispolitik des ausbildenden Betriebes im
Wettbewerb beschreiben b) bei der Planung, Durchführung und Kontrolle von Maßnahmen
der Preis- und Distributionspolitik mitwirken |
| 5.4 |
Verträge und
Vereinbarungen
(§ 3 Nr. 5.4) |
a) allgemeine
Geschäfts- und Zahlungsbedingungen anwenden b) Verträge und Vereinbarungen vorbereiten
c) Nutzungsverträge für Infrastrukturanlagen bearbeiten
d) Ausgleichs- bzw. Förderanträge bearbeiten |
| 5.5 |
Bearbeiten
von Kundenaufträgen
(§ 3 Nr. 5.5) |
a)
Kundenaufträge erfassen, Leistungsdaten und Lieferumfang festlegen sowie
Transportlogistik nutzen b) Transporte und Infrastrukturleistungen anhand von
Planungsdaten und Kennzahlen überwachen und bei Unregelmäßigkeiten nachsteuern
c) Zusatzleistungen für Transporte und Infrastruktur abrufen
d) Leistungen abrechnen |
| 5.6 |
Haftung und
Schadensregulierung
(§ 3 Nr. 5.6) |
a)
Haftungsbedingungen anwenden b) Schadensregulierungen und Kundenreklamationen
bearbeiten |
|
| 6 |
Kundenorientierte
Kommunikation
(§ 3 Nr. 6) |
|
| 6.1 |
Kommunikation
(§ 3 Nr. 6.1) |
a)
Kommunikationseinrichtungen kundenorientiert und situationsgerecht einsetzen b)
Kommunikationsregeln anwenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen
c) Informationen empfangen, aufbereiten und präsentieren
d) Gespräche situations- und zielgruppengerecht führen
e) häufig auftretende Konfliktsituationen analysieren und
Problemlösungsmöglichkeiten aufzeigen |
| 6.2 |
Verkauf und
Beratung
(§ 3 Nr. 6.2) |
a)
Kundenerwartungen ermitteln und mit Angeboten des Ausbildungsbetriebes vergleichen b)
Anfragen bearbeiten und Angebote erstellen
c) Zusatzleistungen mit den Standardleistungen des Ausbildungsbetriebes verknüpfen und
anbieten
d) Kunden betreuen; Reise-, Dienst- und Transportleistungen anbieten und verkaufen |
| 6.3 |
Anwenden von
Fremdsprachen bei Fachaufgaben
(§ 3 Nr. 6.3) |
a)
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden b) in typischen Situationen des
Ausbildungsbetriebes in einer Fremdsprache korrespondieren und kommunizieren
c) im Ausbildungsbetrieb vorhandene fremdsprachige Informationsmaterialien nutzen |
|
| 7 |
Kaufmännische Steuerung
(§ 3 Nr. 7) |
|
| 7.1 |
Rechnungswesen
(§ 3 Nr. 7.1) |
a)
Geschäftsvorfälle unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie
betrieblicher Bewertungsvorschriften buchen b) Konten pflegen und Fehlbuchungen
korrigieren
c) Bedeutung und Einbindung der Anlagenwirtschaft beschreiben
d) bei Jahresabschlußarbeiten mitwirken |
| 7.2 |
Kosten- und
Leistungsrechnung
(§ 3 Nr. 7.2) |
a) Budget
verwalten und überwachen b) interne Leistungen verrechnen
c) Daten für Kalkulationen, Plan-Ist-Vergleiche und Sonderauswertungen ermitteln |
| 7.3 |
Controlling
(§ 3 Nr. 7.3) |
a) die
Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument an betrieblichen
Beispielen erläutern b) Planungs- und Analyseinstrumente des Controllings anwenden
c) Präsentationsunterlagen erstellen und bei Beratungen betrieblicher Abteilungen
mitwirken |
| 7.4 |
Finanzierung
(§ 3 Nr. 7.4) |
a) bei der
Erstellung von Finanz- und Liquiditätsplänen mitwirken b) Zahlungsvorgänge
bearbeiten
c) Vorgänge des Mahnwesens bearbeiten |
|
| 8 |
Einkauf und
Materialwirtschaft
(§ 3 Nr. 8) |
|
| 8.1 |
Bedarf und
Einkauf
(§ 3 Nr. 8.1) |
a)
Bedarfsermittlung durchführen b) Bezugsquellen ermitteln; Angebote einholen und
auswerten
c) Bestellungen durchführen
d) Wareneingang bearbeiten und Rechnungsprüfung durchführen
e) Reklamationen bei Lieferungen und Leistungen bearbeiten |
| 8.2 |
Disposition
und Bestandsführung
(§ 3 Nr. 8.2) |
a) Material
disponieren und verwalten; Materialentsorgung veranlassen b) Lösungsansätze für
logistische Abläufe entwickeln
c) Bereitstellungsverfahren anwenden |
|
| 9 |
Personalwirtschaft
(§ 3 Nr. 9) |
|
| 9.1 |
Personalplanung
(§ 3 Nr. 9.1) |
a)
betriebliche Ziele und Aufgaben von Personalplanung, Personalbeschaffung und
Personaleinsatz beschreiben b) Einflußgrößen auf die Personalplanung berücksichtigen
c) interne und externe Personalbeschaffung vorbereiten
d) Personalstatistiken erstellen und auswerten
e) beim Personalcontrolling mitwirken
f) bei der Personalbedarfsermittlung mitwirken
g) Entgeltabrechnung unter Berücksichtigung gesetzlicher und tarifvertraglicher
Regelungen vorbereiten |
| 9.2 |
Personalverwaltung
(§ 3 Nr. 9.2) |
a)
Personalunterlagen bearbeiten, bei der Personalaktenführung mitwirken und Bescheinigungen
erstellen b) bei Einstellung und Ausscheiden von Arbeitnehmern mitwirken
c) Personaleinsatzpläne kunden- und situationsorientiert aufstellen
d) Nachweise für Personaleinsatzplanung und Arbeitszeiterfassung führen
e) Mitarbeiter in Personalangelegenheiten beraten und betreuen |
| 9.3 |
Personalentwicklung
(§ 3 Nr. 9.3) |
a) Ziele und
Instrumente der Personalführung und -entwicklung im Ausbildungsbetrieb beschreiben und die eigene Beurteilung als wichtiges Instrument einordnen b) an der Organisation und
Umsetzung von Personalentwicklungs- und Personalfördermaßnahmen mitwirken |
zur Übersicht Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr |