Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft/zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
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Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft/zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft

Zeitliche Gliederung

1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
1. Ausbildungsjahr nach oben
  (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1. das Ausbildungsunternehmen,

2. Organisation, Informations- und Kommunikationssysteme

zu vermitteln.

  (2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

3.2 Rechnungswesen und Steuern, Lernziele a bis c,

4.3 Bestandspflege, Lernziele b und c,

zu vermitteln.

  (3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

4.1 Vermietung, Lernziele a, b und d bis f,

zu vermitteln.

  (4) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

4.2 Verwaltung, Lernziele a bis e und g bis i,

zu vermitteln.

2. Ausbildungsjahr nach oben
  (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

3.1 Planung und Marketing,

8.1 Verkaufsvorbereitung

zu vermitteln.

  (2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

4.1 Vermietung, Lernziel c,

4.2 Verwaltung, Lernziele f, k und l,

4.3 Bestandspflege, Lernziele a und d,

zu vermitteln.

  (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

5. Wohnungseigentum

zu vermitteln.

  (4) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

6.1 Objektanalyse und -bewertung,

6.2 Maklertätigkeit,

7.1 Bauvorbereitung,

9. Finanzierung, Lernziele a bis f,

zu vermitteln.

  (5) Die bisher vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten, insbesondere

1.2 arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,

1.4 Personalwesen,

1.5 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,

2. Organisation, Informations- und Kommunikationssysteme

sind weiter anzuwenden und zu vertiefen.

3. Ausbildungsjahr nach oben
  (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

3.2 Rechnungswesen und Steuern, Lernziele d bis h,

3.3 Controlling,

3.4 Statistik und Berichtswesen

zu vermitteln.

  (2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

6.3 Grundstücksverkehr,

8.2 Verkaufsabwicklung

zu vermitteln.

  (3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

7.2 Baudurchführung,

7.3 Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen,

9. Finanzierung, Lernziele g bis m,

zu vermitteln.

  (4) Die bisher vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten, insbesondere

1.2 arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,

1.4 Personalwesen,

1.5 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,

2. Organisation, Informations- und Kommunikationssysteme,

3.1 Planung und Marketing,

4.2 Verwaltung, Lernziel f,

sind weiter anzuwenden und zu vertiefen.

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