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Ausbildungsrahmenplan für die
Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien/zur
Kauffrau für audiovisuelle Medien |
Sachliche
Gliederung
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Lfd.
Nr. |
Teil des
Ausbildungsberufsbildes |
Zu
vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
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| 1 |
Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Nr. 1) |
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| 1.1 |
Stellung,
Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes
(§ 3 Nr. 1.1) |
a) Art und
Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen b) Zielsetzung, Tätigkeitsfelder und
Aktivitäten des Ausbildungsbetriebes sowie seine Stellung am Markt erläutern
c) Organisation und Entscheidungsstrukturen des Ausbildungsunternehmens darstellen
d) die Zusammenarbeit des Ausbildungsunternehmens mit Wirtschaftsorganisationen,
Berufsvertretungen, Gewerkschaften und Behörden darstellen |
| 1.2 |
Berufsbildung
(§ 3 Nr. 1.2) |
a) den
betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner
Umsetzung beitragen b) die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis
feststellen und den jeweiligen Beitrag der Beteiligten im dualen System an praktischen
Beispielen beschreiben
c) berufliche Fortbildungsmöglichkeiten sowie deren Nutzen für die persönliche und
berufliche Entwicklung erläutern |
| 1.3 |
Personalwirtschaft,
arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften
(§ 3 Nr. 1.3) |
a)
Handlungskompetenz der Mitarbeiter als wesentliche Voraussetzung für den Kundennutzen,
den Unternehmenserfolg und für die persönliche Entwicklung an Beispielen darstellen b)
für den Ausbildungsbetrieb wichtige arbeits- und sozialrechtliche sowie tarifliche
Regelungen erläutern
c) Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher oder
personalvertretungsrechtlicher Organe des Ausbildungsbetriebes erklären
d) betriebliche Arbeitszeitregelungen und -modelle anwenden
e) für das Arbeitsverhältnis wichtige Nachweise erläutern
f) betriebliche Grundsätze der Personalplanung, Personalbeschaffung und des
Personaleinsatzes beschreiben
g) die im Ausbildungsbetrieb üblichen Verträge für den Personaleinsatz unter
Berücksichtigung der arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen
anwenden
h) eine Entgeltabrechnung durchführen |
| 1.4 |
Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 3 Nr. 1.4) |
a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu
ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden
beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
| 1.5 |
Umweltschutz
(§ 3 Nr. 1.5) |
Zur
Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich
beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und
seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und
Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung
zuführen |
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| 2 |
Produktion und
Dienstleistungen
(§ 3 Nr. 2) |
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| 2.1 |
Planung
(§ 3 Nr. 2.1) |
a)
Informationen über Herstellungsverfahren sowie Produkte und Dienstleistungen der
Medienbranche für Planungszwecke auswerten b) Planungsprozesse im Ausbildungsbetrieb
unter Berücksichtigung der Zusammenarbeit der Funktionsbereiche gestalten
c) Teilaufgaben festlegen, insbesondere Personalplanung, Sachmittelplanung,
Terminplanung und Kostenplanung durchführen |
| 2.2 |
Durchführung
(§ 3 Nr. 2.2) |
a)
Beschaffungsmöglichkeiten wirtschaftlich beurteilen b) Material und technische
Ausrüstung beschaffen
c) bei der Personalbeschaffung mitwirken
d) Risiken feststellen und den Abschluß von Versicherungen veranlassen
e) Arbeitsabläufe koordinieren
f) Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Abnahme von Produkten und Dienstleistungen
durchführen
g) Kalkulationen für Produkte und Dienstleistungen nach betrieblichem
Kalkulationsschema durchführen
h) bei der Nachkalkulation von Produktionen mitwirken, Daten für Controllingzwecke
aufbereiten und auswerten |
| 2.3 |
Repertoire-
und Rechtebeschaffung
(§ 3 Nr. 2.3) |
a)
Bestimmungen des nationalen und internationalen Medien- und Presserechts anwenden b)
Vorschriften zum Urheber-, Verwertungs- und Nutzungsrecht anwenden
c) an der Beschaffung von Rechten mitwirken
d) zur Sicherung von Rechten und zur Vermeidung von Mißbrauch beitragen
e) Verträge verwalten, Rechte archivieren und Produkte lagern |
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| 3 |
Marketing und Vertrieb
(§ 3 Nr. 3) |
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| 3.1 |
Marktbeobachtung
(§ 3 Nr. 3.1) |
a)
Instrumente der Marktbeobachtung und der Marktforschung beschreiben b) Informationen
über Mitbewerber und Marktentwicklungen auswerten
c) Markt- und Kundeninformationen für Planungen aufbereiten |
| 3.2 |
Marketingkonzeption
(§ 3 Nr. 3.2) |
a) bei der
Entwicklung von Vermarktungsideen mitwirken b) Einsatzmöglichkeiten von
Marketinginstrumenten beurteilen
c) Möglichkeiten von Werbekooperationen, Sponsoring und Merchandising für die
Marketingkonzeption bewerten
d) Kriterien für die Auswahl von Merchandisingprodukten anwenden und bei der
Beschaffung mitwirken
e) den Vertrieb für Merchandisingprodukte organisieren, insbesondere Vertriebswege
auswählen |
| 3.3 |
Werbung und
Öffentlichkeitsarbeit
(§ 3 Nr. 3.3) |
a) Funktion
von Werbung, Promotion und Öffentlichkeitsarbeit für den Ausbildungsbetrieb begründen b)
rechtliche Vorschriften zu Wettbewerb und Werbung berücksichtigen
c) bei Werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen mitwirken und deren Wirksamkeit
ermitteln
d) Instrumente zur Kundenbindung einsetzen |
| 3.4 |
Vertrieb
(§ 3 Nr. 3.4) |
a) Vertriebs-
und Vermarktungsformen von Produkten und Dienstleistungen anwenden sowie Möglichkeiten
der Rechteverwertung aufzeigen b) Kundendaten und -informationen für Vermarktung und
Vertrieb nutzen |
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| 4 |
Kaufmännische Steuerung
und Kontrolle
(§ 3 Nr. 4) |
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| 4.1 |
Rechnungswesen
(§ 3 Nr. 4.1) |
a)
Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle an Beispielen des
Ausbildungsbetriebes begründen und die Gliederung des Rechnungswesens erläutern b)
gesetzliche und betriebliche Regelungen zur Buchführung anwenden
c) Belege erfassen und Buchungen unterschiedlicher Geschäftsfälle vorbereiten
d) Konten führen
e) vorbereitende Abschlußarbeiten durchführen
f) eine Kasse führen
g) Zahlungsvorgänge bearbeiten, betriebsübliche Maßnahmen bei Zahlungsverzug
einleiten |
| 4.2 |
Kosten- und
Leistungsrechnung, Controlling
(§ 3 Nr. 4.2) |
a) Zweck und
Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung des Ausbildungsbetriebes erläutern b)
Kostenrechnungsvorgänge bearbeiten
c) statistische Daten ermitteln, aufbereiten und auswerten
d) Funktion des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument an Beispielen
des Ausbildungsbetriebes erläutern
e) Ergebnisse des Rechnungswesens für Controllingzwecke auswerten
f) an der Erfolgsrechnung mitwirken |
| 4.3 |
Investitions-
und Finanzierungsrechnung
(§ 3 Nr. 4.3) |
a) Ablauf und
Auswirkungen von Investitions- und Programmplanungsprozessen an Beispielen des
Ausbildungsbetriebes aufzeigen b) Grundsätze der Finanzrahmenplanung berücksichtigen
c) vorbereitende Arbeiten für Liquiditäts- und Kreditsicherungsmaßnahmen
durchführen
d) Vor- und Nachteile unterschiedlicher Finanzierungsarten und -formen bewerten
e) eine Kosten-Nutzen-Rechnung für eine Investition sowie eine Kapitalbedarfsrechnung
durchführen |
| 4.4 |
Honorar- und
Lizenzabrechnung
(§ 3 Nr. 4.4) |
a)
vertragliche und gesetzliche Ansprüche von natürlichen und juristischen Personen sowie
Verwertungsgesellschaften prüfen b) Honorare und Lizenzen abrechnen |
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| 5 |
Kommunikation und
Kooperation
(§ 3 Nr. 5) |
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| 5.1 |
Team- und
Projektarbeit
(§ 3 Nr. 5.1) |
a)
Einsatzmöglichkeiten unterschiedlicher Formen von Team- und Projektarbeit für den
Ausbildungsbetrieb bewerten b) Möglichkeiten der Zusammenarbeit der Funktionsbereiche
des Ausbildungsbetriebes berücksichtigen
c) Projektziel definieren, Aufgaben im Team planen und unter Beachtung individueller
Fähigkeiten verteilen und bearbeiten
d) Projektplanungswerkzeuge anwenden
e) Termine strukturieren, abstimmen und überwachen
f) Arbeitsergebnisse abstimmen, auswerten und dokumentieren
g) qualitätssichernde Maßnahmen projektbegleitend anwenden
h) Soll-Ist-Vergleich durchführen, Kostenabweichungen ermitteln |
| 5.2 |
Kommunikation
(§ 3 Nr. 5.2) |
a)
Sachverhalte unter Berücksichtigung von Kommunikationsregeln situations- und
zielgruppengerecht präsentieren b) Kommunikationsstörungen feststellen und
Lösungsmöglichkeiten aufzeigen
c) Methoden der Konfliktregelung im Interesse eines sachbezogenen Ergebnisses anwenden
d) Kommunikation unter Berücksichtigung betrieblicher Grundsätze gestalten |
| 5.3 |
Anwenden von
Fremdsprachen bei Fachaufgaben
(§ 3 Nr. 5.3) |
a)
fremdsprachige Informationsquellen aufgabenbezogen auswerten b) fremdsprachige
Fachbegriffe anwenden
c) fachliche Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen |
| 5.4 |
Informations-
und Kommunikationssysteme
(§ 3 Nr. 5.4) |
a)
Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenbezogen anwenden b) Regelungen zum
Datenschutz einhalten
c) Datenpflege und Datensicherung begründen sowie Daten sichern
d) Informationsquellen aufgabenbezogen auswerten, Informationen auswählen und
weitergeben |
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