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Ausbildungsrahmenplan für die
Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau |
Zeitliche
Gliederung
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| A |
1. Ausbildungsjahr |
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(1) |
In einem
Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 3.4 Statistik
5.1 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
8.2 Lagerhaltung
zu vermitteln. |
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(2) |
In einem
Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 4.1 Textverarbeitung
8.1 Auftrags- und Rechnungsbearbeitung
zu vermitteln. |
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(3) |
In einem
Zeitraum von insgesamt fünf bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten
und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1.1 Stellung des Ausbildungsbetriebes in der
Gesamtwirtschaft
1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
2.1 Leistungserstellung und Leistungsverwertung
2.2 Betriebliche Organisation und Funktionszusammenhänge
3.1 Organisation des Arbeitsplatzes
3.2 Arbeits- und Organisationsmittel
3.3 Bürowirtschaftliche Abläufe
4.2 Bürokommunikationstechniken
zu vermitteln. |
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2. Ausbildungsjahr  |
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(1) |
In einem
Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 4.3 Datenverarbeitung für kaufmännische
Anwendungen
7 Büroorganisation
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
3.1 Organisation des Arbeitsplatzes
3.2 Arbeits- und Organisationsmittel
3.3 Bürowirtschaftliche Abläufe
8.1 Auftrags- und Rechnungsbearbeitung
fortzuführen. |
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(2) |
In einem
Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1.2 Berufsbildung
6.1 Grundlagen des betrieblichen Personalwesens
6.2 Personalverwaltung
6.3 Entgeltabrechnung
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
4.1 Textverarbeitung
4.2 Bürokommunikationstechniken
fortzuführen. |
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(3) |
In einem
Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 5.2 Buchführung
5.3 Kostenrechnung
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
3.4 Statistik
5.1 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
fortzuführen. |
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3. Ausbildungsjahr  |
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(1) |
In einem
Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten ist schwerpunktmäßig die Vermittlung der
Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 6.1 Grundlagen des betrieblichen
Personalwesens
6.2 Personalverwaltung
6.3 Entgeltabrechnung
fortzuführen. |
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(2) |
In einem
Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten ist schwerpunktmäßig die Vermittlung der
Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 3.4 Statistik
4.3 Datenverarbeitung für kaufmännische Anwendungen
5.2 Buchführung
5.3 Kostenrechnung
fortzuführen. |
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(3) |
In einem
Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten ist schwerpunktmäßig die Vermittlung der
Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 5.1 Kaufmännische Steuerung und
Kontrolle
7 Büroorganisation
8.1 Auftrags- und Rechnungsbearbeitung
fortzuführen. |
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| B |
| Bei
der Vermittlung der Ausbildungsinhalte und deren Fortführung nach Abschnitt A soll auf
die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1, 2, 3, 4.1, 4.2, 5.1 und 6.1
ein Zeitraum von etwa 18 Monaten entfallen. |
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