Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schiffahrtskaufmann/zur Schiffahrtskauffrau
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Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schiffahrtskaufmann/zur Schiffahrtskauffrau

II. Kenntnisse und Fertigkeiten in den Fachrichtungen

Inhalt
A. Fachrichtung Linienfahrt:
1 Fahrplan- und Tarifgestaltung
2 Ladungsbuchung und Abwicklung der Verladung
3 Auslieferung der Ladung
B. Fachrichtung Trampfahrt:
1 Befrachtung
Lfd.
Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse

Zu vermitteln im Ausbildungshalbjahr (Ausbildungs-
schwerpunkt)

1 2 3 4 5 6
A. Fachrichtung Linienfahrt:
1 nach oben Fahrplan- und Tarifgestaltung
(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a)
a) Informationen über Fahrpläne und den Einsatz der Tonnage auswerten und weitergeben         x x
b) Ausarbeitung eines Fahrplans unter Berücksichtigung der Abstimmung mit Konferenz und/oder Pool-Partnern beschreiben und Fahrpläne handhaben       x x x
c) Struktur von Frachttarifen nennen und Frachttarife anwenden       x x x
2 nach oben Ladungsbuchung und Abwicklung der Verladung
(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b)
a) Kunden über Tarife unterrichten         x x
b) Verladungen unter Berücksichtigung spezieller Transportsysteme, insbesondere Container/RoRo/LASH, unterscheiden und Auskünfte erteilen         x x
c) Kunden über Möglichkeiten des kombinierten Verkehrs und des Durchfrachtverkehrs unterrichten         x x
d) Ladung buchen, Buchungsvorgänge bearbeiten         x x
e) unter Beachtung der Allotments und der Abstimmung zwischen den Pool-Partnern Informationen über den Buchungsstand und die Ladungszusammensetzung auswerten und bearbeiten         x x
f) Seefracht an Hand der Tarife ermitteln und Frachtrechnung erstellen         x x
g) Ladungspapiere und Dokumente bearbeiten         x x
h) manifestierte Daten prüfen, Ladungs- und Frachtstatistiken anfertigen         x x
3 nach oben Auslieferung der Ladung
(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c)
a) eingehende Ladungspapiere kontrollieren und bearbeiten         x x
b) vorgelegte Dokumente und Ersatzpapiere mit Ladungspapieren vergleichen, bearbeiten und Ladung zur Auslieferung freistellen         x x
c) Durchfrachtladungen bearbeiten         x x
d) eingehende Reklamationen erfassen und Bearbeitung vorbereiten         x x
B. Fachrichtung Trampfahrt:
1 nach oben Befrachtung
(§ 3 Abs. 2 Nr. 2)
a) Informationen über Stand und Entwicklung der Trampfahrtmärkte sammeln, auswerten und weitergeben         x x
b) Fracht- und Positionsmeldungen auswerten und Frachtabschlüsse einleiten       x x x
c) Frachtvorkalkulationen erstellen und den wirtschaftlich günstigsten Vorschlag ermitteln         x x
d) detaillierte Festanstellung ausarbeiten         x x
e) Frachtrate und die Bedingungen für den Frachtabschluß aushandeln         x x
f) Abschlußbestätigung anfertigen und an die Beteiligten weiterleiten         x x
g) eingehende Abschlußbestätigung prüfen und Charterpartie vorbereiten         x x
h) Erfüllung des Frachtvertrages überwachen         x x
i) Reiseergebnis an Hand der Nachkalkulation ermitteln         x x

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