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Ausbildungsrahmenplan für die
Berufsausbildung zum Reiseverkehrskaufmann/zur
Reiseverkehrskauffrau |
Sachliche
Gliederung
Abschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in den Fachrichtungen
2. Fachrichtung Kuren und Fremdenverkehr
|
Lfd.
Nr. |
Teil des
Ausbildungsberufsbildes |
Zu
vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
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| 1 |
Marketing für den Bereich
Kuren und Fremdenverkehr
(§ 3 Abs. 4 Nr. 1) |
|
| 1.1 |
Werbung und
Verkaufsförderung
(§ 3 Abs. 4 Nr. 1.1) |
a) an der
Erstellung und Umsetzung von Werbekonzepten mitwirken b) Werbemittel unter
Berücksichtigung von touristischen Normen erstellen
c) Werbeaktionen zielgruppenorientiert planen und durchführen
d) Kontakte zu Werbeträgern pflegen
e) mit Sponsoren zusammenarbeiten |
| 1.2 |
Binnenmarketing
(§ 3 Abs. 4 Nr. 1.2) |
a) Maßnahmen
zur inneren Werbung planen und durchführen b) Maßnahmen zur Gästebindung planen und
durchführen
c) Gästebetreuung zielgruppenorientiert organisieren |
| 1.3 |
Vertrieb
(§ 3 Abs. 4 Nr. 1.3) |
a)
Vertriebswege nationaler und internationaler Tourismusorganisationen nutzen b) an der
Marktforschung des Ausbildungsbetriebes mitwirken |
|
| 2 |
Produkterstellung
(§ 3 Abs. 4 Nr. 2) |
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| 2.1 |
Recht
(§ 3 Abs. 4 Nr. 2.1) |
a)
Voraussetzungen der Prädikatisierung von Kur- und Fremdenverkehrsorten erläutern b)
rechtliche Bestimmungen des Meldewesens anwenden
c) rechtliche und organisatorische Auswirkungen verschiedener Unternehmensformen des
Kur- und Fremdenverkehrs auf den Betriebsablauf unterscheiden
d) vertragsrechtliche Bestimmungen anwenden |
| 2.2 |
Touristische
Leistungen
(§ 3 Abs. 4 Nr. 2.2) |
a) örtliche
Angebote mit den Wünschen des Gastes koordinieren b) Benutzerinformationen zur
Verfügung stellen
c) Zusatzleistungen erarbeiten |
| 2.3 |
Pauschalangebote
(§ 3 Abs. 4 Nr. 2.3) |
a) über
Bestandteile eines Pauschalangebotes Auskunft geben b) touristische Einzelleistungen,
insbesondere Beförderungs-, Beherbergungs- und Zusatzleistungen, vergleichen und zu einem
Pauschalangebot bündeln
c) bei der Erstellung von Informationsunterlagen mitwirken
d) Pauschalarrangements durchführen |
| 2.4 |
Gästeberatung
und Verkauf
(§ 3 Abs. 4 Nr. 2.4) |
a) Leistungen
des Ausbildungsbetriebes und Zusatzleistungen anbieten und verkaufen b) Gäste über
regionale Besonderheiten informieren
c) Gäste über die von ihnen zu tragenden örtlichen Abgaben informieren
d) Gäste betreuen |
|
| 3 |
Veranstaltungs-
organisation
(§ 3 Abs. 4 Nr. 3) |
a) an
Planung, Durchführung und Betreuung von Veranstaltungen mitwirken b) Terminübersichten
und Veranstaltungskalender erstellen und koordinieren
c) Veranstaltungen bewerben
d) Veranstaltungen unter Berücksichtigung von Finanzierungshilfen, insbesondere
Förder- und Sponsorenprogrammen, kalkulieren und abrechnen |
|
| 4 |
Fachaufgaben im
Einsatzgebiet
(§ 3 Abs. 4 Nr. 4) |
|
| 4.1 |
Öffentlichkeitsarbeit
(§ 3 Abs. 4 Nr. 4.1) |
a) Verteiler
pflegen b) Presseberichte erstellen
c) Daten und Informationen zur Erstellung von Pressetexten aufbereiten
d) Pressekonferenzen und Journalistenbetreuungen planen und durchführen |
| 4.2 |
Betriebsspezifische
Dienstleistungen
(§ 3 Abs. 4 Nr. 4.2) |
a)
betriebsspezifische Dienstleistungen anbieten und verkaufen b) mit Leistungsträgern des
Ausbildungsbetriebes zusammenarbeiten
c) Anregungen zu Infrastrukturmaßnahmen aufnehmen |
| 4.3 |
Kalkulation
und Abrechnung von Leistungen
(§ 3 Abs. 4 Nr. 4.3) |
a)
Vorschriften zur Haushaltsführung bei Leistungserstellung und -angebot anwenden b)
Budgetvorgaben berücksichtigen
c) betriebsspezifische Leistungen kalkulieren und abrechnen |
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