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Ausbildungsrahmenplan für die
Berufsausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft/zur Kauffrau in
der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft |
Zeitliche
Gliederung
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1. Ausbildungsjahr |
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(1) |
In einem
Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1. das Ausbildungsunternehmen,
2. Organisation, Informations- und Kommunikationssysteme
zu vermitteln. |
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(2) |
In einem
Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 3.2 Rechnungswesen und Steuern, Lernziele a bis c,
4.3 Bestandspflege, Lernziele b und c,
zu vermitteln. |
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(3) |
In einem
Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildposition 4.1 Vermietung, Lernziele a, b und d bis f,
zu vermitteln. |
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(4) |
In einem
Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildposition 4.2 Verwaltung, Lernziele a bis e und g bis i,
zu vermitteln. |
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2. Ausbildungsjahr  |
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(1) |
In einem
Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 3.1 Planung und Marketing,
8.1 Verkaufsvorbereitung
zu vermitteln. |
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(2) |
In einem
Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 4.1 Vermietung, Lernziel c,
4.2 Verwaltung, Lernziele f, k und l,
4.3 Bestandspflege, Lernziele a und d,
zu vermitteln. |
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(3) |
In einem
Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildposition 5. Wohnungseigentum
zu vermitteln. |
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(4) |
In einem
Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 6.1 Objektanalyse und -bewertung,
6.2 Maklertätigkeit,
7.1 Bauvorbereitung,
9. Finanzierung, Lernziele a bis f,
zu vermitteln. |
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(5) |
Die bisher
vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten, insbesondere 1.2 arbeits- und
sozialrechtliche Grundlagen,
1.4 Personalwesen,
1.5 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
2. Organisation, Informations- und Kommunikationssysteme
sind weiter anzuwenden und zu vertiefen. |
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3. Ausbildungsjahr  |
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(1) |
In einem
Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 3.2 Rechnungswesen und Steuern, Lernziele d bis h,
3.3 Controlling,
3.4 Statistik und Berichtswesen
zu vermitteln. |
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(2) |
In einem
Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 6.3 Grundstücksverkehr,
8.2 Verkaufsabwicklung
zu vermitteln. |
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(3) |
In einem
Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 7.2 Baudurchführung,
7.3 Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen,
9. Finanzierung, Lernziele g bis m,
zu vermitteln. |
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(4) |
Die bisher
vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten, insbesondere 1.2 arbeits- und
sozialrechtliche Grundlagen,
1.4 Personalwesen,
1.5 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
2. Organisation, Informations- und Kommunikationssysteme,
3.1 Planung und Marketing,
4.2 Verwaltung, Lernziel f,
sind weiter anzuwenden und zu vertiefen. |
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